Für Sie: Tipps für die Begutachtung/Untersuchung bei der PVA (bzw. SV-Träger)

 

Verschiedentlich erreichen uns Stellungnahmen, die der Beschreibung dieses Netdoktor-Postings ähnlich sind, weiters sind bereits Schilderungen über Pensionsbegutachtungen an uns herangetragen worden, wo sich die untersuchten Personen sehr ungerecht behandelt fühlen.

 

VERTRAUENSPERSON

Es besteht die Möglichkeit, zu jeder Begutachtung eine Vertrauensperson mitzunehmen!
(Falls Sie niemanden haben sollten, fragen Sie gerne bei uns an). 

 

Wenn Sie sich von Gutachter-Ärzten/-innen ungerecht behandelt  bzw. nicht ausreichend wahrgenommen fühlen, Ihre neuen Befunde nicht angenommen werden,  Ihnen das Wort abgeschnitten wird  Ihrer Beschwerdenschilderung etc., melden Sie sich bei uns: SHG Mobbing Graz  Mail:shg-mobbing-graz@gmx.at oder bei der Ombudsstelle des SV-Trägers.

 

Unseres Wissen gibt nach gibt es keine externe Kontrollinstanz betreffend Qualität der sozialversicherungsrechtlichen Gutachten (es bleibt dem Einzelnen "nur" der Weg über die Klage gegen den Gutachter).
 
Wir empfehlen PensionswerberInnen, zur Begutachtung eine Vertrauensperson mitzunehmen (was wir im Übrigen auch bei AK-Besuchen anraten). Es ist leider so, dass - wenn schwierige Situationen entstehen, und sich der Pensionswerber ungerecht oder benachteilgt behandelt fühlt, letztendlich "Aussage gegen Aussage" steht. Somit ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson, insbesondere bei psychiatrischer Begutachtung, sicherlich hilfreich. Da sich (generell, nicht nur in Gutachtersituationen) bei Beschwerden/Aufzeigen von Ungerechtigkeiten von psychisch kranken Menschen gegenüber Ärzten, Ämtern, Behörden oder Krankenhäusern gerne die Tendenz entwickelt, die Beschwerden nicht ernst zu nehmen, bzw. den Beschwerdeführer als "nicht ganz" hinzustellen bzw. als querulatorisch einzustufen bzw. als "falsch wahrnehmend", ist bei psychiatrischen Begutachtungen jedenfalls die Mitnahme einer Begleitperson sehr empfohlen. (Bitte beachten: die Begleit- oder Vertrauensperson darf bei der Unt. anwesend sein, jedoch das ärztliche Gespräch/die Untersuchung nicht stören).
Neuerlich erhalten wir Mitteilungen, wonach Vertrauenspersonen bei psychiatrischen Begutachtungen vom Sachverständigen nicht zugelassen wurden. Dies wurde damit begründet, dass es sich bei der Begutachtung um höchstpersönliche Lebensbereiche des Begutachteten handelt und daher die Anwesenheit einer zusätzlichen Person die Beziehung Sachverständigen/Gutachter-Begutachteten nur alleine durch dessen Anwesenheit stört. Hätte die Vertrauensperson den Untersuchungsraum nicht verlassen, hätte der Sachverständige/Gutachter die Begutachtung nicht durchgeführt, was einer Verweigerung der Begutachtung durch den Begutachteten gleich kommt. Somit wird den Begutachteten das letzte Beweismittel zum Nachweis eines unrichtigen Gutachtens genommen.
AUFSTELLUNG VON IHREN BEFUNDEN
Aufstellung der Befunde, die Sie abgeben: 
Ordnen Sie Ihre Befunde chronologisch, und schreiben Sie die Befunde, die sie abgeben, listenmäßig auf:
zB:
04/2013    LKH Graz             Diagnose: __________________________________________
09/2013    Dr. X Psychiater   Diagnose: __________________________________________
usw.
Zwei Kopien dieser Liste zur Untersuchung mitnehmen!
Geben Sie eine Liste beim Gutachterarzt mit ab und lassen Sie sich auf IHRER KOPIE die Übernahme der Befunde mittels Unterschrift des Gutachterarztes bestätigen (diese unterschriebene Kopie nehmen Sie als Beweis mit), damit sie nachweisen können, welche Befunde  abgegeben wurden (nach zahlreichen Rückmeldungen von Betroffenen  passiert es leider offenbar immer wieder, dass "versehentlich" Befunde, die Antragsteller an die (PVA-)Gutachterärzte abgeben, nirgends erwähnt werden bzw. im Gutachten bzw. in den Diagnosen nicht aufgeführt/berücksichtigt sind).
 
Bitte vergessen Sie nicht:
  • Bestätigungen über Psychotherapien bzw.
  • Bestätigungen über Behandlung im Psychosozialen Dienst etc. sowie
  • Bestätigungen von ambulant durchgeführten Therapiemaßnahmen!
 

Falls Sie Kritik betreffend oder Beschwerden zur Begutachtung seitens des Sozialversicherungsträgers (zB PVA) haben, können Sie sich an den Chefärztlichen Dienst der jeweiligen Landesstelle bzw. des zuständigen SV-Trägers wenden, an die Ombudsstelle der PVA in Wien, und/oder an den Volksanwalt.

Sollte ein - ihrerseits empfundenes - krasses Fehlverhalten des Gutachterarztes vorliegen, kann man dies auch zusätzlich der Ärztekammer Stmk. (übrige ÄK hier) bzw. bei Vertragsfachärzten auch zusätzlich der  StGKK melden (übrige GKK hier) bzw. an den zuständigen Sozialversicherungsträger (Vertrauensperson fungiert als Zeuge). Beschwerden sind immer schriftlich einzubringen.

 

Schreiben über Beschwerden oder Kritik sind unserer Meinung nach eine wichtige Möglichkeit zur "Qualitätskontrolle", man darf hoffen, dass zuständige Stellen dies auch so betrachten.

 

Bitte senden Sie (auch) uns IHRE GEMACHTEN ERFAHRUNGEN MIT I-PENSION neu bzw. REHA-CASEMANAGEMENT. Zur weiteren Info

Bürgerinitiative "Gutachter brauchen Kontrolle"

von Frau Mag. Ilse Zeilinger
Eingescanntes Bürgeranliegen

Sieben „Sünden“ des Sachverständigen  aus der Sicht des Richters – Praxisbeispiele
Link

Pensions-Untersuchungs-Gutachten kann jede/r selbst anfordern!

Jede/r Antragsteller/in kann bei der PVA das über ihn erstellte Pensionsgutachten selbst anfordern (Schreiben mit eigenhändiger Unterschrift): In der Steiermark:

 

Pensionsversicherungsanstalt                                        Übrige Landesstellen

LDST Steiermark

Eggenberger Gürtel 3

8021 Graz

Mail: pva-lsg@pensionsversicherung.at

 

Wenn Sie nach Erhalt des Gutachtens der Meinung sind, dass Leiden, Diagnosen oder Beschwerden im Verwaltungsverfahren nicht oder nicht ausreichend berücksichtigt wurden, haben Sie die Möglichkeit, Klage beim Arbeits- und Sozialgericht einzureichen.

