Frau Ulrike Lerch erhielt einen Anruf vom Büro Bürgermeister-Stv. Mag. Dr. Martina Schröck, dass sie keine Sozialcard bekommen kann (ohne GIS-Befreiung!).


Frau Lerch hat sich dann selbst an das Sozialamt gewendet, es wurde ihr gesagt, dass sie über die Entscheidung informiert wird.

 

Mein letztes Schreiben wurde weder von Herrn Mag. Wippel, noch von Frau Brucher Bakk. phil. beantwortet.


Aw: WG: AW: Fr. Ulrike Lerch - Verweigerung der Sozialcard

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
"Brucher Daniela" <Daniela.Brucher@stadt.graz.at>
CC:
gernot.wippel@stadt.graz.at
Datum:
04.06.2015 18:07:31
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrte Frau Brucher bakk.phil!
 
Besten Dank für Ihren Anruf.
 
Betreffend Ihrer Information, dass Sie den Fall betreffend ev. möglicher Kulanzlösung noch weitersenden, danke ich für Ihr Engagement.
 
Betreffend Ihrer Aussage am Tel., als ich Ihnen mitteilte, dass Fam. Lerch vor der Zwangsräumung steht und ich Ihnen den Link diesbezüglich bereits mitsandte, meinten Sie, Sie kennen den Fall und: "Das wird ja nicht zuviel verlangt sein, wenn Frau Lerch einen GIS-Befreiungsantrag stellt."
Als ich Ihnen erklären wollte, wie viele Amts-, Behörden, Gerichts- und Anwaltswege Frau Lerch dzt. hat, haben Sie mir am Telefon das Wort abgeschnitten.
Es mag sein, dass Sie den Fall kennen, aber offenbar erahnen Sie nicht, was es heißt, seit 7 Jahren beharrlich verfolgt zu werden von einem Grazer Rechtsanwalt als Hausherrn (Ermittlungen wegen
§ 107a beharrliche Verfolgung gegen DI Dr. Peter Benda nach wie vor laufend), und welche schwerste Form von Psychoterror hier seit Jahren auf Frau Ulrike Lerch und ihre Verwandten einwirkt, ganz abgesehen von der schikanösen Rechtsausübung mit einhergehender finanzieller, kräftemäßiger und sozialer schwerster Destabilisierung.
Denn würden Sie dies auch nur ANNÄHERND nachvollziehen können, kann ich mir nicht vorstellen, dass Sie dann sagen würden: "Es wird ja net zuviel verlangt sein....".
 
Des Weiteren darf ich anregen, bei der nächsten Gemeinderatssitzung möglicherweise den Punkt einzubringen, dass es eine - mEn sehr offensichtliche - Benachteiligung von Personen gibt,
die am Sozialamt eine Sozialcard bekommen möchten, die auf den Mindestsicherungsbezug freiwillig verzichten.
 
Möglicherweise kann man die geltenden Richtlinien auch dahingehend ändern, dass die Sozialcard nicht nur bei Bezug von Mindestsicherung beansprucht werden kann, sondern auch dann,
wenn die Anspruc hsberechtigungen dazu vorliegen, auf den Bezug jedoch freiwillig verzichtet wird, OHNE dass andere Formulare deswegen benötigt werden - denn wenn das Sozialamt Graz
bereits festgestellt hat, dass die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug der Mindestsicherung gegeben sind, müsste dies durchaus ausreichend sein für die Berechtigung des Bezuges der Sozialcard.
 
Es ist mEn eine sehr schiefe Optik, dass Mindestsicherungsbezieher ohne weiteres eine Sozialcard bekommen, bei Menschen, die jedoch freiwillig BEI OHNEHIN VORLIEGENDER BEZUGSVORAUSSETZUNG darauf verzichten, dahingehend benachteiligt werden, dass sie noch weitere bürokratische Hürden vor sich haben, wo sie dem Sozialamt Hunderte Euro im Monat ersparen.
 
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler 
 
Kopie:
Mag. Gernot Wippel
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at


WG: AW: Fr. Ulrike Lerch - Verweigerung der Sozialcard

Von:
"Brucher Daniela" <Daniela.Brucher@stadt.graz.at>
An:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
Datum:
03.06.2015 13:05:34

Sehr geehrte Frau Pichler!

