Der OGH hat die außerordentliche Revision abgelehnt per 20.02.2015.
Die Anfechtung des Vergleiches, der die Räumung bedingt, war nicht erfolgreich.
Somit wurde der Räumungstermin für 16. März 2015 vom Gericht bewilligt. Diesbezüglich wurde ein Aufschub der Räumung von Familie Lerch beantragt, der von der zuständigen Richterin, Mag. Claasen, abgelehnt wurde.
Obwohl zwischen 20.02.2015, der Ablehnung des OGH wegen der außerordentlichen Revision und dem Räumungstermin nur ca. 3 Wochen liegen!
Herr Mag. Dr. Zauhar von der Kanzlei Fritsch, Kollmann und Partner hat den Rekurs zur Aufschiebung der Räumung übernommen.