_________________________________________________________________________________________

 

🔴        PVA - Be"gut"achtungen:  

PVA: Systematische Entrechtung von psychisch erkrankten Personen
=====================================================🔴
 Heute habe ich wieder eine (von vielen) Zuschriften erhalten zu den "Zuständen" vor und während einer Begutachtung durch PVA-Gutachterärzte... Das Highlight? Begutachtungsdauer von 4 (vier) Minuten für eine psychiatrische Begutachtung..... 
https://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/pva/

https://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/pva/richtlinien-sv-gutachten/

PVA
Da die befristete Pension ab 01.01.2014 nun der Vergangenheit angehört, ist zu erwarten, dass der Druck auf die Pensionswerber ansteigt. (Insbesondere auch für SV-Mitarbeiter, denn die PVA, GKK- und AUVA-Bedienstete werden nach 4…
SELBSTHILFEGRUPPE-MOBBING-GRAZ.AT

Klage gegen Pensionsablehnung

Die Klage können Sie selbst entweder schriftlich einbringen oder sogar mündlich im Rahmen einer Protokollarklage beim Gerichtstag ihres zuständigen Arbeits- und Sozialgerichtes einbringen. Die für Sie zuständige Stelle wird Ihnen im ablehnenden Bescheid mitgeteilt. Das Gerichtsverfahren ist für Sie als AntragstellerIn kostenlos, da die beklagte Partei (PVA) die Kosten trägt. (Quelle: ÖMSG)

Nähere Informationen zur Klagseinbringung auf Help.gv.at.

 

ACHTUNG:  Im Gegensatz zu früher ist man während der Zeit der Klage beim AMS vermittelbar (früher war dies nicht der Fall, da ja abgeklärt wird, ob man überhaupt berufsfähig ist...).

 

Änderung § 8 AlVG  

(4) Auf Personen, die der Verpflichtung zur ärztlichen Untersuchung gemäß Abs. 2 Folge leisten, sind § 7 Abs. 3 Z 1, Abs. 5, Abs. 7 und Abs. 8, § 9 und § 10 sowie Abs. 1 bis zum Vorliegen des Gutachtens zur Beurteilung der Arbeitsfähigkeit, längstens jedoch außer bei Vorliegen besonderer Gründe für drei Monate, nicht anzuwenden. Wenn auf Grund des Gutachtens anzunehmen ist, dass Arbeitsfähigkeit nicht vorliegt, so verlängert sich dieser Zeitraum bis zur bescheidmäßigen Feststellung des Pensionsversicherungsträgers, ob berufliche Maßnahmen der Rehabilitation zweckmäßig und zumutbar sind.

 

Wir danken den AKTIVEN ARBEITSLOSEN FÜR DEN HINWEIS!

 

Rechtsinfos zur Klagseinreichung bzw. Formulierung von ÖZIV - Bundesverband für Menschen mit Behinderung

https://www.oeziv.org/rechtsdatenbank/pensionen/verfahren-klagemoeglichkeit-bei-negativem-bescheid/

https://www.oeziv.org/rechtsdatenbank/pensionen/mustertext-klage-invaliditaetspension/

Linktipp

Der Standard 2016: Hintertür für Invaliditätspenson: Reform beschäftigt Gerichte (siehe auch Leserbriefe!!)

https://derstandard.at/2000028857496/Hintertuer-fuer-Invaliditaetspension-Reform-beschaeftigt-Gerichte

Allerdings hat das Höchstgericht dabei klare Vorgaben gemacht: Um die – dauerhafte – Berufsunfähigkeit zu verneinen, reicht die Einschätzung einer "möglichen Besserung" des Gesundheitszustandes nicht. Vielmehr müsse die Genesung wahrscheinlich sein. Und genau diese Feststellung habe das Erstgericht nicht getroffen. - derstandard.at/2000028857496/Hintertuer-fuer-Invaliditaetspension-Reform-beschaeftigt-Gerichte

Auszug Leserbrief:

______________________________________________________________________________________________

Infos zu Rehabilitationsgeld der StGKK bzw. Casemanagement

Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012; BGBI II 013/3) wird von der Krankenkasse zukünftig das Rehabilitationsgeld jenen Personen gewährt, 

  • für die von der PVA vorübergehend eine Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit für mind. 6 Monate mit Bescheid festgestellt wurde
  • eine berufliche Rehabilitation nicht zumutbar und zweckmäßig ist
  • die am 01.01.2014 das 50. Lj.noch nicht vollendet haben  

            weiterlesen                                                                                 

 

Quelle: StGKK: Rehabilitationsgeld ab 01.01.2014

 

ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (gesamt)

§ 143a ASVG Rehabilitationsgeld

§ 143b ASVG Case Management 

  

SozDok - Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts

 

INFOS ZUM PENSIONKONTO - Fragen und Antworten

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derStandard: 07 2015 Pensionsantrittsalter steigt dank Statistik-Trick: Kritik an Sozialminister Hundstorfer

Vorsicht Falle: Pflicht zur Arbeitswilligkeit auch bei noch nicht abgeschlossenem Pensionsverfahren!

Ab 1.1.2013 wird der Pensionsvorschuss nur bis zum Vorliegen des ersten fachärztlichen Gutachtens (Gesundheitsstraße), maximal aber nur 2 Monate gewährt (ab 1.1.2014: 3 Monate). Liegt das Gutachten nach den 2 Monaten (ab 2014: 3 Monate) noch immer nicht vor, so zwingt Sie das Gesetz, so zu tun, als seien sie arbeitsfähig. Dies gilt aber auch dann noch weiter, wenn Ihnen im ersten Anlauf die Invaliditätspension verweigert wird und Sie in die nächste(n) Instanzen gehen, was mitunter Jahre dauern kann. weiterlesen

http://www.arbeitslosennetz.org/arbeitslosigkeit/rechtshilfe/arbeitsfaehigkeit.html

arbeitslosennetz home

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Richtlinien zur Gutachtenerstellung SV-Bereich

RIS: RZR 2013

Richtlinien für das Zusammenwirken der Versicherungsträger untereinander und mit dem Arbeitsmarktservice bei der Durchführung der medizinischen und beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

 

RIS: RBG 2013

Richtlinien für die Grundsätze der Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten der beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation

PVA-Info-Broschüre BU-Pension & I-Pension neu ab 1.1.2014

PVA-INFO-Broschüre  Berufsunfähigkeits-/Invaliditätspension ab 01.01.2014

Diverse Rückmeldungen von Personen nach Begutachtung durch PVA-Gutachterärzte

Recht und Gericht: Mutwillige ärztliche Fehldiagnose der PVA

Begutachtung bei der PVA: Eine systembedingte Farce?

Invaliditätspension: Nichts für Menschen ohne Berufschutz 

Rehabilitation durch PVA: "derzeit nicht arbeitsfähig"/ Pension: nein

Presseartikel, Leserbriefe u informierende Organisationen zu Pension, Aufhebung befristete Pension etc.

