Präsident des österreichischen Rechtsanwaltskammertages, HERR DR RUPERT WOLFF:
AKTION NEWS KÄMPFT FÜR IHR RECHT

"Fordern Sie Ihr Recht ein"

Rechtsanwaltskammer-Präsident über das angeknackste Vertrauen in die Justiz

Auszug Wolff:  Die Bürger haben oft den Eindruck, die Reichen könnten es sich ohnehin immer richten. Sie werden sehen: Wenn NEWS gemeinsam mit den Lesern und Rechtsanwälten Missstände öffentlich macht, werden die Gerichte durchaus bemüht sein, Negatives abzustellen.

Und: 

Wolff: Die neue Aktion ist eine gute Möglichkeit, Missstände aufzuzeigen, mit den zuständigen Behörden dann gemeinsam zu erörtern und schließlich Abhilfe zu schaffen.

 

zum Interview

OFFENER BRIEF AN HERRN DR RUPERT WOLFF

OFFENER BRIEF AN HERRN DR RUPERT WOLFF  siehe Interview NEWS

PRÄSIDENT DES ÖSTERREICHISCHEN RECHTSANWALTSKAMMERTAGES

RECHTSANWALTSKAMMER ÖSTERREICH

Offener Brief an Herrn Dr. Rupert Wolff
Brief Dr. Wolff Präsident Rechtsanwaltsk
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Herr Ö-RAK-Präsident bedauert zwar, dass die Bürger das Vertrauen in die Justiz verlieren - konnte aber auch in unserem Fall nicht helfen. Auch weiterfolgende Schreiben an ihn mit Sachverhaltsdarstellung und Bitte um Unterstützung blieben ohne Erfolg.

 

Wundert es einen, wenn die Bürger das Vertrauen in die Justiz verlieren?


Von:         shg-mobbing-graz@gmx.at

An:          "Rupert Wolff Ö RAK Präsident Rechtsanwaltskammertag" <wolff@oerak.at>

Datum:   
 21.09.2013 22:07:10



Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz

Eva Pichler,  8020 Graz, 0699.190 36 155

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Sehr geehrter & geschätzter Herr Dr. Wolff!

 

Aus gegebenem Anlass (schwere psychische Gewaltausübung eines Grazer Anwaltes gegen vier Personen über fast 5 Jahre, schikanöse Rechtsausübung) siehe: http://mobbing-konkret.jimdo.com/fam-lerch-1/  stellen sich mir als Bürgerin eines Rechtsstaates folgende Fragen:

 

1. Gibt es eine übergeordnete UNABHÄNGIGE Stelle, die Entscheidungen von Rechtsanwaltskammern in 
    den Bundesländern betreffend Anzeigen zu standeswidrigem Verhalten überprüft?

    - Wenn ja, welche?

    - Wenn nein, warum nicht?

 

2. Gibt es eine übergeordnete UNABHÄNGIGE Stelle, die Entscheidungen der Rechtsanwaltskammer 
    Österreich betreffend Anzeigen zu standeswidrigem Verhalten überprüft?

  - Wenn ja, welche?

  - Wenn nein, warum nicht?

 

3. Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Anzeige betreffend standeswidrigem Verhalten seitens der
    Rechtsanwaltskammer nicht gesetzeskonform bzw. rechtsstaatlich bearbeitet
 werden, 
an welche Stelle
    wäre dieser Verdacht zu melden?

 

4. Welcher straf- und zivilrechtlichen Verantwortung unterliegen die Rechtsanwaltskammern?

    Welcher straf-/zivilrechtlicher Verantwortung unterläge der-/diejenige Anwalt/-in des Disziplinarrates  
    persönlich, der die Fehlentscheidung getroffen hätte?

    Die Pflichten des Anwaltes sind lt. RAK Ö: http://www.rechtsanwaelte.at/www/getFile.php?id=31

     Rechtliche Verantwortlichkeit
    
Rechtsanwälte, die gegen Berufspflichten oder das Ansehen des Rechtsanwaltsstandes verstoßen, haben sich vor dem Disziplinarrat   
     ihrer Rechtsanwaltskammer zu verantworten.

     Die Strafbefugnis des Disziplinarrates geht bis zur Streichung von der Liste der Rechtsanwälte.
     Daneben unterliegen Rechtsanwälte auch der straf- und zivilrechtlichen Verantwortung.

 

5. Da es der Rechtsanwaltskammer auch obliegt, im Rahmen der Strafbefugnis des Disziplinarrates die Streichung der

    Liste der Rechtsanwälte vorzunehmen, ergeht folgende Anfrage:

    Sollte der Verdacht bestehen, dass eine Rechtsanwaltskammer es unterlassen hat, trotz vorliegender schriftlich

    bestens dokumentierter Tatbestände den Anwalt disziplinarrechtlich zu sanktionieren, und dadurch dem Anwalt
    unter der Duldung der RAK weiterhin Gelegenheit zu schwerer psychischer Gewaltausübung und schikanöser
    Rechtsausübung zu geben, wo ist dieser (Straf-)Tatbestand der Unterlassung der Strafbefugnis bzw. der 
    unterlassenen Sanktionierung zu melden?

 

5. Wenn durch Unterlassung der disziplinarrechtlichen Sanktionierung der Rechtsanwaltskammer und der dadurch
    weiter möglichen psychischen Gewaltausübung und schikanösen Rechtsausübung den Opfern weitere
    SCHÄDEN entstehen würde, wer würde für diese Schäden haften? Gibt es eine Gefährungshaftung?


- Wenn ja, wo und in welcher Form sind diese Ansprüche geltend zu machen? Gibt es eine diesbezügliche Frist? 

- Wenn nein, warum nicht?

- Wenn nein - was wird unternommen, um diese Gefährdungshaftung im Rechtssystem zu installieren?

 

Im Voraus vielen Dank für Ihre geschätzte Beantwortung der Fragen!

 

Mit dem Ausdruck der vorzüglichsten Hochachtung,

Eva Pichler

für alle (auch institutionellen & strukturellen) Mobbingopfer & für Rechtsstaatlichkeit

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Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.