Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter & geschätzter Herr Bundesminister Dr. Brandstetter!
Folgende Zeilen schreibe ich in Bezug auf mein Recht auf freie Meinungsäußerung. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In dieser Causa wurde bereits im September 2013 ein Schreiben an geschätzte Frau BM Karl gesendet.
Den genauen Ablauf der schwersten psychischen Gewaltausübung - durchgeführt durch einen Grazer Anwalt - ersehen Sie
Seit 06. August 2013 liegt auch ein Ermittlungsverfahren gegen besagten Anwalt und Immobilienmakler wegen BEHARRLICHER VERFOLGUNG gem. § 107 a vor.
Trotz Schilderung des schwer anstößigen Verhaltens gegenüber den Altmietparteien inklusive Unterlassung wesentlicher Pflichten als Hausbesitzer konnte die Rechtsanwaltskammer
Steiermark KEIN standeswidriges Verhalten feststellen. Dafür wurden Frau Lerch und ich wegen übler Nachrede geklagt, vertreten war der Anwalt und Hausbesitzer vom Präsident des Disziplinarrates der RAK Stmk. Die 1. Instanz
wurde gewonnen, DI Dr. X legte jedoch Berufung ein, das Berufungsverfahren wurde ebenfalls gewonnen.
Aufgrund der schweren schikanösen Rechtsausübung (bisher 8 Klagen gegen die Mietparteien, nebst Wasser absperren und anderen Unbillen) wurde neuerlich eine Anzeige wegen
standeswidrigen Verhaltens des DI Dr. X am 18.09.2013 an die RAK Stmk. getätigt. Auf mein 2-maliges Rückfragen, ob die Unterlagen erhalten wurden, war keine Antwort der RAK Stmk. bis
dato zu erhalten, ebensowenig eine Information betreffend des Ausganges der Anzeige.
Auch das Schreiben an Rechtsanwaltskammertagspräsident Dr. Rupert Wolf blieb unbeantwortet, dieser hat gemeinsam mit NEWS bei der Kampagne "Fordern Sie Ihr
Recht ein" medial angeboten, sich für schwere Fälle einzusetzen, bzw. wenn Rechtsentscheidungen nicht nachvollziehbar erscheinen.
Es scheint so, dass Herr DI Dr. X jegliches Unrecht unter Deckung der Rechtsanwaltskammer Steiermark verüben darf, völlig ungeachtet dessen, welche schwersten Schäden durch den
jahrelangen Psychoterror gegen die gesamte Familie Lerch erwachsen ist.
Da der Anwalt DI Dr. X seitens der RAK Stmk. offenbar völlig ungehindert sein schikanöses Verhalten weiterhin gegen die Familie fortführen durfte, wurde die Familie weiterhin
geschädigt und schikaniert.
DI Dr. X hat jetzt per 14.08.2014 eine Räumungsexekution eingereicht und vom Gericht BG Graz-West bewilligt bekommen.
6 Jahre Schikanen, Psychoterror, schikanöse Rechtsausübung haben dem "anständigen" Anwalt viel gebracht. Endlich ist der die Mietparteien los, die seit über 70 Jahren dort wohnen,
und noch niemals einen Mietrückstand hatten.
Sollte es in Ö keine zwei-Klassen-Justiz geben, erwarten wir:
- die genaue Prüfung der 1. und 2. Anzeige auf standeswidriges Verhalten
- Sanktion gegenüber des Präsidenten des Diziplinarrates der RAK, sollte sich herausstellen, dass
die erste und zweite Anzeige auf standeswidriges Verhalten nicht rechtsstaatlich bearbeitet
wurde.
Mit vorzüglichster Hochachtung und besten Grüßen,
Eva Pichler, Gründerin SHG Mobbing Graz
für alle psychischen Gewaltopfer
Kopie:
Dr. Rupert Wolff, Präsident Rechtsanwaltskammertag