Antwortschreiben Büro LH Mag. Franz Voves auf Ihr Schreiben vom 9.10.2013 "Mietervereinigung"

Von:
"Metzenrath Theresia" <theresia.metzenrath@stmk.gv.at>
An:
"shg-mobbing-graz@gmx.at" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
CC:
"Scherz-Schaar Brigitte" <brigitte.scherz-schaar@stmk.gv.at>, "Bergmann Harald" <harald.bergmann@stmk.gv.at>
Datum:
10.10.2013 16:36:35

Sehr geehrte Frau Pichler! 

Ich habe Ihr an Herrn Landeshauptmann Mag. Franz Voves gerichtetes Schreiben vom 9.10.2013 dankend erhalten und gerne zur weiteren Bearbeitung entgegen genommen. 

Auftragsgemäß darf ich dazu gerne mitteilen, dass die Mietervereinigung Steiermark eine unabhängige Organisation ist, auf die steirische Landesregierung bzw. die Verwaltung des Landes Steiermark keinen direkten Einfluss haben. Es obliegt auch der Mietervereinigung Steiermark als gemeinnütziger Organisation, die keine gesetzliche Mietervertretung ist, sich Statuten zu geben, nach denen eine Mitgliedschaft beendet werden kann. Die Gründe dafür können nur mit der Mietervereinigung abgeklärt werden und unterliegen nicht der Kontrolle oder dem Einfluss des Landes Steiermark. 

Wie bereits in einem persönlichen Gespräch vor geraumer Zeit dargelegt, hat Herr LH Mag. Franz Voves keinen Einfluss auf die Tätigkeit der unabhängigen Gerichte. Nur vor einem Zivilgericht können die rechtlichen Schwierigkeiten zwischen Familie Lerch und dem Vermieter letztendlich geklärt werden. 

Ich hoffe, dass ich mit diesem Schreiben in der Angelegenheit aufklärend wirken konnte und verbleibe

hochachtungsvoll

Theresia Metzenrath 

Mag.a Theresia Metzenrath, LL.M.

Büro Landeshauptmann Mag. Franz Voves 
a: Hofgasse 15, 8010 Graz-Burg, Austria 
t: +43 (0) 316 877 3798
f: +43 (0) 316 877 3805

m: +43 (0) 676 8666 3798 
e: 
theresia.metzenrath@stmk.gv.at 
i: 
http://www.landeshauptmann.steiermark.at 

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Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.