Schreiben wurde nicht beantwortet...


Mietervereinigung u Menschenrechtsverletzung / Familie Lerch, Entenplatz 9, 8020 Graz

Von:
shg-mobbing-graz@gmx.at
An:
theresia.metzenrath@stmk.gv.at
CC:
"Mag. Dr. Zauhar Kanzlei FKFP" <office@fkfp.at>, zentrale@mietervereinigung.at, M.Zwanzger@mietervereinigung.at, "Elke Kahr Stadträtin" <elke.kahr@stadt.graz.at>,
                   "FPÖ Claudia Schönbacher Graz" <claudia@schoenbacher.com>, siegfried.schrittwieser@stmk.gv.at,
                     stingl@woche.at, "Siegfried Nagl Mag. Bürgermeister" <siegfried.nagl@stadt.graz.at>
BCC:

Datum:
14.01.2014 01:36:16
 
cid:image002.jpg@01CEC5DB.B218EA10
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Voves!
Sehr geehrte Frau Mag.a Metzenrath!
 
Danke für Ihr Engagement zum Zustandeskommen eines Gesprächstermines zwischen der Mietervereinigung Steiermark und mir (geführt mit Mag.a Zwanzger, Dr. Klauser, meine Vertrauensperson Mag. iur. Riegler und mir) am 07.11.2013.
 
Leider war eine Annäherung bzw. konstruktive Aussprache im Sinne einer nachträglichen Einigung nicht möglich.
 
Frau Mag.a Zwanzger beharrt darauf, alle Mietparteien völlig zu Recht fristlos aus dem Vertrag gekündigt zu haben, weil Frau Ulrike Lerch sie VORAB nicht über Anzeige an die RAK Steiermark betreffend Prüfung auf standeswidrigen Verhalten DI Dr. Benda informiert hat. Sie ist der unumstößlichen Meinung, dass Frau Ulrike Lerch dadurch das Vertrauensverhältnis massiv zerstört hat und dies selbstverständlich die fristlose Kündigung des Vertrages ALLER Parteien (!)  rechtfertigt. Herr Dr. Klauser widersprach dieser Sichtweise nicht.
 
Ich darf daher schreiben, dass meine Zeilen aus dem 1. Brief an Sie nach wie vor aufrecht sind:
 
Für mich ist es UNFASSBAR, dass eine GESETZLICHE MIETERVERTRETUNG, die von öffentlichen Geldern gesponsert wird, sich mEn dermaßen schwerst mieterschädigend verhalten darf - das Entsetzen der gesamten Familie Lerch über die fristlose Kündigung der MV, die den Mietern damit völlig in den Rücken gefallen ist, hat die gesamte Familie in der schweren Zeit massivst emotional belastet - abgesehen davon, dass durch die NICHT-Vertretung der Familie weiterer Schaden entstanden ist, denn MIT der MV als gesetzliche Vertretung hätte die Familie bei der mittlerweile 3. Räumungsklage des Anwaltes Dr. Benda vor Gericht
WESENTLICH besser dagestanden.
 
Anmerken darf ich noch, dass Graz unter geschätzten Herrn Alt-Bgmst. Stingl zur Menschenrechtsstadterklärt worden ist.
Folgende Stellen wurden von uns kontaktiert betreffend Unterstützung, und konnten aus verschiedenen Gründen nicht unterstützend eintreten:
 
Bundespräsident (ist nicht zuständig...)
Geschätzter Bgmst. Nagl
Geschätzter Altbgmst. Stingl (beantwortete freundlicherweise umgehend unsere Anfrage, könne jedoch bis auf Unterstützung für neue Wohnung nicht helfen)
Volkshilfe (anfänglich Zusage zur Unterstützung, jedoch nie mehr geantwortet - auch auf Nachfragen nicht)
Caritas (ist nicht zuständig - offenbar werden nur Ausländer unterstützt, die ihre Wohnung verlieren, aber keine Inländer?)
Antidiskriminierungsstelle (hat zugehört, Frau Lerch war pers. dort - und auch oft tel. um Hilfe ersucht -keine Reaktion)
Menschenrechtsbeirat (dieser sei nur ein "Gremium" und nicht zuständig... - eine interessante Tatsache...)
SPÖ-Hotline (kann leider nicht helfen, verwies an Dr. Peter Resetarits)
Arbeiterkammer Graz (Konsumentenschutz: kann leider keine rechtliche Vertretung stellen...)
Mietervereinigung Stmk (kündigt alle Parteien fristlos mitten in der 3. Räumungsklage!)
sowie noch verschiedene Initiativen, Parteien und Einzelpersonen - ohne Erfolg.
 
