Sehr geehrte Frau Pichler!
Der zuständige Senat hat sich mit Ihrer unten angefügten Mitteilung befasst und beschlossen, dass hier kein Grund für die Einleitung eines Verfahrens vorliegt. Einerseits liegen keine Zahlen des Vertrauensindex für 2004 vor, und andererseits sagt die Punktezahl des Vertrauensindex auch nichts über die Platzierung aus, eine Verbesserung der Platzierung ist auch bei einem Absinken der Punktzahl durchaus möglich.
Beste Grüße,
Edwin Ring
Mag. Edwin Ring
Österreichischer Presserat
Franz-Josefs-Kai 27
1010 Wien
Tel.: +43 - (0)1 - 23 699 84 - 11
Fax: +43 - (0)1 - 23 699 84 - 99
ZVR: 085650650
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(1) Wenn jemandem durch Ehrenbeleidigung ein wirklicher Schade oder Entgang des Gewinnes verursacht worden ist, so ist er berechtigt, den Ersatz zu
fordern.
(2) Dies gilt auch, wenn jemand Tatsachen verbreitet, die den Kredit, den Erwerb oder das Fortkommen eines anderen gefährden und deren Unwahrheit er kannte oder kennen mußte. In diesem Falle kann auch der Widerruf und die Veröffentlichung desselben verlangt werden. Für eine nicht öffentlich vorgebrachte Mitteilung, deren Unwahrheit der Mitteilende nicht kennt, haftet er nicht, wenn er oder der Empfänger der Mitteilung an ihr ein berechtigtes Interesse hatte.
Der Begriff der "Tatsachenbehauptung" ist weit auszulegen; als
Tatsachenmitteilungen gelten auch Verdächtigungen oder das Weglassen aufklärender Umstände, durch das der Sachverhalt so entstellt
wird, dass die Äußerung geeignet ist, den Adressaten in einem wichtigen Punkt irrezuführen (ÖBl 1980,130; ÖBl 1984,130
ua).
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Sehr geehrte Frau Pichler!
Vielen Dank für Ihre Mitteilung an den Presserat!
Wir werden den Fall einem unserer Beschwerdesenate vorlegen, dieser wird sich in seiner nächsten Sitzung damit befassen. Dafür ersuchen wir Sie, uns auch die Unterlagen zum Vertrauensindex zu bzw vor Amtsantritt von Dr. Moser (2004) zu übermitteln, auf den sich der Vergleich bezieht, und von dem Sie in Ihrem Schreiben angemerkt haben, dass er sich Ihres Wissens nach bei 68 befunden habe. Hierbei wäre nicht nur der Saldo, sondern auch die Platzierung des Rechnungshofs relevant.
Gerne werden wir Sie über die weiteren Entwicklungen in dieser Angelegenheit auf dem Laufenden halten.
Zu der weiteren, in Ihrer Mail an Herrn Kurz angeführten Kritik an Herrn Dr. Moser („rechtswidrig Akteneinsicht verwehrt, zahlreiche Bescheide rechtsungültig ausstellte“ etc) möchte ich anmerken, dass es sich hierbei offensichtlich um keine medienethische Kritik handelt und der Presserat hinsichlich dieser Kritik daher nicht tätig werden kann.
Beste Grüße,
Edwin Ring
Mag. Edwin Ring
Österreichischer Presserat
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"zu 2.) Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg
Meine Diskriminierung beim beruflichen Aufstieg durch die unsachliche Bewertung meiner Bewerbung ist so offensichtlich, dass man diese mE nur gegen besseres Wissen bestreiten kann. Es ist ein offenes Geheimnis, dass meist schon vor einer Ausschreibung feststeht, wer die ausgeschriebene Funktion erhalten soll. Und Begutachtungskommissionen oft dazu eingerichtet werden, um eine vorher gefällte Entscheidung 'objektiv' zu begründen. ff...
Auf die Statistenrolle der Personalvertreter habe ich bereits hingewiesen. Als Mitglieder der Begutachtungskommission sind diese zwar weisungsfrei und formal unabhängig, hinsichtlich ihrer weiteren Karriere sind sie aber materiell sehr abhängig.
Die Begutachtungskommission hat es mE unterlassen einen qualitativen Vergleich der durchgeführten Gebarungsprüfungen der Bewerber anzustellen. Ein solcher Vergleich hätte ergeben, dass ich allein mit meiner Prüfung 'Opferschutz' ein höheres Einsparungspotential (170 Mill Euro jährlich, ein Vielfaches meiner Lebensverdienstsumme) aufgezeigt habe als die ganze Abteilung 2A2 - Justiz und Inneres in zahlreichen Prüfungen.
Die Bewertung der Begutachtungskommission unter dem Vorsitz der SChefin Dr. X brachte nach meinen Informationen gemäß den Punkten der Ausschreibung folgendes Ergebnis:
Punktebewertung |
Beschwerdeführer |
Mag. L. |
1. Berufserfahrung usw |
1 |
3 |
2. Praktische Prüferfahrung, Eignung zur Menschenführung usw. |
1 |
3 |
3. Strategisches Denken usw |
1 |
3 |
4. Qualitätssicherung |
1 |
3 |
5. Ressourcensteuerung |
1 |
3 |
6. Redaktionelle Fähigkeiten |
1 |
3 |
Die Nationalratspräsidentin Doris Bures (und fast allen NR-Abg.) wurden über die "Gebaren" im Rechnungshof unter Moser informiert - eine Antwort habe ich nie erhalten. Siehe Schreiben von Juni 2016:
🔴 RH-Sumpf nach Moser? -u. a. Nichterkennen von
Rechtswidrigkeiten durch Moser
und SektionsChefin B.
Das Team von OGM - OGM wurde 1976 in Wien von Wolfgang Bachmayer gegründet.
Das OGM-Team besteht aus 12 qualifizierten Fachkräften, das von 25 freelance-Experten und rund 150 mehrsprachigen Interviewern unterstützt wird.
Quelle: http://www.ogm.at/ueber-ogm/team/
Dennoch ist OGM einer Antwort nicht fähig - oder willens. (?) - eine solche ist trotz Urgenz nicht bei eingetroffen.