Anonymer Gästebucheintrag der SHG Mobbing Graz 


Christian(Freitag, 19 Juni 2015 15:23)


Hallo Leute und vielen Dank für Euer Forum!


Ich weiß zwar nicht, ob hier mein Fall für Euch relevant ist, aber ich habe in den letzten 2 Jahren über Eure Plattform so viel Wissenswertes zum Thema IV-Pension gelesen, über Eure weiterführenden Links recherchiert und das ganze in abgewandelter Form  für meinen Hick-Hack mit der PVA verwenden können.


Das Ganze mündete jetzt am 15.06.15 in einem Rsa Bescheid über den Entzug des Rehageldes mit 31.07.15 und der Anerkennung meiner IV-Pension. Dem zuvor ging 2012 eine Hirnblutung Grad 3 inkl. 3er Schlaganfälle inkl. der üblichen Begleiterscheinungen. Zuerst ab 2012 in befristeter IV-Pension dann 2014 auf Grund eines SV-Gutachters der PVA ins Reha-Geld, weil er mir doch tatsächlich attestierte, ich sei vollschichtig arbeitsfähig (mit teilweiser Lähmung d. oberen Extremitäten rechts und kompletter Lähmung der unteren Extremitäten rechts und der bei diesem Krankheitsbild auftretenden Einbußen der geistigen Leistungsfähigkeit).


Hab mit Hilfe Euer Tipp´s den Gutachter, der mich schon 2014 für vollschichtig arbeitsfähig erklärte und der mich auch jetzt im Mai wieder begutachten wollte, als Gutachter für befangen erklären lassen. Nach Zuteilung eines neuen Gutachter´s, der wie sich jetzt im Nachhinein herausstellte, ein Oberarzt in der selben Rehaklinik ist, in der ich meine Reha 2012 und 2013 absolvieren durfte, bekomme ich nun ab August die IV-Pension. Dieser PVA-Gutachter jetzt, hat alle zuvor erstellten Gutachten, die mir auf gut Deutsch einen leichten "Schlagler ohne weitere Auswirkungen" attestierten, förmlich in der Luft zerissen!


Also gibt es auch doch noch Gutachter der PVA, die wirklich bei der Sache sind und nicht nur "Honorar und Ablehnungsquotengeil" zu Lasten der Betroffenen ihr Gutachten erstellen. Dazu braucht es aber auch viel Glück um an den richtigen Gutachter zu kommen und IHR zeigt diesen Misstand hier auf. Nochmals vielen Dank dafür!!!

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.