Vor Hauskauf sagte der Interessent = Grazer Anwalt zu uns:
"Ich kaufe das Haus nur, wenn ihr auszieht."
Wir antworteten, wir ziehen hier nicht aus, wir haben lebenslanges Wohnrecht.
Der Grazer Anwalt kaufte das Haus trotzdem, seither gehen die Schikanen gegen uns (siehe u.a. Word-Dokumentation der Schikanen).
Die Mietervereinigung kündigt uns fristlos nach 30 Jahren Mitgliedschaft!
Die AK Konsumentenschutz stellte keine Hilfe und keinen Rechtsbeistand.
LH Voves fühlt sich nicht zuständig.
SPÖ-Helpline konnte ebensowenig unterstützen, und verwies an ORF Dr. Resetarits.
Bürgermeister Nagl könne nicht helfen.
Der Menschenrechtsbeirat sagt, er ist nicht zuständig, er ist "nur ein Gremium."
Die Antidiskriminierungsstelle wurde voll informiert, konnte ebenso nicht helfen...
Das Friedensbüro Graz wurde kontaktiert, nicht zuständig, sie haben keine Stelle für juristische Auskünfte...
Das Gewaltschutzzentrum Graz (Granatengasse) ist Frau Lerch aufgrund des Opferstatus zuständig (Ermittlungen wegen § 107a Beharrliche Verfolgung durch Hausherrn), diese können ihr jedoch nicht sehr helfen, vordergründig bestünde "häusliche Gewalt" als Thema.
An dieser Stelle danken wir dem
AKTUELLER STAND: Ermittlungen wegen § 107a Beharrliche Verfolgung-"Stalking" gegen Grazer
Anwalt nach wie vor aufrecht.
Frau Ulrike Lerch ist Klientin im Gewaltschutzzentrum Graz.
Die KRIPO in Graz lud auf Weisung der Staatsanwaltschaft Frau U. Lerch vor, betreffend Aussage zur übermittelten Sachverhaltsdarstellung betreffend DI Dr. X, die Zeugeneinvernahme wurde vermerkt mit
§ 107 StGB Gefährliche Drohnung (wurde eingestellt)
§ 107 a StGB Beharrliche Verfolgung (weiterhin aufrecht)
§ 125 StGB Sachbeschädigung (wurde eingestellt)
Frau U. Lerch befindet sich mittlerweile beim Gewaltschutzzentrum Graz.
Die gesamte Familie Lerch ist durch die schwere u. langdauernde Belastungsstituation [Schikane und Psychoterror durch DI Dr. X, ständige Angst vor neuerlichen subtilen Angriffen, Klagen, Drohnungen ("Ich lass alles abreißen") oder anderen Repressalien] gesundheitlich sehr beeinträchtigt.
Zur Übersicht für Sie - diese waren alle als Beilage zur 1. Anzeige wegen standeswidrigen Verhaltens an die Rechtsanwaltskammer Steiermark beigefügt - diese konnte jedoch kein standeswidriges Verhalten erkennen....
Anfrage an die RAK Steiermark, ob die anwaltliche Vertretung und gleichzeitig die Präsidentschaft des Disziplinarrates der RAK rechtlich zulässig und vereinbar ist.
DI Dr. X
Trotz des Freispruches in der 1. Instanz wegen übler Nachrede am 01.08.2013 legte Herr RA DI Dr. X Berufung ein - wiederum anwaltlich vertreten durch Dr. Peter Primus (u.a. Präsident des Disziplinarrates der RAK Steiermark).
Laut der Richterin bzw. wie ich es verstanden habe, erfolgte der Freispruch wegen:
haufe.de: Wenn der Anwalt geistig krank wird
rp-online.de: 2000 Juristen sollen Examen gekauft haben
focus.de: Examen gegen Bares: Richter wegen Bestechlichkeit vor Gericht
Frankfurter Rundschau: 03/2013 Anwältin betrügt Mandanten
Netzplanet.net: Staatsanwalt steigt aus - es läuft vieles schief bei der Justiz
Augsburger: Verurteilte Richterin rastet im Gerichtssaal aus