Sehr geehrte Frau Pichler
Wir versuchen Ihre Fragen zu beantworten, bzw. tun sich Fragen für uns auf.
Ja, bzgl. Krankenversicherung ist uns bekannt, dass ein Einbezug in die gesetzliche KV nur besteht, wenn gleichzeitig Leistungen der BMS bezogen werden - das ist im Gesetz so geregelt, seit es es
gibt.
Das ist u.a. mit Blick auf fehlende Soforthilfe problematisch. Nicht klar ist uns aber die dargestellte Situation:, wie jemand auf BMS verzichten kann, der auch via BMS in die KV einbezogen wird
- das heißt, dass auch keine anderen Leistungen bezogen werden, die mit KV-Einbezug verbunden wären (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Kinderbetreuungsgeld, ...).
Es sind also keine AufstockerInnen (Menschen, die eigenes Einkommen haben, die aber unter den vorgeschriebenen Limit, somit Anspruch auf Aufstockung zum max. Höhe der Mindestsicherung haben) ,
von denen da die Rede ist, sondern VollbezieherInnen - wovon sollen die dann Miete zahlen etc.? Wie können es sich diese Personen "leisten", auf BMS zu verzichten?
Aktuell finden die Verhandlungen zur Überarbeitung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung statt. Dass die Krankenversicherung unabhängig von der BMS bezogen werden kann ist eine unserer
Forderungen.
Bzgl. Socialcard: das ist vermutlich im Sinne der Verwaltungsvereinfachung so geregelt, dass sich die Sozialcard an den Bezug von BMS knüpft. Diesbezüglich am besten Kontaktaufnahme
mit
http://www.kpoe-graz.at/sprechstunde-stadtraetin-elke-kahr.phtml
wir hoffen Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben.
mit freundlichen Grüßen
Eugen Bierling-Wagner
Koordination Die Armutskonferenz
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