Anzeige betreffend Überprüfung standeswidriges Verhalten RA Dr. Franz Unterasinger + DI Dr. Peter Benda | 311 E 16-15 d

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
office@rakstmk.at
CC:
wolff@oerak.at, peter.benda.ra@aon.at
Datum:
19.09.2015 17:04:56
 
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Postadresse Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155 
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An den
Ausschuss der Stmk RAK
Salzamtsgasse 3
8010 Graz
 
 Anzeige betreffend  standeswidrigem Verhalten RA Dr. Franz Unterasinger
 Anzeige betreffend  standeswidrigem Verhalten DI Dr. Peter Benda
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses!
 
RA DI Dr. Peter Benda, vertreten durch RA Dr. Franz Unterasinger führt/e mehrere mietrechtliche Verfahren gegen die Fam. Lerch, Entenplatz 9, 8010 Graz, unter anderem auch ein  Verfahren des BG Graz West, in welchem er in rechtskräftig einen Räumungstitel erwirkt hat. Die  diesbez. anwaltlichen Kosten seines Rechtsvertreters  beziffern sich EUR 3.428,94.

 
Frau Ulrike Lerch hat persönlich seit März 2015 monatlich Raten von  EUR 50,-   in der Kanzlei von Dr. Franz Unterasinger gebracht und einbezahlt. Wenn mehr an Betrag möglich war, hat sie freiwillig mehr einbezahlt. Diese Ratenzahlung wurde dankend und  wohlwollend in der Kanzlei Dr. Unterasinger entgegengenommen.
 
Es besteht somit seit mehr als 6 Monaten ein Ratenvertrag (konkludenter Vertrag), wobei klar darauf hinzuweisen ist, dass Herr Dr. Franz Unterasinger in all der Zeit seit März 2015 bis zum Einreichen der Exekution zur Zwangsversteigerung ihrer Zweitwohnsitz-Kleinstwohnung von 28m2 (von der Frau Ulrike Lerch schwerst schockiert war), bei keinem der Treffen in der Kanzlei mit Dr. Unterasinger oder seiner Sekretärin, weder mündlich, noch schriftlich, noch telefonisch jemals irgend etwas verlauten lassen, dass er mit dem Ratenvertrag NICHT mehr einverstanden wäre, geschweige denn, dass ihm die monatlichen Raten zu niedrig wäre, noch ließ sonst irgend etwas aus seinem Verhalten über die gesamten 6 Monate schließen, dass er mit der getroffenen Ratenvertragsregelung NICHT einverstanden ist. Im Gegenteil, Herr Dr. Unterasinger stimmte dieser aus seinem wohlwollenden Verhalten, das er bei den Treffen in der Kanzlei gegenüber Frau Ulrike Lerch stets an den Tag legt, schlüssig zu.
 
Des Weiteren wurde Herr Dr. Unterasinger im Schreiben von Frau Ulrike Lerch am 13. November 2014 informiert, dass sie lediglich ein Einkommen von EUR 185,- mlt. hat, und um Zahlungsaufschub gebeten, was von Dr. Unterasinger genehmigt wurde, somit ist dem rechtskundigen Anwalt Dr. Unterasinger auch völlig klar gewesen, dass eine Rückzahlung der Raten nur in den vereinbarten kleinen Summen aufgebracht werden kann.
 
Daher ist der Antrag auf Zwangsexekution/Wohnungsversteigerung kostenfrei einzustellen, da eine Exekution bei vorliegen eines Ratenvertrags nicht bewilligt werden darf.  
 
Es ergeht daher die Anregung,  die Vorgangsweise des Einbringens des Exekutionsantrages, die mEn weder mit der Ehre und dem Stand der Rechtsanwälte vereinbar ist, noch bei Vorliegen eines Ratenvertrages überhaupt möglich ist,  einer genauen Prüfung zu unterziehen und das Ersuchen, die Einstellung des Exekutionsantrages - bei vorliegender konkludenter Ratenzahlungsvereinbarung - kostenfrei einzustellen.
 
