Fristlose Kündigung seitens der Mietervereinigung Stmk. nach Übermittlung v. Schriftverkehr betreffend Anzeige an die RAK 04/2013

 

Die Mietervereinigung Steiermark kündigte allen vier AltmieterInnen, die seit über 30 Jahren bei der Mietervereinigung  waren, ohne Vorankündigung und FRISTLOS den Vertrag. Mehrere Kontaktversuche von Frau Lerch (bei Frau Dr. Scheucher), die nach dem Kündigungsschreiben völlig fertig & verzweifelt war, wurden von der Mietervereinigung rigoros abgeblockt, ebenso meine versuchten Kontaktaufnahmen zu Geschäftsführer Mag. Lechner (Schriftverkehr einsehbar).

 

Begründung der fristlosen Aufkündigung nach mehr als 30 Jahren Mietgliedschaft: 

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Verwendung von Schriftverkehr der Mietervereinigung extern (Teile des Schriftverkehrs haben wir bei der Anzeige an die RAK betreffend DI Dr. X beigelegt zur wahrheitsgemäßen Situationsdokumentation: Wir wussten nicht, dass dies lt. Statuten angeblich nicht erlaubt ist.) Die MV schrieb dazu: das Vertrauensverhältnis sei dadurch massiv zerstört worden...

 

DIE IRONIE DER SACHE: Um die schikanöse Rechtsausübung des Anwaltes DI Dr. X belegen zu können, haben wir teilweise Schriftverkehr & Dokumentationen der letzten Jahre an die RAK mitgesendet... Schikanöse Rechtsausübung und Psychoterror ist ja nicht sooo leicht beweisbar. Der Schriftverkehr der Mietervereinigung hat sehr geholfen, die Situation, die über JAHRE bestand, zu belegen.

 

Weil wir von der Mietervereinigung etwas verwendet haben, das uns hilft, wurden wir von dieser SANG- UND KLANGLOS  FRISTLOS GEKÜNDIGT.

Wir stellen uns die Frage:  AUF WELCHER SEITE STEHT DIE MIETERVEREINIGUNG EIGENTLICH????

 

In den Statuten der Mietervereinigung haben wir übrigens nichts gefunden, was darauf hinweist, dass man Schriftverkehr der MV geheim halten muss. Wohl fanden wir einen interessanten Punkt:

§ 9 Pflichten der Mitglieder:

1. Die Mitglieder sind verpflichtet, die Interessen des Vereines nach Kräften zu fördern und alles zu unterlassen, wodurch das Ansehen und der Zweck des Vereines Schaden erleiden könnten.

 

Ob die Mietervereinigung dafür sorgt, nach Kräften für Ihre Mitglieder einzutreten und alles zu unterlassen, wodurch Mieter Schaden erleiden, ist angesichts dieses Falles zu hinterfragen.

 

Auf der Website der Mietervereinigung finden sich folgende Statements:

Unsere Hartnäckigkeit ist unser Erfolg!      Rat und Hilfe in allen Wohnrechtsfragen! 

Genießen Sie weiterhin Sicherheit beim Wohnen! FAIR wohnen...

 

 

Unsere Rechtsanwältin, die Frau M. Lerch gesondert vertritt, hat auf den Wunsch von Frau Ulrike Lerch bei der Mietervereinigung Steiermark angefragt, ob eine weitere Hilfe möglich ist bzw. welche Gründe zur fristlosen Kündigung ausschlaggebend waren. Denn sie ist immer noch fassungslos, dass die MV sie alle nach jahrzehntelanger Mitgliedschaft rausgeschmissen hat.

 

Herr Mag. Lechner von der Mietervereinigung Steiermark gab schriftlich bekannt, dass es zur fristlosen Kündigung gekommen ist, weil sich Herr Ernst Lerch "fehlverhielt". Weiters gibt er an, dass NUR Herr Ernst Lerch Mitglied bei der Mietervereinigung gewesen ist, die übrigen Mietparteien wären gar nicht bei der MV Stmk. Mitglied gewesen. Angesichts dieser Fehlaussage an unsere Rechtsanwältin sind wir sehr überrascht. Denn die gesamte Familie Lerch wurde zuvor vertreten - alle 4 Personen. Auch auf Schriftsätzen haben immer alle 4 Personen unterzeichnet.

