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solange uns die menschlichkeit miteinander verbindet,
ist egal, was uns trennt.
ernst ferstl
Nach Dr. Argeo Bämayr, FA für Neurologie, Psychiatrie & Psychotherapie:
Mobbing liegt vor, wenn im Rahmen einer Täter-Opfer-Konstellation innerhalb einer sozialen Gemeinschaft oder einem Abhängigkeitsverhältnis Täter mittels einer individuell praktizierten psychischen und/oder körperlichen Gewalt systematisch und willkürlich die Persönlichkeitsrechte eines Opfers so verletzen, dass das Opfer, psychosozial destabilisiert, einen zunehmenden gesundheitlichen und sozialen Schaden erleidet.
In der Beilage darf ich einen fachärztlichen Artikel 12/2013 aus dem "Neurotransmitter" mitsenden.
"Verworrene Diagnostik bei Patienten mit Mobbing- und Stalking-Syndrom"
Möglicherweise kann (abseits des "Falles" Lerch) dieser Artikel für Sie beizeiten hilfreich sein. Artikel ist ebenso online abrufbar:
http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/dr-b%C3%A4mayr/
Leider ist es bei der derzeitigen Gesetzeslage in Ö nicht möglich, MobbingtäterInnen strafrechtlich zu verfolgen - trotz der immensesten Schäden, die an Opfern (und auch an der gesamten Volkswirtschaft) entstehen.
Dazu darf ich den aktuellen Bericht anfügen:
http://www.meinbezirk.at/graz/chronik/graz-und-umgebung-im-kampf-gegen-mobbing-d791923.html
Diese "Lücke" im Gesetz wissen (rechtskundige) Menschen ordentlich zu ihrem Vorteil (und zur Zerstörung anderer) zu nutzen.
Es scheint fast eine Ironie zu sein, dass man in Ö zB wegen einer einmaligen Beleidigung strafrechtlich Klage einreichen kann (!), jedoch nicht bei systematischer Zerstörung von Menschen durch schwere psychische Gewalt, die nachgewiesenermaßen sogar Suizide zur Folge hat.
Ich darf freundlich darüber informieren, dass derzeit im Nationalrat die Petition "Ö braucht ein Anti-Mobbing-Gesetz" online ist, es besteht Zustimmungsmöglichkeit.
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/PET/PET_00001/index.shtml#tab-Uebersicht
Die Petition wurde auch zur Schaffung eines Anti-CYBER-Mobbing-Gesetzes eingereicht. Gemäß § 135 StPO ist es derzeit nicht möglich, dass Cybertäter ERUIERT werden dürfen, der gesetzliche Datenschutz verhindert dies. Da die TäterInnen dies wissen, können sie völlig konsequenzenlos und sicher Menschen im Internet 24 h am Tag mobben.(§ 135 StPO besagt, dass man Userdaten NUR dann erheben darf, wenn das gesetzliche Strafmaß voraussichtlich MEHR als 6 Monate beträgt - und da Cybermobbing ebenso kein Straftatbestand ist, sind die TäterInnen datenschutzrechtlich bombenfest geschützt, während das Opfer rechtlos auf der Strecke bleibt).
Ohne Gesetzesänderung dieser "Lücke" wird wohl eifrig weiter cybergemobbt werden...
An dieser Stelle darf ich mich auch bei unserem Netzwerkjuristen, Herrn MinR RegR Mag. Manfred HOZA (eh. RH-Beamter), der uns stets ehrenamtlich zur Seite steht, sehr bedanken und auf den im HVB "Soziale Sicherheit" erschienenen juristischen Fachartikel: "Wirksamer Schutz vor Mobbing & Diskriminierung?" hinweisen:
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
Für Ihre Rückfragen, Anliegen, Anregungen oder Kritik stehe ich gerne zur Verfügung. Mit Rat UND TAT ;).
Mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler
für alle psych. Gewaltopfer