 

APA OTS: AK OÖ: Traurige Weihnachten für kranke Menschen: Pensionsvorschuss-Regelung noch immer nicht repariert

APA OTS: AK OÖ: Missglückte Neuregelung zwingt schwer kranke Frau, Behandlung abzubrechen

Salzburger Fenster: PVA schickt Invaliden-Rentner reihenweise in die Arbeit zurück

Chronisch krank: Reform der IP/BU: was kommt auf chronisch Kranke zu?

Pensionsvorschuss bei geminderter Arbeitsfähigkeit

Zu gesund für Pension -arbeitsfähig, aber zu krank für Rehabilitation (!) - Interview mit Betroffenem

Volksanwaltschaft: höhere Pflegestufe verweigert. Volksanwalt: Das Gutachten nimmt Bezug auf Untersuchungen, die gar nicht stattgefunden haben“. Die begutachtenden Stellen, so Kostelka, täten gut daran „die Qualitätsstandards noch ernster zu nehmen und die Gutachter auch entsprechend darauf zu trimmen.“

 

Pflegegeld: Extreme Unterschiede in den Ländern

 

Zum Falschgutachten Sozialgericht Invaliditätspension PVA Graz

Wolfgang Thiel: Was risikiere ich, wenn ich mit meiner Information der Öffentlichkeit?

Auszug:

  • Die Volksanwaltschaft stellte die Unterstützung nach einem "geheimen" Schreiben des Justizministeriums ein (siehe "Geheimverfahren").
  • Die AK Wr. Neustadt entzog mir den Rechtsschutz danach.
  • Mein (AK-bezahlter) Anwalt legte schnell sein Mandat zurück.

 

Die MÖRDERREGIERUNGEs gibt viele Arten zu töten. Man kann einem ein Messer in den Bauch stechen, einem das Brot entziehen, einen von einer Krankheit nicht heilen, einen in eine schlechte Wohnung stecken, einen durch Arbeit zu Tode schinden, einen zum Suizid treiben, einen in den Krieg führen usw. Nur weniges davon ist in unserem Staat verboten.” (Bertolt Brecht)

 

Parlamentskorrespondenz No. 251 vom 27.03.2014:

BM Hundstorfer freut sich über einen Rückgang der Pensionen um 3 %.

Und: Was die Situation der Generation 50+ am Arbeitsmarkt betrifft, so handle es sich dabei um eine sehr schwierige und komplexe Problemlage, räumte der Bundesminister gegenüber der Fragestellerin Sabine Oberhauser (S) ein. Aus diesem Grund hat sich die Bundesregierung auch entschlossen, für diesen Sektor zusätzlich 350 Mio. € zur Verfügung zu stellen. Unter dem Motto "reife Leistung" sollen ganz spezielle und zielgerichtete Aktivitäten, wie z.B. die Eingliederungsbeihilfe, gefördert werden. Für jene Personen, die gesundheitliche Probleme haben, gibt es das Angebot, in sozialökonomischen Betrieben zu arbeiten. 

 

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VEREIN AKTIVE ARBEITSLOSE nehmen Stellung zur Abschaffung der befristeten Invaliditätspension und:

 

Ing. Mag. Martin Mair: Teil-Invalide werden auf den Arbeitsmarkt geworfen

Aktive Arbeitslose: Stellungnahme zum SRÄG 2012 

Aktive Arbeitslose: Gewalt am AMS: Die wirklichen Opfer der strukturellen Gewalt werden wieder ausgeblendet!

Aktive Arbeitslose: Hände weg vom Menschenrecht Invaliditätspension

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Rechtsinfos

Das Recht in der Arbeit: SRÄG 2012 u Kompetenzzentren

Das Recht in der Arbeit: Systemische Bewertung der einzelnen Grundtypen geminderter Arbeitsfähigkeit

HVB Soziale Sicherheit: Neuregelung der Pension ab 2014 SRÄG

help.gv.at: Beschlossene Änderungen Pension ab 2014

Sozialpartner.at: Anhebung des faktischen Pensionsalters

 

Steiermärkisches Auskunftspflichtgesetz

RIS Recht auf Auskunft 

Auszug § 1 (1): Jedermann hat das Recht, von den Organen des Landes, den Gemeinden, der Gemeindeverbände und der durch Landesgesetz zu regelnden Selbstverwaltungskörper Auskünfte zu verlangen.  

 

 

Die Macht der Sachverständigen

21.03.2014: diePresse:

Der Bericht des Rechnungshofs spricht Bände: Zwischen 2008 und 2012 stiegen die Kosten für Sachverständige im Ermittlungsverfahren um rund 280 Prozent – auf 19,57 Millionen Euro. Dazu kommt die in Prozessen immer wieder aufkeimende Kritik an der Arbeit der Gutachter. weiterlesen

 

Tendenzgefahr bei Psychologen u. Psychiatern am größten

 

LEGAL TRIBUNE Beeinflussung von Gutachtern: Strukturen sind teilweise regelrecht mafiös. Bei Psychologen und Psychiatern ist die Tendenzgefahr am Größten. 

 

DEUTSCHE ÄRZTEZEITUNG 15.04.2014: Psychologen als Gutachter unter Druck
Gutachten für Gerichtsprozesse entstehen offenbar häufig nicht ohne Einfluss von Außen, ergab eine Umfrage. Psychologen sehen sich demnach der Einflussnahme deutlich häufiger ausgesetzt als Ärzte.  





 

 

 

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Fremdwort Datenschutz: Wer einen Antrag stellt, die ärztliche Untersuchung gemacht hat und den Antrag zurück zieht erlebt sein blaues Wunder: Das AMS kriegt trotzdem von der PVA das ärztliche Gutachten! 

"Zu Art. 1 Z 50 (§ 459h Abs. 2 ASVG):
Durch die vorgeschlagene Regelung soll klargestellt werden, dass die Pensionsversicherungsträger auch in jenen Fällen ein bereits erstelltes ärztliches Gutachten an das Arbeitsmarktservice zu übermitteln haben, in denen nach der ärztlichen Begutachtung der Antrag noch vor der Bescheiderlassung zurückgezogen wird oder mangels Mitwirkung der betroffenen Person an der Berufspotentialanalyse eine Entscheidung über die Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit von beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation bzw. das ins Auge gefasste Berufsfeld (§ 367 Abs. 4 Z 3 ASVG) nicht getroffen werden kann (künftig soll in diesen Fällen der Pensionsantrag als Antrag auf Feststellung der Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit gewertet werden; siehe die vorgeschlagene Ergänzung des § 366 Abs. 4 ASVG).

Die Übermittlung bereits erstellter Gutachten in den genannten Fällen ist für das Arbeitsmarktservice zwingend notwendig, um das Umschulungspotential bei entsprechender Antragstellung verwaltungsökonomisch beurteilen zu können. "

Dass nicht jeder nach der Ablehnung zum AMS geht, das ist den notorischen Datenschutzverletzern offenbar völlig egal ...

Siehe auch -->  PVA PRESSE &  LINKS!