WER, fragt man sich, ist eigentlich in Graz zuständig, wenn schwere Menschenrechtsverletzungen passieren?
Für die Beantwortung dieser Frage wäre ich SEHR DANKBAR! Denn wir würden uns umgehend dorthin wenden!
 
An dieser Stelle danken Frau Ulrike Lerch und ich aufrichtig für die einmalige finanzielle Unterstützung durch geschätzten Herrn LH-Stv. Schrittwieser, geschätzte Frau Stadträtin Elke Kahr sowie der FPÖ Graz, ebenso wie der Initiative für Herzensbildung für die einmalige Lebensmittelgutschein-Unterstützung.
 
Trotz dieser sehr geschätzten Unterstützung ist die Familie Lerch nach 8 Klagen bzw. der 9. Klage wegen übler Nachrede (die auch in der Berufung durch Freispruch für uns beendet wurde) in schwersten finanziellen Nöten durch die unzähligen Aufwendungen für Anwalts- und Beratungskosten - obwohl die schikanöse Rechtausübung durch DI Dr. Benda konstatiert wurde. Es stellt sich auch generell die Frage, ob - wenn jemand schikanöse Rechtsausübung betreibt - nicht die Gerichts- und Richterkosten im Regress eingefordert werden können bei demjenigen, der schikanöse Rechtsausübung betreibt - denn auch noch jeder einzelne Steuerzahler wird mit diesen (völlig unnötigen) Gerichtsverfahrenskosten zum Zahlen verpflichtet.
 
Familie Lerch hatte ein lebenslanges Wohnrecht (das nach der 1. Räumungsklage jedoch nur mehr bis zum Ableben der Mutter gilt). Das wusste DI Dr. Benda schon VOR dem Hauskauf. Der damalige Mitbesitzer, Herr Pernitsch, informierte die Familie Lerch jedoch gleich nach Hauskauf sehr freundlich:
"Dr. Benda ist Anwalt, der darf alles."
 
Hier werden 4 Personen, davon 3 alte Menschen, die sich Zeit ihres Lebens NIE etwas zuschulden kommen ließen, seit 5 Jahren (!!) schikaniert, traktiert, psychoterrorisiert, mit falschen Anschuldigungen überhäuft, durch Klagen finanziell vernichtet. Die Familie hat ein GESETZLICHES RECHT auf ihre seit 70 Jahren benützte Wohnung. Und die Mutter von Frau U. Lerch, deren Angststörung sich ohnehin durch die Grundsituation schwer verschlechtert hat, ein RECHT auf ein Ableben dort, ohne sich laufend vor Schikanen fürchten zu müssen!
 
ABER - so wie die Lage aussieht, gibt es nur ein Recht: Das Recht des Mobbingtäters auf ungetrübte Fortführung der Zerstörung dieser Familie, die seit mittlerweile 5 Jahren andauert.
 
Ist in der Menschenrechtsstadt Graz ist niemand fähig, willens oder zuständig, die Zerstörung dieser 4 Menschen mit Rat UND TAT zu verhindern?? 
 
Bin ich die einzige, die es mehr als verwerflich findet, dass jemand folgenlos seit 5 Jahren - entgegen geltenden Rechts und Mietrechts - (hilflose, mittellose, alte) Menschen gesundheitlich, finanziell und existenziell schwer schädigt und vom einzigen, was die Familie "besitzt", vertreiben will - ihren Lebensplatz... 
 
Ich würde mir sehr wünschen, dass ich nicht die einzige bin. 
 
Mit vorzüglicher Hochachtung und besten Grüßen,
Eva Pichler
 
 
Wir danken dem Team Resetarits  aufrichtig, dass er sich unseres Falles angenommen hat.
Sendetermin16.01.2014, 21.05 Uhr, ORF 2  SCHAUPLATZ GERICHT.
 
 

solange uns die menschlichkeit miteinander verbindet,

ist egal, was uns trennt.

                                                                                ernst ferstl

 

 
Kopie:
Bgmst. Nagl
Alt-Bgmst. Stingl
Mag. Zwanzger, Mietervereinigung
Mietervereinigung Ö
Mag. iur. Riegler
Mag. Dr. Zauhar, Rechtsvertretung in derRäumungsklage Fam. Lerch
Rechtsvertreterin von Margarete Lerch (Verfahrenssachwalterin)
LH Schrittwieser 
Frau Stadträtin Kahr
FPÖ Graz
Initiative für Herzensbildung
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at
 


Mobbingopfer sind psychische GEWALTOPFER

Von:
shg-mobbing-graz@gmx.at
An:
theresia.metzenrath@stmk.gv.at
CC:
alfred.stingl@woche.at, zentrale@mietervereinigung.at, elke.kahr@stadt.graz.at, M.Zwanzger@mietervereinigung.at, siegfried.schrittwieser@stmk.gv.at, siegfried.nagl@stadt.graz.at
BCC:

Datum:
14.01.2014 02:10:45
 
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann Mag. Voves!
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann-Stv. Schrittwieser!
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mag. Nagl!
Sehr geehrter Herr Altbürgermeister Stingl!
Sehr geehrte Frau Stadträtin Kahr!
Sehr geehrte Frau Mag.a Zwanzger!
 
