Frau Ulrike Lerch bekommt bei einem Einkommen von EUR 185,- monatlich keine Sozialcard (!)

Begründung: Frau U. Lerchs  Situation fällt nicht in die "Bestimmungen". 

Eine Kulanzlösung wird seitens des Sozialamts Graz abgelehnt.


Frau Ulrike Lerch berichtete mir, dass sie seit Jahren eine Sozialcard hat.


Sie ging im daher - zuletzt im Juni 2015 -  zur zuständigen Stelle, wurde jedoch von dort abgewiesen, dass man für sie keine Sozialcard ausstellen könne, weil sie keine GIS-Befreiung vorweisen kann (in den Jahren zuvor hatte in der gemeinsamen Wohnung mit der Mutter diese eine GIS-Befreiung, bedauerlicherweise verstarb die Mutter im Vorjahr. Da in der Wohnung auch ihre Tante und ihr Onkel wohnt, und diese sich als Ausgleichszulagenpensionsbezieher die GIS-Gebühr seit dem Tod der Mutter teilen und bezahlen, kann naturgemäß keine GIS-Befreiung vorliegen  - das Festnetz ist auf den Onkel angemeldet, der keine Gebührenbefreiung ansuche möchte - was auch sein gutes Recht ist, wenn er die Gebühr gemeinsam mit seiner Schwester bezahlen möchte). 


Frau Lerch erklärte beim Sozialamt die Sachlage, was jedoch keine Relevanz hatte, auch der Schalterbeamte hat keine weitere Hilfestellung für Frau Lerch vorgeschlagen, zB, dass er seinen Abteilungsleiter wegen Ihres Falles fragen könnte - was man vlt. hätte erwarten können, wenn man einer Bürgerin mit 185,- Einkommen die Sozialcard wegen "Bestimmungen" nicht ausstellen kann...

 

Siehe Schriftverkehr mit Sozialamt Graz, mit Frau Daniela Brucher, Bakk. phil - Abteilungsleiterin und auch der Abteilungsvorstand Mag. Wippel wurde diesbezüglich involviert.

Diesen Umstand ignorierend verweigert das Sozialamt Graz Frau Ulrike Lerch mit EUR 185,- mtl. Einkommen die Ausstellung einer Sozialcard (!),  weil die Bedingung zur Ausstellung an die GIS-Befreiung gebunden ist - siehe Voraussetzungen zur Ausstellung einer Sozialcard (Broschüre zum Download).

 

WEITERS 

ERSPART FRAU ULRIKE LERCH  DEM SOZIALAMT MONATLICH DIE MINDESTSICHERUNGS-AUSZAHLUNG VON EUR 700,- , da sie freiwillig auf diese Leistung verzichtet hat (Frau Lerch hat eine 28m2 Garconniere, die sie sich im Laufe ihres Lebens erarbeitet, bzw. vom "Mund abgespart" hat und die sie  zeitweise bewohnt, insbesondere, seit sie im Gewaltschutzzentrum Graz als Opfer betreut wird, da seitens des Vermieters, Herrn DI Dr. Peter Benda Wohnzustände am Entenplatz 9 bestehen, die nicht tragbar sind (siehe Anzeige an die Rechtsanwaltskammer Graz), nach wie vor werden gegen Dr. Peter Benda seitens der Staatsanwaltschaft Graz wegen § 107a Beharrliche Verfolgung Ermittlungen geführt).

 

WARUM ARBEITET FRAU ULRIKE LERCH NICHT MEHR?

Weil sie seit Jahrzehnten ihre Mutter bis zum Tod gepflegt hat - 7 Tage die Woche - jahrelang OHNE freien Tag, und jetzt die beiden älteren Verwandten, ihre Tante und ihren Onkel.

 

WARUM HAT FRAU ULRIKE LERCH AUF DIE MINDESTSICHERUNG VERZICHTET?

Weil nach mehr als 6 Monaten Bezug der Mindestsicherung die Stadt Graz ins Grundbuch geht - das heißt, Frau Lerch hätte dann eine Wohnung, die im Grundbuch "verschuldet" ist. (Sie hat noch NIE in ihrem Leben Schulden gehabt, und möchte solche auch nicht im Grundbuch haben).

 

DIE FOLGEN FÜR FRAU LERCH, WEIL SIE DEM SOZIALAMT EUR 700,- mtl. spart:

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  • Verzicht auf Mindestsicherung - schwerst dürftiges Leben mit 185,- Einkommen mtl. (!)
  • Verlust der Krankenversicherung - da dieser an den Mindestsicherungsbezug gebunden ist
  • und als Draufgabe - DANKE DEM SOZIALAMT GRAZ! - Verlust der Sozialcard


 

Es stellt sich somit die Frage: 

Werden die Bürger, die auf die Mindestsicherung verzichten, weil ansonsten das Grundbuch belastet wird, "bestraft"?

Warum sind denn die Bedingungen der Sozialcard so gelagert, dass - wenn man auf die Mindestsicherung verzichtet - also noch weniger als wenig hat - diese NICHT bekommt?
Obwohl die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug nach wie vor unverändert sind! 

Warum wird die gesetzliche Krankenversicherung eingestellt, wenn man auf die Mindestsicherung freiwillig verzichtet? Obwohl die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug nach wie vor unverändert sind! 

 

Vielleicht, weil die Stadt Graz auf diese Art zu mehr Immobilien kommt?


Die Bestimmungen zum Erhalt der Sozialcard könnten natürlich dahingehend geändert werden, dass diese nicht mehr an den BEZUG der Mindestsicherung gebunden ist, sondern an die vorliegenden ANSPRUCHSVORAUSSETZUNGEN. 

 

Auf der Website der Stadt Graz wirbt das Sozialamt wie folgt:

Quelle: http://www.graz.at/cms/beitrag/10200148/4785963
Quelle: http://www.graz.at/cms/beitrag/10200148/4785963

Es fehlt leider der entscheidende Hinweis, dass Mindesteinkommensbezieher mit EUR 800,- mtl. die Sozialcard bekommen, aber Menschen mit EUR 185,- leider nicht...

 

 

ARMSELIG!

 

Der Bürger ist fürs Amt da - nicht das Sozialamt für den Bürger.

 

Falls Sie dem Sozialamt Graz Ihre Meinung zur Causa übermitteln möchten:

daniela.brucher@stadt.graz.at bzw. gernot.wippel@stadt.graz.at

 

 

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.