Ich muss Ihnen leider mitteilen, dass auch nach Rücksprache mit dem Büro der Bürgermeisterstellvertreterin Dr.in Martina Schröck keine weitere Lösung angeboten werden kann. Daher ersuche ich Sie, Frau Lerch darüber zu informieren, dass eine Gis-Gebührenbefreiung oder eine andere Anspruchsvoraussetzung (siehe Folder) gegeben sein muss. 

MfG 

Daniela Brucher, Bakk.phil.
Sozialamt
Referat für Mindestsicherung, Sozialhilfe und SozialCard

stadt

Stadt Graz
Schmiedgasse 26 | 8011 Graz 
Tel.: +43 316 872-6370
Fax: +43 316 872-6419
daniela.brucher@stadt.graz.at 
www.graz.at


Zwischenzeitlich erfolgte ein Telefonat mit Frau Brucher Bakk. phil, wo ihrerseits angeboten wurde, dass sie die Causa  - soweit ich mich erinnere - im Stadtrat vorlegen wird, ob es diesbezüglich eine Kulanzlösung geben kann. Frau Brucher war meiner subjektiven Meinung nach eher ungehalten, unterbrach mich mehrmals, als ich auf Gegebenheiten der Sachlage zu Frau Ulrike Lerch hinweisen wollte. Auch wurde ich in recht nachdrücklichem Ton darüber informiert, dass es auf die Sozialcard keinen Rechtsanspruch gibt. Auf meinen Einwand, ob man die gesetzlichen Bestimmungen nicht dahingehend ändern könnte, dass Bürger auch bei Verzicht auf die Mindestsicherung (bei Vorlage der Anspruchsvoraussetzungen) die Sozialcard bekommen könnten, wurde ich abermals unterbrochen, und darüber informiert, dass es keine Gesetzeslage dazu gibt, weil es eine freiwillige Leistung der Stadt Graz ist (soweit ich mich erinnere, nach Richtlinien bzw. Gemeinderatsbeschlüssen).




AW: AW: Fr. Ulrike Lerch - Verweigerung der Sozialcard

Von:
"Brucher Daniela" <Daniela.Brucher@stadt.graz.at>
An:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
Datum:
03.06.2015 10:08:37

Sehr geehrte Frau Pichler!

Ich ersuche Sie, den von mir übermittelten Infofolder zur Sozialcard zu beachten. Dieser enthält eine detaillierte Aufstellung der Anspruchsvoraussetzungen. Wie Sie diesen entnehmen können, ist der Bezug der Mindestsicherung eine solche. Eine weitere wäre die Befreiung von der Gis-Gebühr. Wenn das für Ihre Klientin aus welchen Gründen auch immer nicht möglich ist, ist diese Voraussetzung ebenfalls nicht erfüllt. Wenn eine andere Person im selben Haushalt eine GIS-Befreiung hat, so würde diese auch für ihre Klientin gelten. Es ist nicht erforderlich, dass eine auf den Namen „Ulrike Lerch“ ausgestellt sein muss, da die GIS immer das Haushaltseinkommen berücksichtigt. Eine solche Befreiung ist in jedem Fall für alle Personen gültig, die in demselben Haushalt hauptwohnsitzlich gemeldet sind. 

Da ich Sie telefonisch bereits mehrfach nicht erreichen konnte, ersuche ich Sie um Kontaktaufnahme, um über eine Lösung sprechen zu können. 

Ich verbleibe mit freundlichen Grüßen 

Daniela Brucher, Bakk.phil.
Sozialamt
Referat für Mindestsicherung, Sozialhilfe und SozialCard

stadt

Stadt Graz
Schmiedgasse 26 | 8011 Graz 
Tel.: +43 316 872-6370
Fax: +43 316 872-6419
daniela.brucher@stadt.graz.at 
www.graz.at 

Aw: AW: Fr. Ulrike Lerch - Verweigerung der Sozialcard

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
"Brucher Daniela" <Daniela.Brucher@stadt.graz.at>
CC:
"BETR Ulrike Lerch Graz" <ulrike.lerch@gmx.at>, gernot.wippel@stadt.graz.at
Datum:
02.06.2015 18:41:41
Sehr geehrte Frau Brucher bakk.phil!
 
