SACHLAGE I
Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 13.9.2017, Ra 2017/12/0062, im Fall einer AUSKUNFTSVERWEIGERUNG DES RECHNUNGSHOFS festgestellt, dass deren Begründung nur "NEBULOS" ist. Und weist im letzten Satz des Beschlusses die Präsidentin des Rechnungshofs nachdrücklich auf die Verpflichtung zur bescheidmäßigen Erledigung des Auskunftsersuchens vom 27. Juni 2016 hin.
Gemäß § 3 Auskunftspflichtgesetz sind Auskünfte ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber innerhalb von acht Wochen nach Einlangen des Auskunftsbegehrens zu erteilen.
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SACHLAGE II
SACHLAGE III
Bis zum 25. August war der Rechnungshof noch ziemlich fleißig. Stolze 124 Berichte wurden fertiggestellt, so mancher Regierungspolitiker geriet dadurch in Bedrängnis. Alle zehn Tage wurde somit ein Papier veröffentlicht. Doch seit sieben Woche ist plötzlich Ebbe angebrochen.
"Politische Gründe", ortet dabei die Grüne Vorsitzende des Rechnungshofausschusses, Gabriela Moser. Kurz vor der Nationalratswahl sollten die beiden Regierungsparteien nicht in Bedrängnis gebracht werden. "In der Woche nach der Wahl erwarten wir mindestens zehn Berichte auf einmal", ätzt ein Grüner.
Dabei geht es um brisante Papiere, die laut KURIER-Informationen schon fertig gestellt sein dürften. Etwa der Bericht zum Skandal um manipulierte Berichte von tödlichen Flugzeugabstürzen im SPÖ-geführten Verkehrsministerium. Bereits im Juni wurde dem Ministerbüro der Rohbericht zugestellt, normalerweise erscheint drei Monate später der Endbericht – das wäre im September gewesen.
Die Grünen vermuten, dass auch der Bericht über mangelnde Kontrolle des ÖVP-Finanzministeriums unter Verschluss gehalten werden könnte. Dabei geht es um einen möglichen Milliardenschaden für die Republik. Bisher sorgten die so genannten Cum-Cum und Cum-Ex-Geschäfte nur in Deutschland für Aufsehen.
Vereinfacht gesagt, zahlen Firmen bei Aktien-Deals Steuern und erhalten diese dann mehrfach vom Staat refundiert. In Deutschland geht man von bis zu 30 Milliarden Euro Schaden aus. In Österreich soll es eine ähnliche Möglichkeit mit der Kapitalertragssteuer geben. Würden die Prüfer hier Milliardenverluste finden, dürfte das für einen Wirbel sorgen.
"Präsidentin Kraker lässt während des Wahlkampfes nichts veröffentlichen. Gerade in Wahlzeiten darf das Kontrollorgan des Parlaments nicht gefesselt oder mundtot gemacht werden, schon gar nicht von der eigenen Präsidentin", zeigt sich Moser empört.
Aus dem Rechnungshof heißt es, dass diese Regelung, unmittelbar vor der Wahl nichts zu veröffentlichen, auch schon vom Vorgänger Josef Moser so gehandhabt wurde. Man nehme keine besondere Rücksicht, es gebe keinen Anlass zu Verschwörungstheorien. "Die Veröffentlichungspolitik des Rechnungshofs ist völlig unbeeinflusst von irgendwelchen Wahlgängen. Die Berichte werden dann veröffentlicht, wenn sie fertig sind", sagt Rechnungshof-Sprecher Christian Neuwirth zum KURIER.
Die Dokumente in den beanstandeten Fällen seien nicht fertig. Die Auftragsprüfung in der Cum-Ex-Causa sei noch im Laufen, auch die Berichte zur Untersuchungsstelle des Verkehrsministeriums und zum Krankenhaus Nord seien nicht abgeschlossen.
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Angesichts des bevorstehenden Plenums kritisiert auch das Team Stronach die Bestellung von Margit Kraker zur RH-Präsidentin: Es handle sich um eine "rot-schwarze Packelei, die ihresgleichen sucht" und einen "Tiefpunkt im Parlamentarismus", empörte sich Klub-Vize Waltraud Dietrich am Dienstag.