NACHTRAG: Siehe auch Gerhard Schneider: VERWALTUNG ÖSTERREICH
1979 wurde der Art. 14. d. internationalen Pakts für bürgerliche u. politische Rechte der UNO von der österr. Nationalversammlung ratifiziert, jedoch sofort unter Erfüllungsnotstand gestellt (ausgesetzt), da zur Überführung in das österr. Rechtssystem weitere Ausführungsgesetze erlassen werden hätten müssen. Diese wurden bis zum heutigen nicht Tage erlassen – wir sind also de facto seit Anbeginn der 2. Republik ohne Menschenrechte (im historischen Chaos davor war dem wohl ebenso).
Aktivist4you 10/2014 10. Dez. Tag der Menschenrechte: Menschenrechte sind in Österreich nicht gerichtlich durchsetzbar, da seit über 35 Jahren
Ausführungsgesetze zu dem von österr. unterzeichneten UN-Vertrag fehlen! Ein legislatives Unrecht besteht und nimmt uns unsere Rechte!!!! Unser Rechtstaat ist dadurch
fragwürdig! Unsere Verfassung entspricht einer Rumpelkammer und vorenthält unsere sozialen Rechte! U. v. m. Interview mit Herr Dr. Wolfgang Lederbauer … siehe Web. Oh, du mein liebes
Österreich.
Von: shg-mobbing-graz@gmx.at
An: email@oevp.at, michael.spindelegger@bmeia.gv.at
Datum: 09.09.2013 23:02:43
OFFENER BRIEF AN HERRN SPINDELEGGER
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Leechgasse 30/3/2, 8010 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr Spindelegger!
Menschen- und Bürgerrechte sind in Ö NICHT DURCHSETZBAR -
dies ist Ihnen schon jahrelang bekannt - jedoch politisch u. medial "verschwiegen"?
FAKT IST:
Menschen- und Bürgerrechte sind in Ö nicht durchsetzbar, da die Ausführungsgesetze nicht (mehr) beschlossen wurden. Denn 1978 wurde ein Erfüllungsvorbehalt beschlossen - dieser besagt, Ö muss diesen internationalen völkerrechtlichen Vertrag noch durch Ausführungsgesetze einbinden.
Seit 35 Jahren wurden diese Ausführungsgesetze jedoch n i c h t beschlossen.
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Herr Dr. Wolfgang Lederbauer (eh. Rechnungshofbeamter) siehe: so-for-humanity = Gesellschaft für mehr Humanität und Menschenrechte)
http://so-for-humanity.com2000.at/
hat diesbezüglich eine versierte Recherche durchgeführt (siehe Interview 40 min Insel-TV youtube):
http://www.youtube.com/watch?v=VbXP2v_bW4Q
Kurzfassung 11 min. mit Dokumentation der Stellungnahme aller SpitzenkandidatInnen:
http://www.youtube.com/watch?v=er0lToWSpN0
Ebensowenig wurde bis dato auch das Menschenrecht "Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" in der Verfassungsurkunde verankert. Siehe auch die parlamentarische Anfrage:
http://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXIV/AB/AB_15162/imfname_322234.pdf
Mit der freundlichen Bitte um schriftliche Stellungnahme, WARUM SIE BISHER ALS REGIERUNGSPOLITIKER DIESBEZÜGLICH NICHT AKTIV WURDEN, weiters: was Sie KONKRET unternehmen werden, um die fehlenden Ausführungsgesetze zu installieren und diesen groben Missstand zu beheben?
Wie werden Sie sich KONRET engagieren, das Menschenrecht "Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt" in der österr. Verfassung zu verankern?
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler
für alle Mobbingopfer & Menschenrechts-Verletzten
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Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at
SFH-4195 Österreich hält sich nicht an internationale Verträge und verhält sich damit völkerrechtswidrig
Österreich weigert sich trotz staatsvertraglicher Verpflichtungen Entscheidungen (VIEWS) des UN-Menschenrechtsausschusses anzuerkennen und verweigert damit erfolgreichen Beschwerdeführern die
Zurverfügungstellung eines Rechtsmittels sowie eine angemessene Entschädigungszahlung für erlittenes Unrecht, welches durch den UN-Menschenrechtsausschuss festgestellt wurde.
http://so-for-humanity.com2000.at/index.php?modul=content&rubrik=11&aid=4907