Möglicher Schaden für SV-Bedienstete DO.A § 60 - 87. Änderung Juli 2014

 

AUS PSYCHISCHER SICHT

I. Fremdbestimmung betreffend Zeitpunkt des Pensionsansuchens: 
   der Pensionsantragszwang ist eine massive Belastung für erkrankte Dienstnehmer. 

   Sonderlage bei Mobbingopfern: Sie werden von den Fit2work-Partnern (!) gezwungen, 
   zwischen drei "Unglücksfällen" wählen zu müssen: 

a) in die Dienststelle zurückzukehren (wo systematisch ausgeübter Psychoterror=Mobbing ausgeübt
   wird, der zur Erkrankung geführt hat) --> weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes sehr 
   wahrscheinlich

b) den vom Dienstnehmer NICHT gewollten Pensionsantrag abgeben zu müssen (andernfalls 

    Gehaltskürzung auf 51 % (bei mir weckt dies Assoziationen zu "Nötigung".)

c) Mit 51 % des Gehaltes im Krankenstand zu sein, obwohl die DO. A. eine (gestaffelte)
    Gehaltsfortzahlung nach Dienstjahren kollektivvertraglich regelt

II. Wegfall/Kürzung der Rehabilitationszeit für Gesundung (insbesondere bei psych. Erkrankungen bzw.      Mobbing, wo oft mehrere Monate zur Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit benötigt werden.    

 

Am Bespiel von PVA-Bediensteten heißt das, dass der Dienstgeber zugleich der Pensionsbegut-achter ist. Die Volksanwaltschaft wurde betreffend der von mir angesprochenen Benachteiligungs- und Befangenheitsgefahr kontaktiert, dass die PVA ihre eigenen Mitarbeiter begutachtet. Bedauerlicherweise kann die Volksanwaltschaft keine Benachteiligungs- oder Befangenheitsgefahr erkennen.... Siehe auch: zur besonderen Sachlage bei PVA-Mitarbeitern.

 

PVA u Gutachter - PVA & Akademie für Arbeitsmedizin: Anschein von Befangenheit?

Anfrage ORF Dr. Peter Resetarits: Missstände im Gutachtertum in Ö



AUS FINANZIELLER SICHT

  • Entfall der lt. DO.A zugesicherten Entgeltfortzahlung (bei positivem Pensionsausgang)
  • Gehaltskürzung auf 51 % bei Nicht-Antragstellung
  • Entfall der weiteren Pensionszeiten bei bis 12-mon. Gehaltsfortzahlung: weiteres DV = weitere PV-Beiträge = höhere Pension) - lebenslanger Einkommensverlust bei dauernder Pensionsgewährung

Bei Mobbingopfern  (DienstGEBERVERSCHULDEN wegen Fürsorgepflichtverletzung) 

  • Bei älteren Mobbingopfern (dauernde Pensionierung): Durch Arbeitsunfähigkeit durch Mobbing unverschuldet lebenslanger Pensionsverlust, was sich oft beträchtlich auf die Pensionshöhe auswirkt: zB wenn der Mitarbeiter die letzten Jahre durch schwere Schädigung durch Mobbing Jahre an Pensionszeiten verliert 


  • Bei jüngeren Mobbingopfern (CaseManagement, berufliche Umschulung, Pensionierung, Arbeitslosengeld, Notstand):

    Absturz in die Armut. Wegen oft gesundheitlichen Langzeitschäden durch Mobbing jahrelange psychische Erkrankung wahrscheinlich --> neuerlicher Arbeitseinstieg deutlich verzögert (oft  eine Rückkehr in den Mobbingbetrieb nicht mehr möglich) ODER

  • Arbeitsunfähigkeit kann gar nie mehr erlangt werden --> lebenslanger schwerste Einkommens-
    verlust durch von Mobbing hervorgerufene psychische Erkrankung - lebenslange Armut & Krankheit

 

ABER ACHTUNG - dies gilt NICHT für ALLE Sozialversicherten!

 

IN "BEGRÜNDETETEN FÄLLEN"  kann der Dienstgeber darauf verzichten, den Dienstnehmer zum Pensionsantrag aufzufordern...

 

GLEICH UND GLEICHER?

 

WAS ein begründeter Fall ist, ist in der DO.A § 60 NICHT definiert....

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.