NACHTRAG: Siehe auch Gerhard Schneider: VERWALTUNG ÖSTERREICH
1979 wurde der Art. 14. d. internationalen Pakts für bürgerliche u. politische Rechte der UNO von der österr. Nationalversammlung ratifiziert, jedoch sofort unter Erfüllungsnotstand gestellt (ausgesetzt), da zur Überführung in das österr. Rechtssystem weitere Ausführungsgesetze erlassen werden hätten müssen. Diese wurden bis zum heutigen nicht Tage erlassen – wir sind also de facto seit Anbeginn der 2. Republik ohne Menschenrechte (im historischen Chaos davor war dem wohl ebenso).
Aktivist4you 10/2014 10. Dez. Tag der Menschenrechte: Menschenrechte sind in Österreich nicht gerichtlich durchsetzbar, da seit über 35 Jahren Ausführungsgesetze zu dem von österr. unterzeichneten UN-Vertrag fehlen! Ein legislatives Unrecht besteht und nimmt uns unsere Rechte!!!! Unser Rechtstaat ist dadurch fragwürdig! Unsere Verfassung entspricht einer Rumpelkammer und vorenthält unsere sozialen Rechte! U. v. m. Interview mit Herr Dr. Wolfgang Lederbauer … siehe Web. Oh, du mein liebes Österreich.
Von: "Heinz Christian Strache" <hc.strache@fpoe.at>
An: shg-mobbing-graz@gmx.at
Datum: 09.09.2013 22:44:48
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