 

 

 

 

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Kommentare: 24
  • #1

    Renz Wolfgang (Samstag, 14 April 2018 16:10)

    Ja es stimmt..hatte leider keine vertrauensperson bei der untersuchung dabei.
    Meine ausführingen wurden total nicht berücksichtigt.das gutachten war eine einzige beschönigung meines zustandes und entsprach nicht meiner körperlichen verfassung.
    ausserdem wurden sachverhalte eingebaut die in der untersuchung gar nicht festgestellt werden konnten.
    wie zum beispiel: wie lang man stehen kann wie weit man laufen kann...was man heben kann ect...
    die auswirkungen einer dauerbelastung..es wird auf nichts rücksicht genommen sondern alles beschönigt.
    meiner meinung nach ein betrug am bürger der bestraft werden sollte.
    bei mir wurde ein berufsspezifisches gutachten erstellt in wien ..grundlage mein fachärzliches gutachen...
    das dann die satzanfänge wie:es wird davon ausgegangen...blabla...das dann die fachärzliche einschätzung relativierte sodas ich die klage zurückziehen musste und wieder von vorne einen neuen antrag bei der pv stellen muss und alles wieder machen muss...
    das gericht räumte ein das ich arbeitsunfähig bin aber nicht in die pension geschickt werden kann da sie an die gutachten gebunden seien.es täte ihnen leid sie h#tten dauern mit solchen f#llen zu tun..die anwesenden beteiligten..pva anwalt beisitzer schauten nur vor sich auf den tisch und redeten kein wort..verhandlungsdauer 5 minuten.
    guten tag österreich
    guten tag.

  • #2

    Markus (Montag, 11 Juni 2018 22:56)

    Muss ein psy..... Test machen weiß um es geht

  • #3

    Nik (Donnerstag, 13 September 2018 23:00)

    Hallo... Musste vorige Woche zum Doc bezüglich Begutachtung. Erhalte derzeit wegen psychischer Belastungen Rehageld. Im vorigen Jahr war die Begutachtung auch nur kurz, aber der Arzt war wenigstens ok und nett. Diesmal hatte ich einen Termin um 9 Uhr bei einem anderen Arzt zur Begutachtung. ich war 1/2 Stunde vorher da. Sicher ist sicher. Immerhin hatte ich eine längere Anfahrt und bin bereits um 7 Uhr von zu Hause los. .... So jetzt kommt es. Ich war die 1. Patientin, eine halbe Stunde vorher da und statt um 9 aufgerufen zu werden durfte ich bis fast 10 Uhr warten. (Der Arzt kam erst um 9.30 in die Praxis)... Ich war schon so so nervös und unruhig, der Baulärm war total anstrengend für mich und dann noch diese Wartetzeit...Echt schlimm, jemanden, der psychisch belastet ist, das zuzumuten....
    Als er mich aufgerufen hat, war ich vielleicht 10 Min bei ihm. Er hat nicht mal gescheit gegrüßt und NIE persönlich mit mir gesprochen oder mich irgendetwas erzählen lassen. Er hat NUR in sein Dikitiergerät gesprochen. Zwischendurch schnell was gefragt und das wieder ins Gerät gesproche... Zettel ausgefüllt und das wars...

    Keine Ahnung, welches Gutachten der mir da jetzt ausstellt. Wissen tut er so jedenfalls gar nix von mir.

    Nun muss ich zusätzlich noch zu einem psychotest oder so. Weiß nix genaues. Nur dass es 3 Stunden dauert.
    Die Ärztin hat mir gestern 2 mal in kurzen Abständen aufs Band gesprochen. Dringend soll ich sie zurückrufen. (war gerade bei meiner Therapeutin) ... Sie hat die info von der PVA und sie muss mit mir den test mache. Termin nächste Woche ...um 7. Uhr früh. ...Grunsätzlic war sie sehr sympatisch, aber.....

    Ich hab gesagt, dass ich da bereits 2 Termine (Arzt und weiterer wichtiger Termin) habe. Egal, sie ist dann länger Urlaub und will das erledigt haben. Ich muss meine anderen Termine verschieben. Weiters hab ich um eine etwas spätere Uhrzeit gebeten, da ich wieder eine längere Anreise hab... Sprich um 5 Uhr kann ich schon fast von zuHause los fahren. Ausserdem brauch ich ne Begleitperson, weil ich mich in der Stadt so nicht selber mit dem Auto fahren trau... Ihr war das alles egal... Jetzt musst ich heute meinen eigentlichen wichtigen HAUTartzttermin (hatte Überweisung wegen auffälligen Muttermal) verschieben... 7 Wochen später hab ich den jetzt...

    na dann... Jetzt mal nächste Woche Test machen und abwarten was passiert.

    Hat wer Erfahrung mit diesem Test? Was kann man sich darunter vorstellen? Welche Fragen etc...

  • #4

    Eva (Donnerstag, 13 September 2018 23:38)

    Hallo liebe(r) Anfragender!

    Danke für Ihre Zeilen!

    Generell ist es so, dass in der Regel JEDE Untersuchung ca. 14 Tage im Voraus SCHRIFTLICH angekündigt werden muss (!).
    Dh eine kurzfr. tel. Vorladung der Psychologin (ich nehme an, es geht um eine psychologische Testung) ist mEn NICHT üblich.
    Eine Anreise um 05.00 Uhr früh halte ich für sehr kontraproduktiv, ein späterer Termin sollte Ihnen jedenfalls gewährt werden,
    wenn sie eine längere Anreise haben!

    Hatten Sie bei der letzten Untersuchung eine Vertrauensperson mit ? Wenn nicht, ist das schade, denn Ihre Angaben zur Begutachtung können somit nicht bewiesen werden (es steht immer Aussage gegen Aussage, wenn man alleine zur Begutachtung hingeht... Sehr oft kommt es auch vor, dass Begleitpersonen ABGEWIESEN werden und nicht mit hinein dürfen, was lt. meines Wissens u Gesetzeslage rechtwidrig ist. Sie haben das Recht, bei jedem Amts- u Behördenweg sowie jeder Begutachtung eine Vertrauenspers. hinzuzuziehen!  

    Wichtig ist, dass Sie ALLES, was Sie machen, ausschließlich SCHRIFTLICH machen! Ein Telefonat ist nie beweisbar.
    Ich würde der psychol. Gutachterin ein Mail schreiben, dass Sie - wie Sie tel. bereits informiert haben - an diesem Tag 2 Arzttermine haben, die nicht verschiebbar sind, ohne auf Kosten Ihrer Gesundheit zu gehen, und Sie um einen neuen Termin bitten, mit frühester Vorladung um _____ Uhr, da sie ___ Stunde(n) Anreise habe.
    Dieses Mail senden Sie in KOPIE an die PVA (Mailadresse ist auf der pva seite), mit VERS NR im Betreff!

    Es ist schon mehr als genug Stress, wenn den Sie gehabt haben! Nehmen Sie jedenfalls eine Vertrauensperson mit !!
    Machen Sie NICHTS telefonisch!! Wenn die Psycholog. anruft, heben Sie NICHT ab. Sie soll auf die Mailbox sprechen!!
    Dann können Sie wieder per Mail schriftlich darauf reagieren (und Ihre Mailbox-Nachricht im Mail wiederholen, damit Sie abgesichert sind!).

    Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen - meiner Erfahrung und Wissen nach  ist es unzulässig, dass Gutachterärzte auf Termine drängen - 
    sie sind angehalten, alle Termine schriftlich auszusenden (wenn sie es NICHT tun, ist es war zulässig, aber NUR mit dem Einverständnis des Pat. zum Termin!Wenn dieser sagt,
    er hat schon Termine an dem Tag und kann so früh nicht , da auswärts, ist es mEn nicht mehr rechtens, dass die Psychol. auf dem Termin  bestehen bleibt). 

    Falls Sie noch Fragen haben, schreiben Sie gerne! Am besten über das Kontaktformular!
    https://www.mobbing-konkret.at/kontakt/

    Beste Grüße
    Eva  

  • #5

    Manuela (Dienstag, 02 Oktober 2018 14:48)

    Hallo ich habe jetzt schon 3 mal die Invalidätspension angesucht und wurde immer abgelend . Und das Beste ich wurde nicht mal bei der Pva von einer Psychologin angeschaut sondern einfach von einer Allgemeinärztin. Ich leide seid meiner Kindheit an schwere Panikattaken Depressionen dann schweres leiden mit meinem Kreuz und Wirbelsäule wegen dem ich auch im Substitosionspogramm bin . Hatte aber nie was mit Drogen am Hut. Ich habe vorher Trammal genommen Pyschopax Lexotaniel Axiolit . Der Dr. meinte das würde alles nicht zusammmen passen und solle ins Pogramm gehen und da hätte ich keine Schmerzen mehr. So jetzt bin ich süchtig eh klar . Schmerzen hab ich zum Teil doch depresssionen auch panikataken auch trotz denn ganzen scheiss schuldige aber ich kann nicht mehr.Habe 2 selbstmord versuche hinter mir . 3 Fehlgeburten aber vor dem Pogramm . Dann Endometeriose wie gesagt mit meiner Wirbelsäule dann in beiden brüsten Fibratinome . und und . Ich bin 36 Jahre und fühl mich wie 60 . 30% habe ich zum glück bekommen is ja auch viel gg behinderung vom Bundessozialamt. Ja im Dezember darf ich wieder ansuchen schauen wir mal. Ich fange jetzt eine Terapie an de mir eh nix bringen wird ich mach sie halt das sie sehen das ich eine mache ja was kann ich bitte tun das ich endlich die Pension bekomm. Ich bin bis dadu Arbeiten gegangen aber nur geringfügig mehr ist nicht gegangen und jetzt kann ich das auch nicht mehr. Bitte um Tipps Danke LG Manuela 20018 02/10 mail wenn möglich bitte an manuelapribyl1209@gmail.com

  • #6

    Anna (Donnerstag, 22 November 2018 15:32)

    Zum Eintrag von Nik der mir sehr bekannt vorkommt ( Handelt es sich dabei um einen Grazer Arzt der mit P anfängt und mit t endet? Hatte genau das gleiche Szenario.

    Hatte im laufe der letzten 10 jahre eine Lungenembolie Herzinfarkt Herzmuskelentzündung und diverse HWS Bandscheibenprolaps (der letzte war kurz vor einer Querschnittslähmung vor etwas einem 3/4 Jahr und musste operiert werden.

    Wurde vor 2 Jahren aufgrund einer Generalisierten Angststörung und schweren Depressionen für Arbeitsunfähig erklärt und auf Reha - Bezug gesetzt. Bin in psychiatrischer (privat) und psychologischer Behandlung.
    Eine Besserung bzw Arbeitsfähigkeit (auch aufgrund der laufenden gesundheitlichen Problemen) ist auch für meinen Psychiater nicht gegeben.)

    Nach meinem letzten PVA Termin wo ich die gleichen Erfahrungen wie Nick hatte mit dem Arzt (exakt die gleichen) wurde mir mitgeteilt dass ich wieder arbeitsfähig sei ( Möglichkeit eines Einspruchs in den nächsten 3 Monaten gegeben.)

    Ich weiss nicht was ich machen soll der Kontakt mit Menschen ist für mich wahnsinnig anstrengend, wenn ich eine Besserung sehen würde hätte ich kein Problem, aber es ist eher schlimmer geworden auch Aufgrund diverser Vorfälle.

  • #7

    Nik (Dienstag, 27 November 2018 15:52)

    Hallo Anna! Ja das ist bestimmt der gleiche Arzt. Auch den 2. Termin mit einer Frau - sprich den Psychologischen Test habe ich absolviert. Es war purer Stress. Ich hab den Termin so wahr genommen wie sie es mir "vorgeschrieben" hat. Ich hatte zuviel Angst, dass ich mich dagegen wehre und erst recht damit einen negativen Bescheid bekomme.

    Hat aber nix gebracht. Ich habe nun den Bescheid bekommen, dass die I-Pension nun abgelehnt wurde. Und sonst nix. Was kann ich jetzt tun? Was soll ich tun? Es steht auch nichts weiteres. An wen oder was ich mich wenden soll bzw. meine nächsten Schritte sein sollen....

    Soll /Muss ich mich jetzt beim AMS melden? Sozusagen vollkommen vermittelbar sagen obwohl ich mich überhaupt nicht im Stande fühle?

    Hat jemand Erfahrung mit einer Klage gegen den Bescheid? Ehrlich gesagt sehe ich da kaum Hoffnung und den Stress der dann erst wegen diesem Verfahren zukommt...Weiß nicht ob ich dem gewachsen bin...

  • #8

    Eva Pichler (Dienstag, 27 November 2018 19:26)

    Eine Klagseinreichung kann durchaus zu positivem Ergebnis führen. Ich empfehle Einreichung mittels versiertem eigenen Rechtsanwalt bzw. mit Hilfe des Vereines Chronisch krank. https://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/2017/09/18/verein-chronisch-krank-nach-besuch-im-bm-weitere-verschärfung-bei-pensionen-zu-befürchten/ Von Hilfe durch AK bei Klagseinreichung wurden mir bisher nur sehr negative Erlebnisse geschildert.

