Aus der Antwort der RAK Steiermark vom 14.10.2014 betreffend Anzeige standeswidriges Verhalten Dr. Franz Unterasinger, Graz:
Abgesehen davon, dass sich daraus noch nicht der zwingende Schluss ergibt, dass keine Schreiben mit beschinmpfendem Inhalt vom Erstverpflichtenden gesandt worden sind, vermag nicht nachvollzogen zu werden, weshalb es "nicht den geringsten Hinweis" für eine Urheberschaft geben soll und das die Behauptungen Dris. Unterasinger im Schriftsatz "unsubstanziiert und völlig ungeprüft" seien.
Selbstverständlich weist Dr. Kallan daraufhin, dass Disziplinarverfahren nicht öffentlich sind und dem Anzeiger in diesen keine Parteienstellung zukommt.
Anmerkung SHG:
Wäre geprüft worden, wäre festgestellt worden, dass Herr Lerch NICHT der Verfasser bzw. Sender dieser Schreiben ist...