Offenes Schreiben an Dr. Rupert Wolff, Präsident ÖRAK wg. 2013/0163-3 RA Dr. Franz Unterasinger, Graz - Beschwerde

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
"RA Rupert Wolff Dr. Ö RAK-Tag Wien" <wolff@oerak.at>
CC:
hannes.samitz@justiz.gv.at, eva.beer-fenz@justiz.gv.at, "RA Oberstaatsanwaltschaft" <medienstelle.ostagraz@justiz.gv.at>, "RA Rechtsanwaltskammer Steiermark Office
                   <office@rakstmk.at>, "Weigel Rechtsanwaltskammer Stmk." <m.weigel@rakstmk.at>,
                    "Gewaltschutzzentrum Graz Sereinig Mag.a" <sereinig@gewaltschutzzentrum.at>
Datum:
02.11.2014 21:16:27

Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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OFFENES SCHREIBEN 
 
AN HERRN
PRÄSIDENT DES RECHTSANWALTSKAMMERTAGES
 
Sehr geehrter Herr Dr. Wolff!
 
Erst unlängst waren Sie beim "Bürgeranwalt" geladen, und haben an die Dame, die sich wegen des Konkursmasseverwalters beschwert hat, appeliert, der JUSTIZ ZU VERTRAUEN.
 
Nach Auskunft unserer geschätzten Rechtsvertretung liegt im Vorgehen von Dr. Franz Unterasinger der Straftatbestand der "Üblen Nachrede" vor.  
 
Anbei übermittle ich Ihnen die Antwort des Disziplinarrates der Rechtsanwaltskammer Steiermark, der keinen Hinweis auf standeswidriges Verhalten erkennen kann?
Ist Ihr Rat, doch allen Anwälten zu vertrauen, hier  angebracht?
 
Mit dem Ersuchen um Ihre schriftliche Stellungnahme betreffend des Nichterkennens des Sachverhaltes seitens der Rechtsanwaltskammer Steiermark 
zeichne ich
 
mit hochachtungsvollen Grüßen,
 
Eva Pichler
 
Kopie:
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RAK Steiermark
BM f Justiz
Staatsanwaltschaft Graz betreffend § 107a Lerch vs. Benda
Richter Mag. Hannes Samitz 6U 23/13t-1
Richterin Mag. Eva Beer-Fenz  11E 68/14v-38
Dr. Peter Resetarits, Schauplatz Gericht
Gewaltschutzzentrum Mag. Sereinig
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Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at
facebook
https://de-de.facebook.com/pages/Selbsthilfegruppe-Mobbing-Graz/180235038781494

Aus der Antwort der RAK Steiermark vom 14.10.2014 betreffend Anzeige standeswidriges Verhalten Dr. Franz Unterasinger, Graz: 

Abgesehen davon, dass sich daraus noch nicht der zwingende Schluss ergibt, dass keine Schreiben mit beschinmpfendem Inhalt vom Erstverpflichtenden gesandt worden sind, vermag nicht nachvollzogen zu werden, weshalb es "nicht den geringsten Hinweis" für eine Urheberschaft geben soll und das die Behauptungen Dris. Unterasinger im Schriftsatz "unsubstanziiert und völlig ungeprüft" seien.

 

Selbstverständlich weist Dr. Kallan daraufhin, dass Disziplinarverfahren nicht öffentlich sind und dem Anzeiger in diesen keine Parteienstellung zukommt.

 

Anmerkung SHG: 

Wäre geprüft worden, wäre festgestellt worden, dass Herr Lerch NICHT der Verfasser bzw. Sender dieser Schreiben ist...

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.