  • #9

    Michaela Eigner (Donnerstag, 24 Januar 2019 17:23)

    da ich jetzt die ganzen Kommentare gelesen habe, muss ich meine Erfahrung mit einer Psychiaterin in St. Pölten los werden, dies ist zwar schon länger her (ca. 1 Jahr). Zuerst habe ich gesehen, dass sie eine Energetikerin ist, alles schön und gut, und auch Psychiaterin. Die Fragen waren wirklich unter jeder Würde (haben sie Schulden, wie wohnen Sie usw.). ich wurde dann wirklich schon ein bisschen grantig und hab dies auch kundgetan, der Enderfolg war, dass sie dies auch im Gutachten geschrieben hat, weiters hat sie festgestellt, dass ich voll Arbeitsfähig bin und die Diagnosen und Befunde von meiner betreuenden Psychologin nur ignoriert hat. Danach hat sie mich gleich zu dem komischen Test geschickt, der ca. 3 Stunden gedauert hat. Herausgenommen ist, dass ich keine Depression habe und auch keine Panikattacken :(. Bei der Ablehnung von der PVA wegen Berufsunfähigkeitspension, stand, dass ich sicher demnächst wieder arbeitsfähig bin. Ich bin zur Zeit schon 1,5 Jahre im Krankenstand. Einreichen darf ich auch nicht nochmal. Nun ist aber bald auch mein Krankengeld zu Ende, d.h. aufs Arbeitsamt und als arbeitsfähig eingestuft werden. Ich muss noch dazu sagen, dass vor 1,5 Jahre bei meinem Mann ein Prostatakarzinom mit Knochenmetastasen im ganzen Oberkörper und Lunge festgestellt wurde, im Mai 2018 verstarb mein Vater und Endes vorigen Jahres wurden bei meiner 25.jährigen Tochter bösartige Zellen im Gebärmutterhals festsgestellt. Danke fürs ZUhören/lesen. Michaela

  • #10

    Lily (Dienstag, 12 Februar 2019 14:05)

    Nach 16 Jahren von diversen Behandlungen , Operationen, Krankenständen, habe ich mein Job gekündigt mit 50 % Behinderung (Psychisch). Freiwillig!
    Psychisch könnte ich nicht mehr, landete bei Ams und jetzt Rehabilitationsgeld auf 6 Monten !!!!
    In Wien bei der Untersuchung wurde ich auch von irgendwelche Person Untersucht ob ich noch Reflexe zeige , wie bescheuert ist den das dachte ich mir ! Sie hat mich weder angehört , angeschaut oder irgendwas gesagt ! Nur 3 befunden hat sie sich rausgepickt, weiß nicht einmal welche ! Nach eine Weile habe so einen Test gemacht und da drinnen stand kombinierte Persönlichkeitsstörung!!!
    Berufsunfähigkeit abgelehnt !
    Ich weiß nicht was sie glauben dass ich plötzlich gesund werde! Ich habe versucht immer wieder war ich bei Therapie , auch Privat , tausende eur ausgegeben , 3x6 wöchige Psycho Kur , Sogar Suizud hinter mir der mir leider nicht gelungen ist ! Mitelweile fühle ich mich nicht mehr als Mensch sondern bin ich nur Belastung für Familie und Gesellschaft!
    Ich glaube kaum dass ich den Druck weiter aushalte und jeden Tag ohne Lüge steh ich auf und musste ich feststellen dass ich noch lebe ! Ich frage mich warum ? Ich möchte einfach nicht mehr ... ich möchte einfach nicht mehr leben ! Ich werde keinen Abschiedsbrief hinterlassen ! Dann fragen sie sich alle warum???
    Und ich sage weil ich mich um Stich gelassen fühle, weil das alles so anstrengend ist , weil jeder Institution schickt dich weg und du bist niergendwo Willkommen!!!
    Das ist meine kurze Geschichte!

  • #11

    Eva Pichler Selbsthilfegruppe Mobbing Netzwerk Österreich (Dienstag, 12 Februar 2019 17:25)

    Liebe Frau Lilly! Bitte rufen Sie mich gerne an: 0677/624 215 30 - gerne kann ich Sie in Ihrer so schweren Situation unterstützen - bitte geben Sie nicht auf! Wir dürfen nicht zulassen, dass dieses mehr als kranke System gewinnt! Melden Sie sich gerne bei mir - Sie können auch mit anonymer Nummer unterdrückt anrufen, oder ein Mail schreiben! = nadeschda@gmx.at - Ich bin sehr gerne für Sie da, und alles, was Sie mir sagen oder schreiben, bleibt absolut VERTRAULICH! Ich hoffe Sie melden sich SEHR BALD! Mit herzlichen verbundenen Grüßen, Ihre Eva

  • #12

    Unbekannt (Dienstag, 19 Februar 2019)

    Hallo, bin seit 15 Jahren arbeitsunfähig. Von Invallitätspension über Rehhageld und die letzten 1,5 Jahre unbefristete Invallitätspension.
    Bei der letzten Untersuchung wurde ich untersucht und musste einem Psychischen Test machen der über 3 Stunden dauerte. Mein Krankheitsbild ist rezidivierende Depression bei chronischen Schmerzsyndrom. Discopathie L3/L4 und L5/S1. Erosive Ostechondrose L4/L5. Breitbasig Flache mediane subligamentäre Protrusionen der Bandscheiben C2/C3 und C3/C4 und degenerative Discopathie der Bandscheibe C6/C7. Lumboischialgie re., Inc. Coxarthrose re. Epicondylitis radial is sin. Cervicobrachialgie Re. Chron. rez. Cervical Syndrom. Habe imm7er starke Kopfschmerzen, Schmerzen im rechten Bein, schlimme Nackenschmerzen und natürlich psychisch labil. Habe Ticks, angstgefühle, komplexe unsw. Habe eine Klage eingereicht am Kremser Gericht. Muss in den nächsten Tagen bzw. 2Wochen zur Sachverständigerin nach St. Pölten. Wie soll ich mich verhalten??? Nehme meine Frau mit weil ich selber nicht fahren kann und das sie mich begleitet, alleine traue ich mich nicht. Meine Psychiater befindet mich Nicht arbeitsfähig. Bin regelmäßig in Behandlungen [psychisch wie physicsh]. Haben sie ein paar Tipps für mich?

  • #13

    Eva Pichler (Dienstag, 19 Februar 2019 22:11)

    Danke für Ihre Anfrage! Tipps finden Sie hier: https://www.mobbing-konkret.at/pva-tipps-begutachtung/
    Sie haben das RECHT auf Anwesenheit einer Vertrauensperson WÄHREND DER UNTERSUCHUNG. Leider zeigt die Praxis, dass (PVA-)-Ärzte dies verweigern, oder sagen, dass führen sie die Begutachtung nicht durch. Sollte das der Fall sein, gehen Sie NICHT alleine hinein! Verlangen Sie eine schriftliche Bestätigung, dass der Gutachterarzt die Begutachtung nicht durchführt, weil er die Mitnahme der Vertrauensperson DIREKT ZUR UNTERSUCHUNG verweigert! Üblicherweise lassen sie dann sofort die Vertrauensperson zu (weil diese genau wissen, dass dies Ihr Recht ist!) - Erstellen Sie eine Liste aller Befunde - siehe Link oben, nehmen Sie diese Liste in doppelter Ausfertigung mit, und lassen Sie eine Liste unterschreiben direkt vom Gutachterarzt, dass er alle diese Befunde übernommen hat! Vergessen Sie nicht Psychotherapie-Bestätigungen- diese sind ebenso wichtig, wie auch alle übrigen Behandlungsnachweise. Erstellen Sie gleich nach der Begutachtung ein Gedächtnisprotokoll, wie diese abgelaufen ist! Ein paar Tage später weiß man oft nicht mehr so genau, wie es war! Fordern Sie sofort nach Bescheid-Erhalt das med. Gutachten an, und kontrollieren Sie, ob alle abgegebenen Befunde von Ihnen (Diagnosen etc.) auch IM GUTACHTEN EINGEARBEITET wurden. Es ist unzulässig, Diagnosen "unter den Tisch" fallen zu lassen!! Mit besten Grüßen und alles Gute! Eva Pichler (auch shg-mobbing-graz@gmx.at)

