ZUR VORGESCHICHTE SIEHE AUCH: PVA ZBR: Verstößt die PVA gegen gesetzlich vorgeschriebene ASchG-Novelle (BGBI. I
Nr. 118/2012)? Was wurde bisher unternommen, das psychische Gefährdungspotenzial in der PVA zu evaluieren?
*Mobbing-Vertuschung in der PVA? * Gefahr in Verzug?
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Von:
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"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
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An:
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winfried.pinggera@pensionsversicherung.at
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Datum:
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27.11.2014
OFFENE ANFRAGE AN DIE FÜHRUNG DER PENSIONSVERSICHERUNGANSTALT WIEN
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Leechgasse 30, 8010 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr Dr. Pinggera!
Von mehreren PVA-Mitarbeitern, die sich in Betreuung und Begleitung meiner Selbsthilfegruppe befinden, wurde mir mitgeteilt, dass die Evaluierung des psychischen Gefährungspotenziales, die
seitens der PVA mehr als verzögert (fast 1,5 Jahre später als gesetzlich vorgeschrieben) durchgeführt wurde, in der Landesstelle Steiermark
auf eigentümlich anmutende Weise vorgenommen wurde:
1. Die Mitarbeiter mussten den Fragebogen vom eigenen Firmen-PC ausfüllen.
2. Die Mitarbeiter mussten die Abteilung angeben, in der sie arbeiten.
3. Die Mitarbeiter mussten die Funktion, die sie in der Abteilung innehaben, angeben, andernfalls
war ein weiteres Ausfüllen des Fragebogens nicht möglich.
Dass bei dieser "Art" von Evaluierung sich nur wenige bis gar keine Mitarbeiter getrauen, wahrheitsgemäß einen Fragebogen auszufüllen, liegt auf der Hand.
Da - technisch gesehen - möglicherweise sogar die hauseigene IT mitlesen könnte, frage ich mich, ob diese "Art" der Evaluierung entweder zur "Bespitzelung" der Mitarbeiter dienen soll, oder ob
die PVA-Führung wissentlich diese EvaluierungsART wählt, um sicher zu gehen, dass keine wahrheitsgemäßen Rückmeldungen zustandekommen?
Könnte es den Anschein haben, dass durch diese "Evaluierungsmethode" möglicherweise das wahre Ausmaß der Missstände (die mir von der LDST Steiermark gut
bekannt sind) weiterhin vertuscht werden soll?
Was macht das eigentlich für ein Bild für die PVA - als
fit2work-Partner?
Laut Auskunft eines versierten Arbeitsmediziners, ob diese "Form" der Evaluierung überhaupt rechtsgemäß ist, darf ich mitteilen:
Weder das Gesetz (ASchG) noch die ÖNORM 10075 geben dazu genau Vorgaben. Ein „MUSS“ in der Evaluierung der arbeitsbedingten psychischen Fehlbelastungen ist keine Basis für eine aussagekräftige Ermittlung und Beurteilung!
Gemäß § 4 Abs. 6 ASchG sind bei der Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und der Festlegung von Maßnahmen erforderlichenfalls geeignete
Fachleute (Arbeitsmediziner/innen, Sicherheitsfachkraft, Arbeitspsycholog/innen, ….) heranzuziehen. Auch der (Zentral-)Betriebsrat, falls gewählt, ist
einzubeziehen (auch auf Grund des ArbVG).
Diese Vorgaben (in größeren Betrieben wird eine Steuerungsgruppe gebildet werden) sollen eine gesetzeskonforme Vorgangsweise gewährleisten: die Mitarbeiter/innen werden informiert,
die Methode ist verständlich und für die Arbeitsbedingungen passend, die Teilnahme ist freiwillig und anonym, es gibt
eine definierte Mindestrücklaufquote bzw. repräsentative Auswahl für die Ermittlung und Beurteilung etc.
Wenn der Arbeitgeber die Evaluierung ohne Fachleute durchführt, wird das Vertrauen der Arbeitnehmer nicht groß, die Rücklaufquote klein und die Aussagekraft mangelhaft/falsch
sein.
Daher ergeht an die Generaldirektion folgende Anfrage:
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Wurde auch in den übrigen 8 Landesstellen die Evaluierung auf oben beschriebene Art durchgeführt?
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Wenn NEIN, warum wurde für die LDST Steiermark DIESE Form der Evaluierung bestimmt?
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Wenn JA: Warum wurde diese sichtlich NICHT anonyme Art der Evaluierung bestimmt?
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Wird die Evaluierung des psychischen Gefährdungspotenziales wiederholt werden - mit der Möglichkeit des ANONYMEN Ausfüllens des Fragebogens?
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Welche EXTERNEN Ansprechpartner werden in der Landesstelle Steiermark für Mobbingbetroffene zur Verfügung gestellt?
(Allgemeine Anmerkung: In mobbingduldenden Betrieben ist es üblich, dass die innerbetrieblichen
Anlaufstellen das Mobbing decken und Mobbingopfer nicht wahrgenommen u. unterstützt,
sondern das Mobbingopfer als "Problem" gesehen und sanktioniert wird (!).
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In welcher Art ist die Bezahlung dieser externen Anlaufstellen gehandhabt? Werden die Kosten von der PVA für die Dauer
der Konsultation(en) getragen?
