Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Postadresse Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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RA DI Dr. Peter Benda,
vertreten durch RA Dr. Franz Unterasinger führt/e mehrere mietrechtliche Verfahren gegen
die Fam. Lerch, Entenplatz 9, 8010 Graz, unter anderem auch ein Verfahren des BG Graz West, in welchem er in rechtskräftig einen Räumungstitel erwirkt hat. Die
diesbez. anwaltlichen Kosten seines Rechtsvertreters
beziffern sich EUR 3.428,94.
Frau Ulrike Lerch hat persönlich seit März 2015 monatlich Raten von EUR 50,- in der Kanzlei von Dr. Franz Unterasinger gebracht und einbezahlt. Wenn mehr
an Betrag möglich war, hat sie freiwillig mehr einbezahlt. Diese Ratenzahlung wurde dankend und wohlwollend in der Kanzlei Dr. Unterasinger entgegengenommen.
Es besteht somit seit mehr als 6 Monaten ein Ratenvertrag (konkludenter Vertrag), wobei klar darauf hinzuweisen ist, dass Herr Dr. Franz Unterasinger in all der
Zeit seit März 2015 bis zum Einreichen der Exekution zur Zwangsversteigerung ihrer Zweitwohnsitz-Kleinstwohnung von 28m2 (von der Frau Ulrike Lerch schwerst schockiert
war), bei keinem der Treffen in der Kanzlei mit Dr. Unterasinger oder seiner Sekretärin, weder mündlich, noch schriftlich, noch telefonisch jemals irgend
etwas verlauten lassen, dass er mit dem Ratenvertrag NICHT mehr einverstanden wäre, geschweige denn, dass ihm die monatlichen Raten zu niedrig wäre, noch ließ sonst
irgend etwas aus seinem Verhalten über die gesamten 6 Monate schließen, dass er mit der getroffenen Ratenvertragsregelung NICHT einverstanden ist. Im Gegenteil, Herr
Dr. Unterasinger stimmte dieser aus seinem wohlwollenden Verhalten, das er bei den Treffen in der Kanzlei gegenüber Frau Ulrike Lerch stets an den Tag legt, schlüssig
zu.
Des Weiteren wurde Herr Dr. Unterasinger im Schreiben von Frau Ulrike Lerch am 13. November 2014 informiert, dass sie lediglich ein Einkommen von EUR 185,- mlt. hat,
und um Zahlungsaufschub gebeten, was von Dr. Unterasinger genehmigt wurde, somit ist dem rechtskundigen Anwalt Dr. Unterasinger auch völlig klar gewesen, dass eine
Rückzahlung der Raten nur in den vereinbarten kleinen Summen aufgebracht werden kann.
Daher ist
der Antrag auf Zwangsexekution/Wohnungsversteigerung kostenfrei einzustellen, da eine Exekution bei vorliegen eines Ratenvertrags nicht bewilligt werden
darf.
Es ergeht daher die Anregung, die Vorgangsweise des Einbringens des Exekutionsantrages, die mEn weder mit der Ehre und dem Stand der Rechtsanwälte vereinbar ist,
noch bei Vorliegen eines Ratenvertrages überhaupt möglich ist, einer genauen Prüfung zu unterziehen und das Ersuchen, die Einstellung des Exekutionsantrages -
bei vorliegender konkludenter Ratenzahlungsvereinbarung - kostenfrei einzustellen.
Da Herr DI Dr. Peter Benda als Kläger auftritt, ist meiner laienjuristischen Kenntnis davon auszugehen, dass er dem Exekutionsverfahrens zustimmt, bei dem Frau Ulrike
Lerch als Obdachlose zurückbleiben würde, daher ergeht die Anzeige auch an DI Dr. Peter Benda.
Persönlich darf ich anmerken, dass ich die Vorgangsweise von DI Dr. Peter Benda und Dr. Franz Unterasinger als mehr als armselig bezeichne, denn es gehört schon
einiges dazu, einer nicht nur zahlungswilligen, sondern auch monatlich persönlich die Raten vorbeibringenden Person, die im Hauptwohnsitz ebenfalls der Zwangsräumung
am 29.09.2015 unterliegt, dieser Vorgangsweise auszusetzen.
Mit
vorzüglicher Hochachtung,
Einzahlungsbestätigungen Dr. Unterasinger März bis September 2015
Zwangsexekution/Wohnungsversteigerung Dr. Unterasinger 311 E 16-15 d
Mag. Dr. Zauhar
Ö-RAK-Präsident Dr. Wolff
Dr. Peter Benda
Wohnungsstadträtin Elke Kahr
Mail von Frau Ulrike Lerch 11 2014 an Dr. Unterasinger Franz betreffend Bitte um Zahlungsaufschub, dieses wurde seinerseits dankenswerter Weise berücksichtigt, weshalb
Frau Ulrike Lerch auch in keinster Weise annehmen konnte, dass er betreffend des geschlossenen Ratenvertrages,
der bereits anstandslos seit 6 Monaten besteht, nicht sein Einverständnis vorliegt.
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