  • #14

    A (Mittwoch, 27 März 2019 15:22)

    Hallo!
    Ich war zwei Jahre in befristeter BU, danach 2 x in Rehafeld. Mit Ende 2017 wurde mir das Rehageld entzogen. Durch diesen Gutachter der PVA hat sich mein psychischer Zustand erheblich verschlechtert, weil ich retraumatisiert wurde. Klage wurde eingebracht. Die Verhandlung jetzt ist so ausgegangen, dass ich die Klage zurückziehen musste. Ich war von einem Anwalt vertreten, der nichts entgegengesetzt hat. Der Gutachter hat sämtliche Diagnosen nicht erwähnt, bzw kleingeredet.
    Obwohl sich mein Zustand gegenüber der anderen Gewährungen erheblich verschlechtert hat, wurde ich als arbeitsfähig erklärt. Ich komme durch meine Angststörungen nirgends mehr alleine hin, bin am Ende meiner Kräfte und denke nur mehr daran, dass ich nicht mehr kann und will. Ich habe wirklich alles versucht, habe mitgearbeitet, doch es ist schlimmer als je. Man bekommt mich nicht stabil. Ich kann nicht mehr! Ich weiß nicht mehr weiter und habe Angst, dass ich mir etwas antue.

  • #15

    Eva Pichler (Mittwoch, 27 März 2019 15:36)

    Liebe A!
    Es tut mir sehr leid, dass Sie das erfahren mussten, und auch, dass Sie sich offenbar von Ihrem Anwalt nicht entsprechend vertreten fühlten bzw. wurden. Es ist natürlich eine große Belastung, wenn einem die Existenzgrundlage entzogen wird (bzw. auf das AMS umgeschichtet wird), und man sich in diesem "System" auch so hilflos und machtlos fühlt, überhaupt, wenn man so schwer ungerecht behandelt wird. Sie haben sehr viel geschafft, auch dass Sie es trotz Ihrer schweren Erkrankung geschafft haben, Klage einzureichen! Ich kann mir vorstellen, dass Sie das sehr viel Energie gekostet hat, und Sie sich natürlich einen anderen Ausgang gewünscht haben. Bitte geben Sie nicht auf! Sie können mir gerne pers. schreiben - shg-mobbing-graz@gmx.at - ich werde Sie gerne unterstützen, mit allem, was mir möglich ist. Haben Sie einen Psychiater, der Sie versteht und an den Sie sich wenden können, oder eine Psychotherapie? Sie können sich auch anonym an alle 24 h Hilfssstellen wenden - siehe: https://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/erste-hilfe/ . Bitte schreiben Sie mir gerne ein Mail, damit ich Sie spezifisch persönlich beraten kann, alles, was Sie senden, ist absolut vertraulich und bleibt NUR bei mir! Mit allerbesten, verbundenen Grüßen, Eva Pichler

  • #16

    Nour (Mittwoch, 17 April 2019 21:24)

    Ich war im Jahr 2017 bei Gutachter PVA
    GLEICH VON ANFAN AN HAT DIE GUTACHTER DER WACH MANN ANGERUFEN DAMIT ER MIT UNS IM UNTERSUCHUNG ZIMMER BLEIBEN ????warum weiß ich bis heute leider nicht .....niemand hat mir drauf ein Antwort gegeben .....trotz das ich gleic der Gutachter gefragt habe.....kein Antwort.....ist das Recht.....im ein recht Stadt ...........
    Bitte um Antwort.....

  • #17

    Eva Pichler (Sonntag, 28 April 2019 16:46)

    Bitte um Kontaktaufnahme unter shg-mobbing-graz@gmx.at - besten Dank!
    Bisher wusste ich nicht, dass Wachmänner bei der Untersuchung grundlos anwesend sein dürfen!

  • #18

    Anonym (Donnerstag, 09 Mai 2019 09:01)

    Da ich bei der Pva bezüglich einer Befufsunfaehigkeitspension abgelehnt wurde, habe ich mich entschieden zu klagen. Die Untersuchungen bei den Sachverständiger war eine schlichte Frechheit. Der Internist hat sich über alle meine mitgebrachten Befunde lustig gemacht. Er schrieb im Gutachten ich hatte keine Probleme mit der Atmung, wobei ich ihm auf meine kurzatmigkeit hingewiesen habe. Das Herz Lunge und Nieren seien in Ordnung. 8 Wochen nach dem Gutachten kam ich ins Krankenhaus wo ein Lungenempysem festgestellt wurde. Der Pulmologe stellte fest ich leide an Asthma und das Herz sei nicht in Ordnung. Wie kann also der Gutachter einen Bescheid erstellen das alles OK ist. Der Orthopäde besass überhaupt die Dreistigkeit zu sagen ich habe die Krankheit nicht wegen der ich meinte arbeitsunfähig zu sein. Wollte mir dies aber nicht schriftlich geben, denn so konnte ich die Klinik die mich seit Jahren damit behandelt wegen Falschbehandlung klagen. Ausserdem widersprach er sich bei seinem Gutachten. Er meinte bei der Bildbefundung keinen Rundruecken zu sehen, hat es aber dann bei der Diagnose bestätigt das ich einen habe. Der Neurologe hat dann alles übertroffen. Er war beängstigend freundlich, meinte ich soll umgehend eine Pflegestufe beantragen und er wird mir helfen das ich eine Pension bekomme. Dies alles vor meiner Begleitperson als Zeuge. Im schriftlichen Gutachten stand von dem alles nichts drinnen. Nur lediglich das ich zu meiner Finanziellen Lage keine Angaben machen kann, und das mei Vater mit wenig über 60 Jahren verstarb und wann meine Mutter in Pension ging. Was bitte hat das mit mir zu tun. Auch meinte er ich soll um Pflegegeld ansuchen es Stunde mir zu und das ich nicht mehr arbeitsfähig sei. Im Gutachten hat er dann anders geschrieben. Jeder Gutachter betonte ich sei 20 kg übergewichtig und hatte mit weniger Gewicht nicht diese Probleme. Nur ich hab die 20 kg mit meinen13 Tabletten taegl. Zugenommen. Als ich dann die Honorarnote der jeweiligen Gutachter sah fühlte ich mich total verarscht. Zeichen 600 und 700 Euro pro Klient und das pro Tag ein paar Mal. Das die überhaupt noch ein ruhiges Gewissen haben!

