Ausführungsgesetze in Ö nicht verankert

OFFENE ANFRAGEN AN 

 

GRÜNE, SPÖ, FPÖ, ÖVP, KPÖ und an die Liga für Menschenrechte:

 

Von keiner Partei wurden die Anfrage beantwortet!

 

 

Zur näheren Info

 

Dr. Lederbauer So for Humanity:

SFH-4195 Österreich hält sich nicht an internationale Verträge und verhält sich damit völkerrechtswidrig 
Österreich weigert sich trotz staatsvertraglicher Verpflichtungen Entscheidungen (VIEWS) des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen und verweigert damit erfolgreichen Beschwerdeführern die Zurverfügungstellung eines Rechtsmittels sowie eine angemessene Entschädigungszahlung für erlittenes Unrecht, welches durch den UN-Menschenrechtsausschuss festgestellt wurde.

 

Siehe auch Gerhard Schneider: VERWALTUNG ÖSTERREICH

1979 wurde der Art. 14. d. internationalen Pakts für bürgerliche u. politische Rechte der UNO von der österr. Nationalversammlung ratifiziert, jedoch sofort unter Erfüllungsnotstand gestellt (ausgesetzt), da zur Überführung in das österr. Rechtssystem weitere Ausführungsgesetze erlassen werden hätten müssen. Diese wurden bis zum heutigen nicht Tage erlassen – wir sind also de facto seit Anbeginn der 2. Republik ohne Menschenrechte (im historischen Chaos davor war dem wohl ebenso).

Aktivist4you 10/2014 10. Dez. Tag der Menschenrechte: Menschenrechte sind in Österreich nicht gerichtlich durchsetzbar, da seit über 35 Jahren Ausführungsgesetze zu dem von österr. unterzeichneten UN-Vertrag fehlen! Ein legislatives Unrecht besteht und nimmt uns unsere Rechte!!!! Unser Rechtstaat ist dadurch fragwürdig! Unsere Verfassung entspricht einer Rumpelkammer und vorenthält unsere sozialen Rechte! U. v. m. Interview mit Herr Dr. Wolfgang Lederbauer … siehe Web. Oh, du mein liebes Österreich.


Siehe auch Aktivist4you: 07 2015 Österreich hält sich nicht an internationale Verträge und verhält sich damit völkerrechtswidrig – Dr. Lederbauer; UND: “Zwetschgenrepublik” Österreich – Staatsgeschädigte // Menschenrechte sind in Österreich nicht durchsetzbar

 

 

 

 

D: Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte müssen nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts (BVG) nicht zwingend befolgt werden. 

http://www.focus.de/politik/deutschland/gericht-fuer-menschenrechte_aid_87654.html

 

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.