Sehr geehrte Frau Pichler!
Ich habe Ihr an Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves gerichtetes Schreiben vom 9.10.2013 dankend erhalten und gerne zur weiteren Bearbeitung entgegen genommen.
Auftragsgemäß darf ich dazu gerne mitteilen, dass die Mietervereinigung Steiermark eine unabhängige Organisation ist, auf die steirische Landesregierung bzw. die Verwaltung des Landes Steiermark keinen direkten Einfluss haben. Es obliegt auch der Mietervereinigung Steiermark als gemeinnütziger Organisation, die keine gesetzliche Mietervertretung ist, sich Statuten zu geben, nach denen eine Mitgliedschaft beendet werden kann. Die Gründe dafür können nur mit der Mietervereinigung abgeklärt werden und unterliegen nicht der Kontrolle oder dem Einfluss des Landes Steiermark.
Wie bereits in einem persönlichen Gespräch vor geraumer Zeit dargelegt, hat Herr LH Mag. Franz Voves keinen Einfluss auf die Tätigkeit der unabhängigen Gerichte. Nur vor einem Zivilgericht können die rechtlichen Schwierigkeiten zwischen Familie Lerch und dem Vermieter letztendlich geklärt werden.
Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben in der Angelegenheit aufklärend wirken konnte und verbleibe
hochachtungsvoll
Theresia Metzenrath
Mag.a Theresia Metzenrath, LL.M.
Büro Landeshauptmann Mag. Franz
Voves
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