  • #19

    Anonym (Donnerstag, 19 September 2019 22:39)

    Ich habe etwas zum Thema Volksanwaltschaft zu sagen. Ich dachte, diese würden mir helfen oder Druck auf die PVA ausüben, aber nichts ist geschehen. Die Referentarin des VA Achitz, Dr. Buchinger hat mich, regelrecht abgewimmelt. Stecken mit der PVA unter einer Decke. Beim ersten Telefonkontakt mit ihr, vor 6-8 Wochen meinte sie noch, dass ich Recht damit habe, dass die Diagnosen und Krankenstandprognosen manipuliert werden, damit man die Anträge ablehnen kann. Und nun dieser plötzliche Gesinnungswandel. Ich habe gerade ein älteres Interview mit dem VA Achitz gesehen und nun ist mir alles klar, zu diesem Zeitpunkt war er noch bei der Gewerkschaft aktiv. Achitz steht völlig auf der Seite der PVA. Also von diesem schmierigen und Typen braucht man sich keine Hilfe erwarten.

  • #20

    Panajotis (Samstag, 12 Oktober 2019 09:39)

    Meine Frau ist seit 5 Jahren an Burnout und den daraus resultierenden Folgen erkrankt und wurde von ihrem Arbeitgeber vor 2 Jahren gekündigt. Da sie in dieser Zeit einige Monate zu arbeiten versucht hat, aber nur mit 12 Stunden ist das Arbeitslosengeld gering und läuft demnächst aus. Der Antrag auf Pension wurde abgelehnt, der Gutachter war ein Witz. Nun läuft eine Klage. Der psychiatrische SV hat meiner Frau schon vor der Untersuchung gesagt, dass es viel schlimmere Fälle als ihren gibt. Auf drängen des RA wurde eine weitere SV aus dem Gebiet der Arbeitspsychologie bei gezogen, welche Bestätigte, dass meine Frau nicht arbeitsfähig ist. Das GA wurde vom ersten SV in einer Weise beurteilt, welche knapp an der Ehrenbeleidigung lag.
    Bei er Verhandlung ging die SV nicht von ihrer Meinung ab und plötzlich erklärte sie die Richterin "nur" zur Hilfsgutachterin!!!! Beschwerden über den ersten SV ließ die Richterin nicht gelten. Diese eröffnete die Verhandlung schon mit den Worten : na da sind wir ja gleich fertig! Nach einer Stunde Verhandlung waren die Beteiligten über die Verzögerung grantig. Der SV erhielt von draußen mehrere "Besuche" mit denen er diskutierte und lachte, sodass ich manchmal der Verhandlung nicht mehr folgen konnte. Der Vertreter der PVA packte seine Jause aus und gab ansonsten abfällige Bemerkungen über meiner Frau ab. Das alles war der Richterin egal....Bei der Überreichung der Kostennote durch die Frau SV meinte der PVA Vertreter, dass diese nicht akzeptiert wird, weil das pauschaliert wäre. Nachdem die SV darauf bestand meinte er, man werde die ganz genau prüfen. Meine Recherche im Internet hat dann erbracht, das missliebige SV von der PVA so lange hinsichtlich der Kosten schikaniert werden, bis sie nicht mehr für das Gericht arbeiten. Damit greift das Gericht faktisch nur auf SV zurück, welche der PVA wohl gesonnen sind und gewinnt fast alle Verfahren. NIEMAND KANN MIR ERKLÄREN; dass das die Richter nicht wissen. Für einen Rechtsstaat eine erschütternde Vorgangsweise, welche mit Gerechtigkeit NICHTS zu tun hat und gegen die man NICHTS tun kann.....

  • #21

    P.B. (Montag, 18 November 2019 15:29)

    Aus Erfahrung kann ich sagen, dass es oft nicht zugelassen wird das eine Vertrauensperson zur Untersuchung mitgenommen werden darf. Auch wenn die offizielle Fassung eine andere ist ist es eine Tatsache, dass selbst Betreuer vor der Tür stehen gelassen wurden und damit gedroht wurde die Begleitperson mit dem Sicherheitsdienst entfernen zu lassen. Das ist eine reine Angstmacherei. Ich hatte mich mal dazu von einem Anwalt beraten lassen der mir sagte, man solle sich von den Gutachtern der PVA keine Angst einreden lassen und das die reden können was sie wollen.
    Ich hatte erst eine befristete Pension, aktuell med. Reha aufgrund von Autismus. Ich war mein Leben lang weder richtig schul- oder arbeitfähig. Die PVA betreibt ihre Spielchen seit mittlerweile 10 Jahren! Auf der einen Seite habe ich die PVA im Nacken die mir Psychotherapie und Reha vorschreiben, auf der anderen Seite habe ich 5 Gutachten vorliegen die nichts davon anraten bzw. sogar abraten. Die PVA interessiert das nicht. Die pochen weiterhin auf ihre Vorgaben. Ich bin mittlerweile in einer Stimmung das es mir egal ist was sie reden oder nicht reden. Sollte mir das Rehageld abgelehnt werden wende ich mich umgehend an meinen Anwalt, zieh vor Gericht und klage auf die unbefr. Pension. Das ist genau dasselbe als würde man zu einem Betroffenen mit Down Syndrom sagen "wir machen jetzt eine Therapie und danach hast du kein Down Syndrom mehr". Jedem mit einem Funken Verstand dürfte klar sein was das für ein Unsinn ist.

  • #22

    A.G. (Mittwoch, 20 November 2019 16:34)

    Die Schadenersatzansprüche wegen Fahrerflucht sind in den Artikeln von Manfred Hoza, abrufbar unter https://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
    beschrieben.

  • #23

    D M (Dienstag, 06 Oktober 2020 12:07)

    In diesem Leben werd ich wohl nicht mehr angstfrei werden. Wozu das alles noch mit machen

  • #24

    Anonym (Mittwoch, 07 April 2021 08:59)

    Ich leide seit über 20jahren an schwere Panikattacken und Angstzustände wo ich mir denke ich kann nicht mehr !!! Wofür lebe ich wenn’s mir Tag für Tag so schlecht geht!!!Habe 3 mal auf i Pension angesucht und beim dritten mal ist es mir endlich durch gegangen hatte da einen tollen Arzt wo ich mich verstanden fühlte!Habe jetzt aber wieder eine Nachuntersuchung gehabt wobei ich vorbei angerufen habe ob ich diesen Arzt wieder zur Begutachtung haben darf und mir wurde gesagt ja sie teilen mich zu diesem Arzt ein.Ich fühle mich verarscht weil ich dann einen anderen bzw. andere Ärztin hatte die sich meine Befunde gar nicht angesehn hatte nur blöde Fragen gestellt hat wie zbs wie lange ich diese Beschwerden habe und ob in der Familie od Verwandte auch das haben welche Hobbys ich habe usw was haben diese blöden Fragen mit meinen panikattacken zu tun?ich konnte es nicht verbergen und fing bitterlich zu weinen an!!! Diese Ärztin will mich jetzt zu diesem Psycho Test schicken der 3 Stunden dauert! Da ich auch nicht in der Nähe wohne muss ich den Test in Graz machen!Was soll ich tun ich schaffe das einfach nicht mit meiner Panikattacke und Angstzustände!!!Bitte um Hilfe!!!! Meine Email se.eigenthaler@gmail.com

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.