Sehr geehrte Frau Lerch,
sehr geehrte Frau Pichler!
Ich habe Ihr an Herrn LH Mag. Franz Voves gerichtetes Schreiben vom
8.8.2014 dankend erhalten und gerne zur weiteren Bearbeitung entgegen genommen.
Auftragsgemäß muss ich Ihnen leider mitteilen, dass die Anwaltskosten für ein Gerichtsverfahren leider nicht vom Land Steiermark übernommen werden können.
Ich verstehe die aktuelle Problematik mit dem Verfahrenshilfeantrag sehr gut, bitte jedoch zu verstehen, dass das Land Steiermark nicht Verfahrenskosten übernehmen kann.
Ich bedaure aufrichtig, dass ich Ihnen keine bessere Nachricht übermitteln kann und verbleibe hochachtungsvoll
Theresia Metzenrath
Mag.a Theresia Metzenrath, LL.M.
Büro Landeshauptmann Mag. Franz Voves
a: Hofgasse 15, 8010 Graz-Burg, Austria
t: +43 (0) 316 877 3798
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