MIT GROSSEM DANK AN HERRN
MAG DR CHRISTOPH ZAUHAR Bakk
LLM und
DR KOLLMANN von Kanzlei Kollmann, Fritsch & Partner für die gesamte langjährige und beste,
verständnisvolle, engagierte anwaltliche Vertretung!
1. Ansuchen auf
Räumungsaufschub (abgelehnt von DI Dr. Peter Benda) sowie
2. Ansuchen auf Räumungsaufschub (abgelehnt von DI Dr. Peter Benda)
3. Ansuchen auf Räumungsaufschub wegen Obdachlosigkeit einen Tag vor der Zwangsräumung bewilligt
Neuerlich entstanden dadurch EUR 300,- an Anwaltskosten für die verarmte Familie.