Da Herr DI Dr. Peter Benda als Kläger auftritt, ist meiner laienjuristischen Kenntnis davon auszugehen, dass er dem Exekutionsverfahrens zustimmt, bei dem Frau Ulrike Lerch als Obdachlose zurückbleiben würde,  daher ergeht die Anzeige auch an DI Dr. Peter Benda. 
 
Persönlich darf ich anmerken, dass ich die Vorgangsweise von DI Dr. Peter Benda und Dr. Franz Unterasinger als mehr als armselig bezeichne, denn es gehört schon einiges dazu, einer nicht nur zahlungswilligen, sondern auch monatlich persönlich die Raten vorbeibringenden Person, die im Hauptwohnsitz ebenfalls der Zwangsräumung am 29.09.2015 unterliegt, dieser Vorgangsweise auszusetzen.
 
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler 
 
Beweis:
Einzahlungsbestätigungen Dr. Unterasinger März bis September 2015  
Zwangsexekution/Wohnungsversteigerung Dr. Unterasinger 311 E 16-15 d
 
Kopie:
Mag. Dr. Zauhar
Ö-RAK-Präsident Dr. Wolff
Dr. Peter Benda
Wohnungsstadträtin Elke Kahr
 
Mail von Frau Ulrike Lerch 11 2014 an Dr. Unterasinger Franz betreffend Bitte um Zahlungsaufschub, dieses wurde seinerseits dankenswerter Weise berücksichtigt, weshalb Frau Ulrike Lerch auch in keinster Weise annehmen konnte, dass er betreffend des  geschlossenen Ratenvertrages, der bereits anstandslos seit 6 Monaten besteht, nicht sein Einverständnis vorliegt. 
 

Fam. LERCH - vs. DI Dr. Peter BENDA: Begleichung der Honorarnote

Von:
"Ulrike Lerch" <ulrike.lerch@gmx.at>
An:
unterasinger@unterasinger.at
CC:
office@fkfp.at 
Datum:
13.11.2014 17:41:44
Ulrike Lerch, Entenplatz 9, 8020 Graz
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An 
Rechtsanwaltskanzlei
Dr. Franz Unterasinger
 
                                                                                                   Graz, 13.11.2014
 
Ihre Honorarnote vom 31.10.2014
(eingelangt Kanzlei Fritsch 05.11.2014, bei mir eingelangt am 07.11.2014)
 
 
Sehr geehrter Herr Dr. Unterasinger!
 
Es ist mir und meinen Verwandten bedauerlichweise nicht möglich, den Gesamtbetrag von EUR 3.428,94 auf einmal zu erlegen.
Wie Ihnen aus dem Gerichtsverfahren bekannt ist, ist Frau Hermine u. Ernst Lerch Pensionsbezieher mit Ausgleichzulage.

Mein monatliches Einkommen beträgt EUR 185,- als geringfügig Beschäftigte bei pflegerischer Tätigkeit meiner Angehörigen.
 
Betreffend des Urteiles in der 2. Instanz darf ich mitteilen, dass eine Zulassungsrevision an den OGH ergeht, und das Verfahren somit als noch nicht abgeschlossen bezeichnet werden kann, das Urteil ist meines Wissens nach deshalb noch nicht rechtskräftig.
 
Ich ersuche daher höflich um Aufschub des Zahlungstermines bis zur endgültigen Entscheidung des Verfahrens.
 
Mit der freundlichen Bitte um eine menschliche Entscheidung verbleibe ich
 
mit vorzüglicher Hochachtung,
Ulrike Lerch
 
 
Kopie ergeht an:
Zeitschrift DER GRAZER
Team ORF Dr. Resetarits
Antidiskriminierungsstelle
Stadträtin Elke Kahr
Mag. Dr. Heinz Schulz
Mag. Dr. Zauhar
Team Stronach Graz, Wien
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Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at



Es gilt die Unschuldsvermutung.

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.