Hier stellen wir - mit Einverständnis des Betroffenen, auf Wunsch anonym - einzelne Fälle vor, die Seitens der PVA abgelehnt werden und PensionsbezieherInnen in das Case-Management der GKK eingeteilt wurden.
Es handelt sich hier um sowohl für den Betroffenen als auch für uns nicht nachvollziehbare Entscheidungen, die wir hinterfragen und aufzeigen möchten. (Anmerkung: zu allen beschriebenen Fällen sämtliche Originalunterlagen vorliegend)
oder
"Die wundersame Genesung von psychisch erkrankten Pensionswerbern!"
Fall 1: Antrag auf Weitergewährung der Pension:
Diagnosen laut fachärztlichen Befunden:
- mittelgradige Depression
- posttraumatische Belastungsstörung
- Verdacht auf Borderline-Störung
Ablehnung der Weitergewährung durch PVA:
Diagnose beim Ablehnungsbescheid:
- Dysthymie (!)
Der Antragstellerin wurde die Pension gänzlich entzogen! Es folgte eine komplette Dekompensation mit massiver Verschlechterung der psych. Beschwerden, seit diesem Zeitpunkt ist die Betroffene pflegebedürftig (Stufe 1) und hat sich nicht mehr erholt vom plötzlichen Schock des Existenzgrundlagenverlustes.
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„grin“-Emoticon „grin“-Emoticon Wieder eine Wunderheilung? „grin“-Emoticon „grin“-Emoticon PVA Gutachter machens möglich!
"Schrumpf-"-Diagnose des PVA-Gutachters:
"mittelschwere depressive Episode, sozialer Rückzug, Vermeidungsverhalten
Zuvor fachärztlich-psychiatrisch festgestellte Diagnosen bei Z.n. Suizidversuch bereits im 13. und 19. Lj:
- emotional instabile Persönlichkeitsstörung, posttraumatische Belastungsstörung
- seit Pubertät emotional instabile Persönlichkeitsstörung vom Borderlinetyp
- Immunschwäche mit generalisierter chronischer Entzündung
- Komplexe posttraumatische Belastungsstörung mit schwerer körperlicher Symptomatik
- emotional instabile Persönlichkeitsstörung Borderlinetyp, schwere depressive Episode
Pflegegeld der Stufe 1 für dauernd (mit NU) bezieht die Betroffene ebenfalls, aber Pension bekommt sie keine...
(Originalbefunde & Gutachten sind mir vorliegend)
(Anmerkung: sie ist Rehabilitantin, bekommt aber im Casemanagement KEINE ambulante Psychotherapie
auf Kassenplatz, es wird ihr jedoch vorgeschrieben, eine durchzuführen!
Nur wie?
Bei AZ-Pension!?
Was für eine außerordentlich"gute" Rehabilitationsmaßnahme.... :(
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Wir danken dem Cartoonisten für sein Werk
& die freundliche Überlassung zur Veröffentlichung
seiner Sicht der Dinge.
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