Sehr geehrte Frau Pichler!
Unter Bezugnahme auf Ihr Mail vom 09.09.2015 betreffend Änderung der Richtlinien für den Bezug einer SozialCard darf ich eingangs für die verspätete Rückmeldung um Verständnis ersuchen, die auf die knappen Personalressourcen und einen längeren Krankenstand zurückzuführen ist.
Inhaltlich darf ich Ihnen Folgendes mitteilen:
Die SozialCard der Stadt Graz wurde mit 01.10.2012 eingeführt. Die Richtlinien und Grundlagen dafür wurden vom Gemeinderat im September 2015 beschlossen. Die Zielgruppe der SozialCard – Begünstigten wurde vor Einführung der SozialCard als freiwillige Leistung der Stadt Graz auf der Ebene der Entscheidungsträger eingehend unter Berücksichtigung aller sozialen und budgetären Umstände abgewogen und eingehend geprüft und musste die Zielgruppe der SozialCard verständlicherweise auf besonders von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffene bzw. gefährdete Personen eingegrenzt werden und auf die Voraussetzungen der Rundfunkgebührenbefreiung und der Hilfsbedürftigkeit nach dem Steiermärkischen Mindestsicherungsgesetz, dem Steiermärkischen Sozialhilfegesetz und nach dem Steiermärkischen Behindertengesetz abgestellt.
Im Juni 2015 erfolgte eine Evaluierung der SozialCard und dem Gemeinderätlichen Ausschuss für Soziales als Bericht übermittelt und festgestellt, dass die Ziele des Projektes SozialCard, den prekären Lebensumständen eines Teiles der Grazer Bevölkerung entgegenzuwirken, erreicht wurde. Eine Änderung der Richtlinien für den Bezug einer SozialCard bzw. eine Erweiterung des Begünstigtenkreises konnte – vor allem auch in Hinblick auf alle anderen Aufgaben, die die Stadt Graz im Sozialbereich zu erfüllen hat – zum derzeitigen Zeitpunkt leider nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Stadt Graz:
Mag. Erich
Kaliwoda
Sozialamt
Stabsstelle für Rechtsangelegenheiten
Stadt
Graz
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