Siehe auch Register
Abschaffung befristete Pension in Ö: Was bringt es in Summe effektiv?
Neue Pensionsregelung: Fast alle zahlen drauf
PVA - Tipps zur Begutachtung
Beschwerden PVA: Erfahrungsberichte gesucht
Neuregelung: AUS nach 12 Monaten
PVA: Aktion gegen Frühpension....
PVA: Presse und Links (abseits der glänzenden Fassade)
PVA: DO.A. Pensionsantragszwang (!) Fit2work-Partner GKK, AUVA & PVA zwingen eigene SV-Mitarbeiter nach 4
Mon. durchgehendem Krankenstand zum Pensionsantrag!
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R.F. (Freitag, 27 November 2015 13:44)
Chronisch Krank in Österreich
Die Zeitung "Standard" betrachtete in ihrem Artikel vom 25.11.2015
"Die Rückkehr aus der Invalidität gelingt fast nie"
(http://derstandard.at/2000026349174/Die-Rueckkehr-aus-der-Invaliditaet-gelingt-fast-nie?ref=nl)
die statische Seite der gesetzlichen Änderungen welche mit Beginn
1.1.2014 zur Schönung der Pensionsstatistik auf Kosten chronisch
Kranker Menschen in Österreich eingeführt wurden.
Was bedeutet das aber jetzt für den Betroffenen, der aufgrund seiner
Erkrankung nicht mehr arbeiten gehen kann aber jetzt keine Pension
erhalten darf?:
Dazu ein (reales) Fallbeispiel:
Herr R. (Name der Redaktion bekannt) erkrankte schwer im Herbst 2008.
Er hatte neben einer Reihe von Untersuchungen und Behandlungen 2
stationäre Spitalsaufenthalte im Jahr 2009 und 2 Rehabaufenthalte
2010.
Eine wirkliche Besserung konnte nicht erreicht werden.
Er wurde gezwungen die Berufsunfähigkeitspension zu beantragen.
Das erste Mal wurde der Antrag abgelehnt da er auf Rehab war und nicht
zur Verhandlung beim ASG kommen konnte. Der 2. Antrag wurde abgelehnt
weil zwischen der Ablehnung des ersten Antrages und des 2. Antrages
noch kein Jahr verstrichen ist.
Herr R in der Zwischenzeit wegen anderer Beschwerden mittlerweile vom
Bundessozialamt als Behindert eingestuft bekommt mit dem 3. Antrag im
Sommer 2011die Berufsunfähigkeitspension wegen seiner chronischen
Erkrankung befristet zuerkannt.
Der Kampf geht jedoch weiter da das Gesetz geändert wird. Wenn junge
Menschen schon in Pension sind schaut das halt schlecht in der
Statistik aus.
Damit kommt Herr R weiterhin chronisch krank in eine Maßnahme der
örtlichen Gebietskrankenkasse dem sogenannten "Case Management" im
Rahmen der sogenannten "medizinischen Rehabilitation (im Gegensatz zur
"beruflichen Rehabilitation" wie man in diesem Bereich das AMS nennt).
Herr R. reicht Klage ein um dennoch eine Verlängerung der
Berufsunfähigkeitspension zu erreichen. Mit anderen Worten stellt er
sich gegen den Ettikettenschwindel des Systems und gegen das System
auch um nicht dauern der Spielball zu sein sondern irgendwo eine
Sicherheit zu bekommen.
Das ASG kann sich jedoch der politischen Vorgabe nicht entziehen.
Es werden 7 (!) Gutachter bestellt. Obwohl es Namhafte erfahrene
Spezialisten auf ihren Gebieten sind geht keiner der Gutachter auf
die bekannten Erkrankungen oder auch auf die anerkannte Behinderung
ein. Stattdessen erstellt ein Universitätsprofessor der 2 Fachgebiete
hat 2 Gutachten obwohl er in dem einen der beiden keine eigenen
Untersuchungen anstellt, nicht seinen Kollegen und deren Befunden
vertraut und merkt nur lapidar an sich nicht mehr auszukennen.
Selbiger gibt in diesem "Gutachten" nicht einmal an was er zu
untersuchen hätte, was der Gutachtensauftrag denn wäre.
Andere Gutachter sind um nichts besser: Einer ist nicht in der Lage
das Alter des Patienten auszurechnen und irrt sich um nicht weniger
als 8 Jahre.
Der Internist scheint nicht in der Lage zu sein eine Laborbefund zu
interpretieren und meint ein 2 1/2 fach überhöhter Wert wäre normal
und der Blutdruck der medikamentös eingestellt wird sei ebenso normal.
Der Prozeß wird 2x vertagt dabei werden Monate später Nachbesserungen
der Gutachter aus der Erinnerung (!) gemacht und die Gutachter wollen
den Betroffenen als gesund auf den Arbeitsmarkt schcken indem sie
Vorgutachten, Befunde, Spitalsdiagnosen, und selbst Einschätzungen
der Ärzte der GKK und der PVA sowie des Sozialamtes ignorieren.
Das Verfahren läuft weiter, Herr R muß mangels Gelder alleine ohne
Anwalt für sein Recht kämpfen Er ist bereit notfalls auch den
Instanzenweg zu gehen denn diese offensichtliche schon zur Schau
gestellte Vernachlässigung der Sorgfalt - diese Mängel können nicht
mehr mit Schlamperei erklärt werden - zeigen deutlich in welcher
Zwickmühle das Gericht ist.
Der politische Druck ist enorm hoch und somit wird "auf Zeit gespielt"
- mit anderen Worten solange die Gutachten eine solche Pharse
darstellen und somit leicht zu entkräften sind wird kein Urteil
gefällt sondern vertagt in der Hoffnung der Patient zieht seine Klage
zurück weil er dieser nervlichen Belastung bei der angeschlagenen
Gesundheit nicht standhält.
Was stellt er sich auch gegen das System - notfalls muß man dann doch
gegen ihn urteilen denn wenn das Schule macht, kann man die Statistik
nicht mehr schönen.