Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz,0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Voves!
Sehr geehrte Frau Mag.a Metzenrath!
Besten Dank für die rasche Beantwortung meiner Sachverhaltsdarstellung.
Die Gründe für die rechtswidrige Kündigung konnten mit der Mietervereinigung nicht geklärt werden, da die MV Steiermark sich nach der Anzeige wegen standeswidrigem Verhalten weigerte,
ein Gespräch zu führen, unsere Gesprächsbitten wurden rigoros abgelehnt,
Frau Lerch bat mehrmals um ein Gespräch mit Frau Dr. Scheucher, als auch ich habe mehrmals freundlich um ein Gespräch bei Herrn Mag. Lechner angesucht (schriftlich). Die
Kommunikation wurde seitens der MV Stmk. nach Übermittlung in Kopie (Anzeige wegen standeswidrigem Verhalten Dr. Benda) komplett eingestellt. Soviel zu "gemeinnützig."
Ich habe nicht darum gebeten, dass Herr LH Mag. Voves Einfluss nimmt auf die unabhängige Gerichtsbarkeit (was ich nie tun würde, denn nicht umsonst heißt die Gerichtsbarkeit
UNABHÄNIG), war jedoch der Meinung, dass die Mietervereinigung Stmk. bzw. die Mietervereinigung Ö öffentliche Fördergelder erhält, und es somit den Fördergeber dieser "unabhängigen"
Organisation möglicherweise interessieren könnte, wie er mit seinen Mitglieder umgeht.
Der Grund der MV für die
Kündigung wurde im Schreiben an die FAMILIE Lerch per 15.05.2013 angegeben wie folgt:
MV: "Aufgrund der uns übermittelten Stellungnahme Ihrerseits (Anmerkung SHG: Anzeige standeswidriges Verhalten Dr. Benda) und der Nennung der Juristin der Mietervereinigung
Steiermark persönlich ohne vorherige Rücksprache mit uns ist das Vertrauensverhältnis massiv zerstört
worden. ff." siehe Website:
Frau Ulrike Lerch war so irritiert und vor den Kopf gestoßen angesichts dieser Zeilen, dass sie sofort in der MV Steiermark anrief, dort wurde ihr gesagt,
dass der Grund der
Kündigung dieser sei, dass wir bei der Anzeige an die RAK Schriftverkehr der MV Stmk. mitgesendet haben (!). Dies sei eine Statutenverletzung. Die Bitte um Gespräch wurde abgelehnt.
Laut den Statuten (die wir durchgesehen haben) ist übrigens NIRGENDS erwähnt, dass man Schriftverkehr der Mietervereinigun geheim halten muss.
Selbst WENN die Statuten so einen Punkt beinhalten würden, liegt es auf der Hand, dass 75-j. kranke alte Mieter, die seit mehr als 50 Jahren bei der MV Steiermark sind, diese
Statuten nicht können würden (insbes., da sie auch keinen PC haben), ebensowenig hat Frau U. Lerch einen PC.
Aber da die Statuten so einen Punkt gar nicht beinhalten, scheint es sich um einen Fehlauskunft der MV Stmk. gehandelt zu haben.
Da die Mutter, Frau Margarete Lerch, eine schwere Angststörung hat,wurde diese im Rahmen der 2. Räumungsklage für das laufende Gerichtsverfahren verfahrensbesachwaltert (da Fr. U.
Lerch auch in der Räumungsklage involiert ist, konnte sie die SW für ihre Mutter in DIESEM Fall nicht übernehmen).
Da es GERADE für die Mutter, Frau Margarete Lerch, deren Angststörung sich im Rahmen des über Jahre schon andauernden Mobbings durch den Anwalt Dr. Benda wesentlich verschlechtert
hat, wäre ein Ausziehen für diese Person das Allerschlimmste. Daher hat die Verfahrensanwältin nochmal versucht, bei der MV Stmk. anzufragen, was denn die Gründe für die fristlose
Kündigung gewesen sind.
Die Verfahrenssachwalterin hat ein Schreiben von Herrn Mag. Lechner bekommen, wo er (mEn wissentlich die Falschauskunft an unsere Rechtsvertretung gibt) schreibt, Herr Ernst Lerch
sei wegen eines "Fehlverhaltens" fristlos gekündigt worden, und die übrigen Familienmitglieder SIND NIE MITGLIEDER DER MV Stmk. gewesen.
Dieser schriftliche Begründung ist a) absolut konträr zu der von uns erhaltenen schriftlichen Begründung (u.a. kein Wort mehr von einer angeblichen Statutenverletzung), weiters ist
es unrichtig, dass die übrigen Familienmitglieder nicht von der MV Stmk. vertreten waren. Jährlich musste Frau U. Lerch die Vollmachten bringen, die alle 4 Mitglieder unterschreiben
mussten, und es somit schriftlich beweisbar ist, dass alle Mitglieder seit Jahren vertreten wurden. Auch bei den vorbereitenden Schriftsätzen für Verhandlungen waren alle 4
Mietparteien Unterzeichner.
Es ergeht daher die Bitte um
Auskunft, von welcher Seite die Mietervereinigung Steiermark öffentliche Fördergelder (Steuergelder) bezieht, damit der Fördergeldgeber über Umgang mit Mitglieder
informiert werden kann.
Wenn Herr Landeshauptmann Mag.
Voves die Auskunft nicht geben kann, von welcher Stelle die Mietervereinigung Stmk. öffentlich gefördert wird, ersuche ich um
Bekanntgabe, WO ich diese
Information bekommen kann, um den erlittenen Schaden der Mietparteien Fam. Lerch melden zu können, als auch die wissentliche Falschauskunft
des Geschäftsführers Mag. Lechner an unsere Rechtsvertretung.
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler
für alle (Miet-)Mobbingopfer