OFFENER BRIEF AN FRAU BM DR BEATRIX KARL

Rechtsstaatlichkeit

Von:        shg-mobbing-graz@gmx.at

An:          sven.poellauer@bmj.gv.at, christian.wigand@bmj.gv.at, medienstelle.ressort@justiz.gv.at

CC:          "Rechtsanwaltskammer Steiermark Office" <office@rakstmk.at>

Datum:   21.09.2013 21:48:20


Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz

Eva Pichler, 8020 Graz, 0699.190 36 155

~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~

 

Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr.in Karl!

Sehr geehrtes Justizministerium!

 

Aus gegebenem Anlass (schwere psychische Gewaltausübung eines Grazer Anwaltes gegen vier Personen über fast 5 Jahre, schikanöse Rechtsausübung) siehe:  http://mobbing-konkret.jimdo.com/fam-lerch-1/ stellen sich mir als Bürgerin eines Rechtsstaates folgende Fragen:

 

 

1. Gibt es eine übergeordnete UNABHÄNGIGE Stelle, die Entscheidungen von Rechtsanwaltskammern in
    den Bundesländern
 betreffend Anzeigen zu standeswidrigem Verhalten überprüft?

    - Wenn ja, welche?

    - Wenn nein, warum nicht?

 

2. Gibt es eine übergeordnete UNABHÄNGIGE Stelle, die Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer
    Österreich
 betreffend Anzeigen zu standeswidrigem Verhalten überprüft?

    - Wenn ja, welche?

    - Wenn nein, warum nicht?

 

3. Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Anzeige betreffend standeswidrigem Verhalten seitens der
    Rechtsanwaltskammer nicht gesetzeskonform bzw. rechtsstaatlich bearbeitet wird, 
an welche Stelle
    ist dieser Verdacht zu melden?

 

4. Welcher straf- und zivilrechtlichen Verantwortung unterliegen die Rechtsanwaltskammern?

    Welcher straf-/zivilrechtlicher Verantwortung unterläge der-/diejenige Anwalt/-in des Disziplinarrates
    persönlich, der die Fehlentscheidung getroffen hätte?

    Die Pflichten des Anwaltes sind lt. RAK Ö: http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=31

     Rechtliche Verantwortlichkeit
    Rechtsanwälte, die gegen Berufspflichten oder das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes verstoßen, haben sich vor dem Disziplinarrat    
     ihrer Rechtsanwaltskammer zu verantworten.

     Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte.
     Daneben unterliegen Rechtsanwälte auch der straf- und zivilrechtlichen Verantwortung.

 

5. Da es der Rechtsanwaltskammer auch obliegt, im Rahmen der Strafbefugnis des Disziplinarrates die Streichung der
    Liste der Rechtsanwälte vorzunehmen, ergeht folgende Anfrage:

    Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Rechtsanwaltskammer es unterlassen hat, trotz vorliegender schriftlich   
    bestens dokumentierter Tatbestände den Anwalt disziplinarrechtlich zu sanktionieren, und dadurch dem Anwalt
    unter der Duldung der RAK weiterhin Gelegenheit zu schwerer psychischer Gewaltausübung und schikanöser  
    Rechtsausübung zu geben, wo ist dieser (Straf-)Tatbestand der Unterlassung der Strafbefugnis bzw. der
    unterlassenen Sanktionierung zu melden?

 

6. Wenn durch Unterlassung der Strafbefugnis der Rechtsanwaltskammer und der dadurch weiter möglichen
    psychischen Gewaltausübung und schikanösen Rechtsausübung den Opfern weitere SCHÄDEN entstehen
    würde, wer würde für diese Schäden haften? 
Gibt es eine Gefährungshaftung?

   - Wenn ja, wo und in welcher Form sind diese Ansprüche geltend zu machen? Gibt es eine diesbezügliche Frist? 

   - Wenn nein, warum nicht?

   - Wenn nein - was wird unternommen, um diese Gefährdungshaftung im Rechtssystem zu installieren?

 

Im Voraus vielen Dank für Ihre geschätzte Beantwortung der Fragen!

 

Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung,

Eva Pichler

für alle (auch institutionellen & strukturellen) Mobbingopfer

 

Kopie:

Rechtsanwaltskammer Steiermark

_____________________________________

Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at
 

 

Beantwortung des Bundesministeriums für Justiz

BEANTWORTUNG des BM für JUSTIZ
Beantwortung BM für Justiz.pdf
Adobe Acrobat Dokument 82.2 KB

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.