SozialCard

Von:
"Kaliwoda Erich" <Erich.Kaliwoda@stadt.graz.at>
An:
"'shg-mobbing-graz@gmx.at'" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
CC:
"Wippel Gernot" <Gernot.Wippel@stadt.graz.at>, "Haidvogl Martin" <Martin.Haidvogl@stadt.graz.at>
Datum:
18.09.2015 15:41:02

Sehr geehrte Frau Pichler! 

Unter Bezugnahme auf Ihr Mail vom 09.09.2015 betreffend Änderung der Richtlinien für den Bezug einer SozialCard darf ich eingangs für die verspätete Rückmeldung um Verständnis ersuchen, die auf die knappen Personalressourcen und einen längeren Krankenstand zurückzuführen ist. 

Inhaltlich darf ich Ihnen Folgendes mitteilen: 

Die SozialCard der Stadt Graz wurde mit 01.10.2012 eingeführt. Die Richtlinien und Grundlagen dafür wurden vom Gemeinderat im September 2015 beschlossen. Die Zielgruppe der SozialCard – Begünstigten wurde vor Einführung der SozialCard als freiwillige Leistung der Stadt Graz auf der Ebene der Entscheidungsträger eingehend unter Berücksichtigung aller sozialen und budgetären Umstände abgewogen und eingehend geprüft und musste die Zielgruppe der SozialCard verständlicherweise auf besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffene bzw. gefährdete Personen eingegrenzt werden und auf die Voraussetzungen der Rundfunkgebührenbefreiung und der Hilfsbedürftigkeit nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz, dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz und nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz abgestellt. 

Im Juni 2015 erfolgte eine Evaluierung der SozialCard und dem Gemeinderätlichen Ausschuss für Soziales als Bericht übermittelt und festgestellt, dass die Ziele des Projektes SozialCard, den prekären Lebensumständen eines Teiles der Grazer Bevölkerung entgegenzuwirken, erreicht wurde. Eine Änderung der Richtlinien für den Bezug einer SozialCard bzw. eine Erweiterung des Begünstigtenkreises konnte – vor allem auch in Hinblick auf alle anderen Aufgaben, die die Stadt Graz im Sozialbereich zu erfüllen hat – zum derzeitigen Zeitpunkt leider nicht erfolgen. 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Stadt Graz: 

Mag. Erich Kaliwoda
Sozialamt
Stabsstelle für Rechtsangelegenheiten

stadt

Stadt Graz
Schmiedgasse 26 | 8011 GRAZ 

Tel.: +43 316 872-6300
Fax: +43 316 872-6419
erich.kaliwoda@stadt.graz.at
www.graz.at

Urgenz zur Anfrage vom 25.06.2015 an Mag. Wippel Leiter Sozialamt Graz

Urgenz zu Anfrage betreffend Änderung der Richtlinien/Beschlüsse betreffend Erlangung einer Sozialcard bei freiwilligem Verzicht auf Mindestsicherungsbezug

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
gernot.wippel@stadt.graz.at
CC:
"MAG Martin Haidvogl Mag. Magistratsdirektor Graz" <martin.haidvogl@stadt.graz.at>, Daniela.Brucher@stadt.graz.at, sozialamt@stadt.graz.at
Datum:
08.09.2015 22:57:09
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr Leiter Mag. Wippel!
 
Auf meine Anfrage vom 25.06.2015 ist bis dato keine Antwort eingelangt.
 
Ich ersuche höflichst um Ihre schriftliche Stellungnahme.
 
Betreffend der schweren Benachteiligung von Personen, die freiwillig auf Mindestsicherungsbezug verzichten, und dem damit ZUSÄTZLICH einhergehenden Verlust der gesetzlichen Krankenversicherung wurden bereits Eingaben an die Volkshilfe, die Caritas und das Armutsnetzwerk getätigt.
 
Ich behalte mir vor, die eingangenen Stellungnahmen auf meiner Website zu veröffentlichen sowie auf APA/OTS bekanntzumachen.
 
Ich bitte freundlich um Bekanntgabe, welche Maßnahmen Sie setzen, damit die Richtlinien bei freiwilligem Verzicht der Mindestsicherung - Verlust der Krankenversicherung sowie Verlust der Sozialcard NICHT zu tragen kommen, um verarmte Menschen nicht noch zusätzlich zu belasten.
 
Im Voraus vielen Dank für Ihre geschätzte Stellungnahme und Ihr Engagement zur Abschaffung von Benachteiligung bei verarmten Personen zeichne ich
 
mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler
 
 
Kopie:
Magistratsdirektion
Mag. Brucher
Sozialamt Graz
Schauplatz Gericht
ATV
Netzwerk Familie Lerch
Armutsnetzwerk
Volkshilfe
Caritas
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at
facebook SHG
https://de-de.facebook.com/pages/Selbsthilfegruppe-Mobbing-Graz/180235038781494
facebook Mobbingsyndrom
https://www.facebook.com/pages/Mobbingsyndrom/603884129724949?fref=ts
facebook Casemanagement
https://www.facebook.com/pages/Casemanagement/352345144927650?fref=ts
 

 

Anfrage betreffend Änderung der Richtlinien/Beschlüsse betreffend Erlangung einer Sozialcard bei freiwilligem Verzicht auf Mindestsicherungsbezug

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
gernot.wippel@stadt.graz.at
CC:
"MAG GRAZ Daniel Brucher bakk.phil Sozialamt Graz" <Daniela.Brucher@stadt.graz.at>, sozialamt@stadt.graz.at
Datum:
25.06.2015 04:59:40
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr Mag. Wippel!
 
Aus gegebenem Anlass ergeht die Anfrage an das Sozialamt Graz, ob es Bestrebungen gibt, die Richtlinien/Beschlüsse betreffend Erlangung einer Sozialcard dahingehend zu ändern,
dass Bürger, die auf die Mindestsicherung freiwillig verzichten - deren Anspruchsberechtigungen für dieselbe  jedoch vorliegen - die Sozialcard erhalten.
 
Da Mindestsicherungsbezieher OHNE GIS-Nachweis die Sozialcard erhalten, wäre es mEn logisch, dass bei Vorliegen der Voraussetzungen für den Bezug der Mindestsicherung ebenfalls die Sozialcard zusteht.
Es scheint, dass es hier  eine - mEn sehr offensichtliche - Benachteiligung von Personen gibt,  die auf den Mindestsicherungsbezug freiwillig verzichten, obwohl diese im Durchschnitt EUR 800,- monatlich dem Sozialamt "ersparen".
 
Im Voraus vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
 
Mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler

Kopie:
Bgmst-Stv. Mag. Dr. Martina Schröck
 
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.