Rekurs Räumungstermin 16. März 2015

Der OGH hat die außerordentliche Revision abgelehnt per 20.02.2015.

Die Anfechtung des Vergleiches, der die Räumung bedingt, war nicht erfolgreich.

Somit wurde der Räumungstermin für 16. März 2015 vom Gericht bewilligt. Diesbezüglich wurde ein Aufschub der Räumung von Familie Lerch beantragt, der von der zuständigen Richterin, Mag. Claasen, abgelehnt wurde.

Obwohl zwischen 20.02.2015, der Ablehnung des OGH wegen der außerordentlichen Revision und dem Räumungstermin nur ca. 3 Wochen liegen!


Herr Mag. Dr. Zauhar von der Kanzlei Fritsch, Kollmann und Partner hat den Rekurs zur Aufschiebung der Räumung übernommen.


Rekurs-Eingang bei Gericht: aufschiebende Wirkung bis zur Beantwortung

Schreiben zum Rekurs DI Dr. Benda / Dr. Unterasinger

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.