Danke für Ihre Auskunft. Es erscheint nicht so, dass das Sozialamt Graz um Kulanzlösungen bemüht ist, andernfalls ich mir nicht vorstellen kann, dass ein Mensch mit knapp EUR 200,- Einkommen keine Sozialcard bekommt.
 
Zudem wird offenbar mit zweierlei Maß gemessen, denn ein befreundeter Jugendlicher von mir hat die Sozialcard ausgestellt bekommen, OHNE eine GIS-Befreiung vorliegen zu haben, da er weder Radio noch Fernseher hat, nur einen PC, und laut OGH ist somit auch keine GIS-Gebühr erforderlich.
Dieser bezieht jedoch Mindestsicherung.

Daher ist der Schluss zu ziehen, dass es hier NICHT um die GIS-Gebührenbefreiung geht - die Frau Lerch ebenso NICHT braucht, da sie keinen TV und Radio hat und schon lange keine GIS-Gebühr mehr bezahlt, warum sollte eine solche Befreiung erlangt werden, wenn die Gebühr gar nicht vorliegt?

Im gemeinsamen Haushalt ist die GIS-Gebühr auf die Verwandten angemeldet (Ernst, Hermine), somit ist weder eine GIS-Gebühr, noch eine Befreiung namentlich für Frau Ulrike Lerch möglich.
 
Offenbar werden Personen, die den Anspruch auf Mindestsicherung haben und diesen ZURÜCKLEGEN, vom Mag. Graz Sozialamt nachfolgend benachteiligt.
 
Ich ersuche nochmals um Prüfen des Falles (die Einkommensbestätigungen von Frau Lerch Ulrike liegen Ihnen bereits vor) sowie die Mindestsicherungsbezugskontonachricht, und bitte um die Eingangs vom Ihnen erwähnte Kulanzlösung, um die das Sozialamt so bemüht wäre.
 
Im Voraus vielen Dank,
 
mit hochachtungsvollen Grüßen,
Eva Pichler 
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

Beschwerde betr. Mindestsicherungsansuchen Fr. Ulrike Lerch

Von:
"Brucher Daniela" <Daniela.Brucher@stadt.graz.at>
An:
"shg-mobbing-graz@gmx.at" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
CC:
"Wippel Gernot" <Gernot.Wippel@stadt.graz.at>, "Schrei Anton" <Anton.Schrei@stadt.graz.at>, "Okyay Metin" <Metin.Okyay@stadt.graz.at>
Datum:
17.06.2014 08:09:54

Sehr geehrte Frau Pichler! 

Bezugnehmend auf die von Ihnen eingebrachte Beschwerde betr. der Antragstellung von Frau Ulrike Lerch teile ich Ihnen mit, dass wir im Referat für Mindestsicherung, Sozialhilfe und Sozialcard sofort nach Eingang Ihrer Nachricht den gen. Akt, sowie das durchgeführte Ermittlungsverfahren sorgfältig geprüft haben. Da ich Ihnen aus Gründen des Datenschutzes und der Amtsverschwiegenheit keine nähere Angaben machen kann, ersuche ich um Verständnis für meine allgemein gehaltene Stellungnahme.

Um die vorgebrachten Unstimmigkeiten zu klären, werden wir Frau Lerch zu einem Gespräch einladen. 

Zu den von Ihnen gestellten Fragen:

Das Beiziehen einer Diplomsozialarbeiterin ist sowohl im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nach erfolgter Antragstellung, sowie auch bei laufendem Bezug eine übliche Vorgangsweise, da Problemstellungen aus dem sozialarbeiterischen Themenkreis nicht im Referat 1A behandelt werden können. Die diesbezüglichen Kontaktaufnahmen erfolgen seitens der zuständigen SozialarbeiterInnen stets kundInnenfreundlich und zeitnah. Diesbezüglich möchte ich auf §12 und §15 StMSG, sowie auf die Bestimmungen im §37 AVG betr. Ermittlungsverfahren verweisen. 