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Warum wird geduldet, Frau Dr. Groß, die als "Supervisorin" von der LDST Steiermark zugezogen wird, obwohl Frau Dr. Groß in meinem Fall
(Klage laufend) schwerste Unterlassung begangen hat (trotz schriftlicher Mobbingmeldung in ausführlichster Form KEINE Hilfestellung!)
siehe: "für gekaufte Supervisoren von Firmen" - sowie beiliegende Gesprächsprotokolle - zumal wegen ihrer unterlassener Hilfestellung das Mobbing fortfolgen konnte und in Folge die laufende Klage gegen die PVA begründet.
Falls für Sie von Interesse: Dokumentation: Mobbing: Gift am Arbeitsplatz (unter Mitwirkung Selbsthilfegruppe Mobbing Graz) - noch 5 Tage online anzusehen:
Im Voraus vielen Dank für die geschätzte Beantwortung!
Mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler, eh. PVA-Mitarbeiterin, Gruppengründerin
für alle (PVA-) Mobbingopfer
Verteiler:
Hauptverband
Arbeitsinspektorate Ö
AUVA Steiermark
AK Graz
BSA Graz
fit2work Ö-weit
__________________________________________________________________________________________________
Auch AUGE hat die Thematik des "WIE" der Evaulierung des psychischen Gefährdungspotenziales aufgegriffen.
"Wenn in Ihrem Unternehmen ähnliche Vorkommnisse zu verzeichnen sind, besteht die
Möglichkeit, diese an AUGE zu melden! Mail: auge.stmk@eyecatch.at "
Liebe KollegInnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,
weitergeleitet_______________>
Von der Selbsthilfegruppe Mobbing Graz wurde uns ein Brief mit folgenden Auszügen übersandt zum Thema ‚Evaluierung des psychischen
Gefährdungspotenziales’.
Wir geben diese Auszüge weiter mit der Fragestellung, ob in Bereichen Deiner/Ihrer Arbeitsstelle ähnliche Vorkommnisse zu verzeichnen
sind?
„ 1. Die Mitarbeiter mussten den Fragebogen vom eigenen Firmen-PC ausfüllen.
2. Die Mitarbeiter mussten die Abteilung angeben, in der sie arbeiten.
3. Die Mitarbeiter mussten die Funktion, die sie in der Abteilung innehaben, angeben, andernfalls war ein weiteres Ausfüllen des Fragebogens nicht möglich.
Dass bei dieser "Art" von Evaluierung sich nur wenige bis gar keine Mitarbeiter getrauen, wahrheitsgemäß einen Fragebogen auszufüllen, liegt auf der Hand.
Da - technisch gesehen - möglicherweise sogar die hauseigene IT mitlesen könnte, ist fraglich, ob diese "Art" der Evaluierung entweder zur "Bespitzelung" der
Mitarbeiter dienen soll, oder ob die …. wissentlich diese EvaluierungsART wählt, um sicher zu gehen, dass keine wahrheitsgemäßen Rückmeldungen zustande
kommen? “
Alternative, Grüne und Unabhängige
GewerkschafterInnen
0664 390 18 58
mailto:auge.stmk@eyecatch.at
www.auge.or.at
MITARBEITERBEFRAGUNG: Datenschutz und Datensicherheit spielen
gerade bei Mitarbeiterbefragungen eine ZENTRALE Rolle. Schließlich sollen die Mitarbeiter ihre wirkliche Meinung zu Abläufen, Kultur, Führung und Prozessen in Unternehmen äußern. Wer
befürchten muss, dass die Daten missbraucht werden oder dass Antworten nicht anonymisiert werden, wird sich nicht so offen äußern, wie er es tun würde, wenn der Datenschutz gewährleistet
ist.
http://www.perspektive-mittelstand.de/Mitarbeiterbefragungen-stossen-Verbesserungsprozesse-an/management-wissen/6030.html
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Kurier.at: 07.07.2017: Strafverfahren gegen eh. Vizechefin der PVA eingestellt: Frau E. voll
rehabilitiert
https://kurier.at/wirtschaft/strafverfahren-eingestellt-ex-vizechefinder-pva-rehabilitiert/273.780.559
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Kurier.at: 16.09.2017 Frühere Vize-Chefin der PVA erhebt schwere Vorwürfe gegen Generaldirektor Pinggera
Außerdem hätte die Pensionsversicherung eine fristlose Entlassung schon Anfang November 2014 aussprechen müssen.
Damals hatte das Sozialministerium eine Anzeige wegen des Verdachts des Amtsmissbrauchs gegen E. erstattet – mit Wissen der PVA-Führung. Sie soll laut Gabriele E. sogar an der Anzeige
mitgewirkt haben.
https://kurier.at/chronik/oesterreich/schlammschlacht-nach-fristloser-entlassung/286.435.158
SIEHE:
Zentralbetriebsrat PVA urgiert Evaliuierung des psychischen Gefährdungspotenziales der PVA
https://www.mobbing-konkret.at/pva-zbr/
Offenes Schreiben wg. Verstoß gegen ASchG an Generaldirektor Pinggera - wurde nie beantwortet...
https://www.mobbing-konkret.at/pva-evaluierung/
Eigene PVA-Mitarbeiter werden gezwungen, Pensionsantrag zu stellen!
https://www.mobbing-konkret.at/do-a-pensionsantragszwang/
PVA - Presse u Links
https://www.mobbing-konkret.at/pva-presse-links/
PVA: "Aktion gegen Frühpension"
https://www.mobbing-konkret.at/pva-aktion-gegen-fr%C3%BChpension/
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