 

Interessanterweise wird hier mit keinem Wort erwähnt, dass es eine angebliche Statutenverletzung gegeben haben soll. Bestand diese überhaupt?

 

Frau Ulrike Lerch wurde auch gebeten, jährlich die Vollmachten für die Vertretung ALLER Mietparteien unterschrieben zu bringen, was sie immer gemacht hat (es ist somit schriftlich nachweisbar, dass alle vier MieterInnen von der MV vertreten wurden). Auch in Schriftsätzen waren alle 4 MieterInnen nachweislich vertreten. Aber offenbar kann sich Herr Mag. Lerch als Geschäftsführer der Mietervereinigung Steiermark daran nicht mehr erinnern?

 

Möglicherweise ist dies die Arbeitsweise der Mietervereinigung Steiermark, Mieter einfach loszuwerden, wenn sie "zu viel brauchen" oder wenn man sich ansonsten mit einem Anwalt "anlegen" müsste? 

 

Ob es da einfach leichter ist, den Mieter rauszuschmeißen aus dem Mitgliedverhältnis?

So nach dem Motto: "Wird schon keiner erfahren...?"

 

Allgemein ist zu sagen, dass es wirklich nur mehr wenige Menschen gibt, die RÜCKGRAT haben.

 

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Da ich die fristlose Kündigung von Fam. Lerch seitens der MV Steiermark mitten in der 3. Räumungsklage als keinesfalls der Organisation angemessen erachte, habe ich Herrn LH Voves betreffend der vorliegenden Situation informiert (inklusive des gesamten Schriftverkehrs), mit der Bitte um Hilfe, weiters habe ich auch um Bekanntgabe der Fördergeldgeber der MV Steiermark gebeten, da ich diejenigen, die die MV Stmk. fördern darüber informieren möchte, wie sie mit ihren Mitgliedern umgehen. 

 

Die Mietervereinigung hat mir ein paar Tage darauf einen Brief zukommen lassen, den ich hier veröffentlichen darf:

 

2013 10 15 MV Stmk Brief Mag a Zwanzger.
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Mein Antwortschreiben an die Mietervereinigung Steiermark in Kopie an die MV Österreich und Herrn LH Voves:

Es wurde im November ein Gesprächstermin mit der MV Steiermark, Frau Mag.a Zwanzger und Herrn Rechtsanwalt Dr. Klauser vereinbart, im Beisein von Herrn Mag. iur. Riegler:

 

In diesem Gespräch erklärte uns Frau Mag.a Zwanzger wiederum, dass die fristlose Kündigung der gesamten Familie Lerch deshalb erfolgte, weil Frau U. Lerch und ich eine Anzeige an die RAK Stmk. gemacht haben, OHNE SIE VORHER darüber zu informieren. Der Umstand, dass SIE NICHT informiert wurde, hat das Vertrauen komplett zerrüttet, weshalb sich Frau Mag.a Zwanzger völlig berechtigt fühlt, die Familie Lerch fristlos aus dem Vertrag zu kündigen.

 

Auf meine Mitteilung, dass ich ein halbes Jahr versucht habe, beim Geschäftsführer der MV, Herrn Mag. Lechner einen Termin zu bekommen, gab mir Frau Mag.a Zwanzger die Antwort, dass Herr Mag. Lechner sie informiert hat, dass ich drei Mal einen Gesprächstermin angeboten bekam, diese jedoch immer ablehnte.

 

Ich antwortete Frau Mag.a Zwanzger, dass dies die Unwahrheit ist, ich habe ein Mal einen Termin von Mag. Lechner angeboten bekommen, den ich aus Krankheitsgründen nicht annehmen konnte. Ich habe sie informiert, dass ich ihr den gesamten Schriftverkehr, den ich mit Mag. Lechner geführt habe, zukommen lassen, wo dies genau dokumentiert ist.

2013 10 21 MV Stmk. Antwort auf Brief Ma
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Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.