Die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen im Rahmen des Ermittlungsverfahrens erfolgt üblicherweise mittels Verbesserungsauftrag, welcher eine angemessene Frist vorgibt und schriftlich ausgefertigt wird. 

Ich stehe Ihnen selbstverständlich bei weiteren Fragen gerne persönlich zur Verfügung und verbleibe mit freundlichen Grüßen! 

Daniela Brucher, Bakk.phil.
Sozialamt
Referat für Mindestsicherung und Sozialhilfe

stadt

Stadt Graz
Schmiedgasse 26 | 8011 Graz 
Tel.: +43 316 872-6370
Fax: +43 316 872-6419
daniela.brucher@stadt.graz.at 
www.graz.at 

Fr. Ulrike Lerch - Verweigerung der Sozialcard

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
Daniela.Brucher@stadt.graz.at
Datum:
01.06.2015 21:16:55
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrte Frau Brucher bakk.phil!
 
Neuerlich wende ich mich an Sie, da Frau Ulrike Lerch die Ausstellung einer Sozialcard seitens des Sozialamtes Graz verweigert wird, obwohl sie nur ein Einkommen von knapp 200,- EUR monatlich hat.
Frau Ulrike Lerch sprach 2 x vor, und wurde jedes mal abgewiesen, mit der Begründung, sie hat ja keine Pension oder Mindestsicherung, und außerdem gibt es keine GIS-Befreiung (!).
Frau Lerch hat dem Schalterbeamten erklärt, dass das Festnetztelefon auf Ihre Verwandten angemeldet ist - schon seit Jahrzehnten, nämlich Ernst bzw. Hermine Lerch, und sie somit gar keine GIS-Befreiung erlangen kann.
Weiters hat Frau Lerch mitgeteilt, dass sie den Bezug der Mindestsicherung nach 6 Monaten NICHT mehr angesucht hat, da sie selbst in ihrem ganzen Leben noch NIE Schulden hatte, und auch keine solchen jemals machen  möchte (Eintragung der Mindestsicherungsleistung ab dem 7. Monat Bezug ins Grundbuch).
 
Wegen der schwersten, seit Jahren vorliegenden Mobbingsituation gegen die gesamte Familie Lerch hat Frau Ulrike Lerch wegen der nervlichen, gesundheitlichen Psychoterros-Situation teilweise wieder im Zweitwohnsitz in der Grüne Gasse (der 28 m2 Garcionnere, die sich Frau Lerch im Laufe ihres Lebens vom Mund abgespart hat) gewohnt, da die beharrliche Verfolgung durch den Hausherrn schwerst zermürbend und belastend war und ist:
 
Es ist mir gänzlich unverständlich, wie einem Menschen mit knapp EUR 200,- Einkommen die Sozialcard verwehrt werden kann!

Zudem stelle ich mir die Frage, wie ein Schalterbeamter eine schwer bedürftige Grazerin zwei Mal wegschicken kann, in ihrer Notsituation, ohne vlt. mal bei der Sozialamtsleitung nachzufragen, ob in diesem Fall möglicherweise eine Kulanzlösung zu finden wäre.
 
Sollte dies jedoch tatsächlich den gesetzlichen Gegebenheiten rechtens sein, kann man nur anregen, dass umgehend eine Gesetzesänderung einzubringen ist.
Denn wieso bekommen Mindestsicherungsbezieher mit EUR 800,- Einkommen eine Sozialcard, aber Menschen die ein Einkommen von EUR 200,- haben, wird diese verweigert!
 
Ich ersuche freundlich und höflich um Prüfung der Sachlage sowie um Übermittlung der Angabe der Gesetzesgrundlage, wieso Frau Ulrike Lerch die Sozialcard verweigert werden darf!

Da sie seit Jahrzehnten SIEBEN TAGE in der Woche ihre Familie pflegt, ist ihr eine Mehrarbeitsleistung gegen Entgelt keinesfalls möglich.
 
Mit der Bitte um baldmöglichste Rückmeldung,
 
mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler für Ulrike Lerch
 
 
 
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Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.