Jeder 5. Suizid geht auf Mobbing zurück.
Mobbing ist KEIN Kavaliersdelikt, sondern Menschenzerstörung pur. Egal, ob im Bereich Schule, Cyberwelt, Arbeitsplatz, Nachbarschaft - es hat schwerste gesundheitliche und soziale Folgen für die Opfer - bis hin zur schweren Erschöpfung, starken Depressionen bzw. posttraumatischen Belastungsstörungen mit irreversiblen Folgen und auch Suizid.
 
Die Definition von Mobbing:

Nach Dr. Argeo Bämayr, FA für Neurologie, Psychiatrie & Psychotherapie:

Mobbing liegt vor, wenn im Rahmen einer Täter-Opfer-Konstellation innerhalb einer sozialen Gemeinschaft oder einem Abhängigkeitsverhältnis Täter mittels einer individuell praktizierten psychischen und/oder körperlichen Gewalt systematisch und willkürlich die Persönlichkeitsrechte eines Opfers so verletzen, dass das Opfer, psychosozial destabilisiert, einen zunehmenden gesundheitlichen und sozialen Schaden erleidet.

 

In der Beilage darf ich einen fachärztlichen Artikel 12/2013 aus dem "Neurotransmitter" mitsenden.

"Verworrene Diagnostik bei Patienten mit Mobbing- und Stalking-Syndrom"

 

Möglicherweise kann  (abseits des "Falles" Lerch) dieser Artikel für Sie beizeiten hilfreich sein. Artikel ist ebenso online abrufbar:

http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/dr-b%C3%A4mayr/

 

Leider ist es bei der derzeitigen Gesetzeslage in Ö nicht möglich, MobbingtäterInnen strafrechtlich zu verfolgen - trotz der immensesten Schäden, die an Opfern (und auch an der gesamten Volkswirtschaft) entstehen.

Dazu darf ich den aktuellen Bericht anfügen:

http://www.meinbezirk.at/graz/chronik/graz-und-umgebung-im-kampf-gegen-mobbing-d791923.html

 

Diese "Lücke" im Gesetz wissen (rechtskundige) Menschen ordentlich zu ihrem Vorteil (und zur Zerstörung anderer) zu nutzen.

 

Es scheint fast eine Ironie zu sein, dass man in Ö zB wegen einer einmaligen Beleidigung strafrechtlich Klage einreichen kann (!), jedoch nicht bei systematischer Zerstörung von Menschen durch schwere psychische Gewalt, die nachgewiesenermaßen sogar Suizide zur Folge hat.

 

Ich darf freundlich darüber informieren, dass derzeit im Nationalrat die Petition "Ö braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz" online ist, es besteht Zustimmungsmöglichkeit.

http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/PET/PET_00001/index.shtml#tab-Uebersicht

 

Die Petition wurde auch zur Schaffung eines Anti-CYBER-Mobbing-Gesetzes eingereicht. Gemäß § 135 StPO ist es derzeit nicht möglich, dass Cybertäter ERUIERT werden dürfen, der gesetzliche Datenschutz verhindert dies. Da die TäterInnen dies wissen, können sie völlig konsequenzenlos und sicher Menschen im Internet 24 h am Tag mobben.(§ 135 StPO besagt, dass man Userdaten NUR dann erheben darf, wenn das gesetzliche Strafmaß voraussichtlich MEHR als 6 Monate beträgt - und da Cybermobbing ebenso kein Straftatbestand ist, sind die TäterInnen datenschutzrechtlich bombenfest geschützt, während das Opfer rechtlos auf der Strecke bleibt).

Ohne Gesetzesänderung dieser "Lücke" wird wohl eifrig weiter cybergemobbt werden...

 

An dieser Stelle darf ich mich auch bei unserem Netzwerkjuristen, Herrn MinR RegR Mag. Manfred HOZA (eh. RH-Beamter), der uns stets ehrenamtlich zur Seite steht, sehr bedanken und auf den im HVB "Soziale Sicherheit" erschienenen juristischen Fachartikel: "Wirksamer Schutz vor Mobbing & Diskriminierung?" hinweisen:

http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/

 

 

Für Ihre Rückfragen, Anliegen, Anregungen oder Kritik stehe ich gerne zur Verfügung. Mit Rat UND TAT ;).

 

Mit vorzüglicher Hochachtung

 

Eva Pichler

für alle psych. Gewaltopfer

_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at
 

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.