Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Leechgasse 30/3, 8010 Graz, 0699.190 36 155
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AN:
Hauptverband
der Österr. Sozialversicherungsträger
Gen.dir. DI
(FH) Volker Schörghofer
Gen. dir. Stv. Dr. Josef Probst
Betreff: GKK, AUVA & PVA - als fit2work-Partner (!) zwingen mit der DO.A ihre eigenen
Mitarbeiter zum Pensionsantrag (nach 4 Mon. durchgehendem Krankenstand)
Sehr geehrter Herr Generaldirektor DI Schörghofer!
Sehr geehrter Herr Generaldirektor-Stv. Probst!
Betreffend der 87. Änderung DO.A darf ich folgende Anfrage stellen:
1. Wer hat diese Änderung eingebracht?
2. Wer hat dieser Änderung zugestimmt?
3. Was waren die Beweggründe seitens des Hauptverbandes, dieser massiv benachteiligenden
Änderung für SV-Bediensteten zuzustimmen?
4. Warum sieht es der Hauptverband als erstrebenswert an, (ältere) kranke Mitarbeiter
(bzw.
Mobbingopfer) zum Pensionsantrag nach 4 Mon. Krankenstand zu zwingen? -
Entgegen der
geregelten Entgeltfortzahlung lt. DO. A § 60. (1) und entgegen
der allseits deutlichen
politischen Bestrebungen, durch Rehabilitationsmaßnahmen eine längere Arbeitsfähigkeit zu
erhalten?
5. Warum hat die HVB diesbezüglich nicht dafür Sorge getragen, dass das Vorliegen
von
Mobbing jedenfalls als begründeter Fall angesehen wird?
6. Warum wird auf die Definition des begründeten Falles gänzlich
verzichtet? Die Nichtdefinition
des begründeten Falles birgt eine große Willkürgefahr.
7. Bedauerlicherweise gibt es von GPA, ÖGB und AK keinerlei Initiativen zu weiterem
gesetzlichen
Schutz vor Mobbing. Im Gegenteil, ein solcher wird sogar nachweislich
abgelehnt (!) -
Warum setzt sich der HVB nicht (schon seit Jahren!) für ein Anti-Mobbing-Gesetz bzw.
Ausweitung des § 107a Beharrliche Verfolgung IM DIENST ein, wo dieser als unmittelbare Stelle aller Datenerhebungen von fit2work bzw. von GKK u. PVA über das
verheerende Ausmaß von psychischen Erkrankungen durch Arbeitsbelastung Bescheid weiß.
Mit der freundlichen Bitte um Ihre geschätzte Beantwortung, insbesondere, was der geschätzte Hauptverband unternehmen wird, dass das Vorliegen von Mobbing als begründeter Fall in der DO.A definiert
wird, denn ich gehe davon aus, dass der HVB Mobbingopfern (Krankheitsursache: DIENSTGEBERVERSCHULDEN) in der SV nicht durch den
Pensionsantrags- zwang zum (oft schweren) gesundheitlichen Schaden noch zusätzliche finanzielle Einbußen bescheren möchte, zeichne ich
mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler, Gruppengründerin
für alle (institutionellen) Mobbingopfer
PS: Sehr gerne darf ich alle Empfänger einladen, Ihre Stellungnahme dazu an mich zu senden.
Beilage:
APA:
BM Hundstorfer: Die Gründe für die psychischen Belastungen sieht Hundstorfer in anhaltendem Stress,
(unbezahlten) Überstunden, Problemen mit Führungskräften und ArbeitskollegInnen, Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes bzw. keine adäquaten Arbeitsplatz zu finden und Mobbing
am Arbeitsplatz.
HVB "Soziale
Sicherheit": Resumee fit2work
MinR RegR Mag. HOZA: HVB-Artikel "Soziale Sicherheit": "Wirksamer Schutz vor Mobbing &
Diskriminierung?"
Begründung:
"Zudem sind
„sonstige Mobbinghandlungen“ meist auf einen bestimmten Bereich (Schule, Arbeitsplatz) beschränkt und das Opfer kann sich in schweren Fällen noch durch
einen Umzug oder Arbeitsplatzwechsel dem „Mobbing“ entziehen."
Kopie:
Mag. Bernhard Wurzer
Mag. Alexander Hagenauer
AUVA Direktor DI Dr. Weissenbacher
PVA Generaldirektor Dr. Pinggera
HVB Dr. Wilhelm Donner
GKK gesamt Ö Direktoren u. Stv.
PVA gesamt
Arbeitsinspektorate Ö