Von: SHG
Mobbing Graz [mailto:shg-mobbing-graz@gmx.at]
Gesendet: Freitag, 08. August 2014 17:12
An: Metzenrath Theresia
Betreff: Vertreibung vom Lebensplatz - Familie Lerch Entenplatz 9
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer
Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrte Frau Mag. Metzenrath!
Bezugnehmen auf unser letztes Telefonat darf ich anfragen, ob seitens des Landeshauptmannes eine einmalige Unterstützung möglich ist, es geht nach wie vor um die mEn schwer menschenrechtswidrige Vertreibung der Familie Lerch.
Der erste Räumungsexekutionstermin per 14.08.2014 wurde erfolgreich von Frau Ulrike Lerch über das Gericht verschoben. Die Bewilligung des Aufschubes geht bis 30.10.2014 - laut BG West - Beschluss beiliegend.
Zur Übersicht:
Es ist die Anfechtungsklage des zugrunde liegenden Vergleiches geplant, scheitert jedoch bisher an den finanziellen Möglichkeiten. Die Einreichung dieser Anfechtungsklage kann von unserem eh. Rechtsvertreter bestens eingebracht werden, dh die Kosten der Anfechtung und die der Klagseinreichung wären zu finanzieren, die weiteren anwaltlichen Kosten würden jedoch von mit eingebrachten Verfahrenshilfe-Antrag in weiterer Folge übernommen sein.
Wir ersuchen freundlich um Prüfung, ob die Klagseinreichung/Anfechtungsklage durch einen Zuschuss unterstützt werden kann. Folgekosten werden NICHT auftreten. Diese Klagseinreichung kann jedoch nur ein mit dem Fall bestens vertrauter Anwalt machen, andernfalls wäre die Einarbeitung in die Causa noch wesentlich zeitlich und finanziell aufwendiger!
Betreffend des Verhaltens der Rechtsanwaltskammer Steiermark wurde neuerlich mit dem BM für Justiz Kontakt aufgenommen, siehe Schreiben:
Es ist unfassbar, dass anscheinend im Rechts?Staat Ö und in der Menschenrechtsstadt Graz (!) die Vertreibung von drei alten Personen unter der scheinbaren? Duldung und Deckung der RAK Steiermark erfolgen darf.
Mit aufrichtiger Bitte um Ihre Unterstützung,
Ulrike Lerch & Eva Pichler
Beilage:
Räumungsaufschub
Schreiben BM Brandstetter bzw. BM Justiz
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