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Petition Österreich<--
"Wertschätzung Familienarbeit - Faire Kinderbetreuungsfinanzierung für alle"
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derStandard: 15 07 2015 BM Karmasin finanzierte Werbung für ÖVP-Bundesländer
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Sehr geehrte Frau Nadeschda,
bezüglich Ihrer Schreiben und die darin formulierten Fragen dürfen wir auf die Zuständigkeit der einzelnen Ressorts gemäß Bundesministeriengesetzes in der geltenden Fassung verweisen.
Ein durchgängig schlüssiger und kausaler Zusammenhang zwischen den vorgebrachten Themen kann jedenfalls nicht gefunden werden. Hinsichtlich der Finanzierung von Familienleistungen und familienverwandten Leistungen dürfen wir darauf verweisen, dass diese durch den Familienlastenausgleichsfonds, der eine Zweckwidmung vorsieht, getätigt werden. Die Finanzierung des Fonds wiederum erfolgt abhängig von der Lohnsumme durch einen Dienstgeber-Beitrag. Die budgetären Mittel für Familienleistungen sind daher unabhängig von der Höhe der Budgetansätze in andere Bereichen.
Mit freundlichen
Grüßen
Harald
Nagl
UPDATE - DANK DOSSIER!
IM ZENTRUM 08 03 2015: Verfassungsrechtler Dr. Heinz Mayer spricht klare Worte:, u.a.: "Finanzminister Fekter hat, als das Hypo-Desaster nicht mehr zu vertuschen war, gefordert, der Bund muss die Möglichkeit haben, zu verhindern, dass Länder solche Risken eingehen."
Daraufhin hat Landeshauptmann Pröll gesagt: "Die Finanzautonomie der Länder wird nicht angetastet."
2011: Wiener Zeitung: Ministeranklage
Eine Ministeranklage kann gegen bestimmte Amtsträger beim VfGH wg. schuldhafter Rechtsverletzungen einsch. strafbarer Handlungen, die mit der Amtstätigkeit zusammenhängen, erhoben werden. Geregelt ist sie in den Artikeln 142 u. 143 Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Verfassungsgerichtshofgesetzt.
Ministerklagen können sich gegen den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung oder Mitglieder einer Landesregierung richten. Das Staatsoberhaupt kann per Beschluss der Bundesversammlung (Nationalrat u. Bundesrat) wegen Verletzung der Bundesverfassung geklagt werden.
Auszug der Stellungnahme des Beamten:
"Weiters habe ich als Prüfungsleiter der Prüfung Opferschutz eine Einsparungsmöglichkeit bis zu 170 Mio EUR jährlich aufgezeigt (ein Vielfaches meiner Lebensverdienstsumme). Bei der Behandlung dieses Berichts im Parlament im Jahr 2008 wurde dieser vom Präsidenten ausdrücklich gelobt, weil 100 Prozent der Empfehlungen vom BM für Justiz anerkannt wurden. Dieses Lob oder eine Belohnung hat mich als Prüfungsleiter aber bisher nicht erreicht und ich habe davon auch nur durch eigene Recherche im Internet erfahren.
Weiters:
Es hat sich nämlich gezeigt, dass mich Vorgesetzte meist dann nicht verstehen, wenn ich den Verdacht einer strafbaren Handlung insbesonders im BM für Inneres (BMI) aufdecke. Das BMI bleibt derart von ernsthaften Kontrollen durch den Rechnungshof verschont.
Der Prüfungsleiter Mag. X, der solche Verdachtsfälle nicht weiter untersuchen wollte und meine dem BMI vorhersehbar unangenehmen Berichtspunkte gestrichen hat (wahrscheinlich weil ich den Verdacht strafbarer Handlungen nicht 'rüberbringen' konnte), ist mittlerweile zum Direktor des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ernannt worden. Dagegen wurde ich vom Prüfdienst abgezogen.
Sehr geehrte Frau Geschäftsführerin Kattnig!
Vielen Dank für Ihr Schreiben an Bundesministerin Karmasin, die mich gebeten hat, Ihnen zu antworten.
Familien ihren Wunsch nach Kindern zu ermöglichen, ist uns ein wichtiges Anliegen. Dazu wollen wir die Wahlfreiheit der Familien stärken, damit sie ihr eigenes Modell wählen können: staatliche oder auch private Kinderbetreuungseinrichtungen oder familiäre Betreuung der Kinder. Politik soll die Menschen nicht bevormunden, sondern die Möglichkeiten eröffnen, frei zu wählen. Wir setzen daher sowohl auf Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich ermöglichen (z.B. Ausbau der Kinderbetreuung), als auch auf Maßnahmen, die Familien finanziell entlasten.
Erst kürzlich wurde die Familienbeihilfe in einem Stufenmodell erhöht: Mit 1.7.2014 kam es zu einer Erhöhung um 4%, und ab 1.1.2016 sowie am 1.1.2018 zu weiteren Erhöhungen um je 1,9%. In dieser Legislaturperiode werden 830 Mio. Euro für die Erhöhung der Familienbeihilfe ausgegeben. Und die häusliche Kinderbetreuung wird auch weiterhin mit dem Kinderbetreuungsgeld von 1 Mrd. Euro pro Jahr abgesichert. In diesem Zusammenhang wollen wir darauf hinweisen, dass Familienleistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds gezahlt werden, der durch einen Dienstgeberbetrag bei Beschäftigungsverhältnissen finanziert wird. Es kommt hier also zu einer Umverteilung von Erwerbstätigen ohne Kinder zu allen Eltern mit Kindern.
Auch bei der Steuerreform konnten wir für Familien Verbesserungen erreichen. Neben der regulären Tarifsenkung im Volumen von 4,9 Mrd. Euro, die allen Steuerzahlern zu Gute kommt, wird der Kinderfreibetrag auf 440 Euro pro Kind und Jahr verdoppelt. Familien mit Kindern profitieren daher durch die Steuerreform ab 1.1.2016 doppelt. Wir verstehen den Wunsch, nach noch mehr Geld für die Familien. Doch wir dürfen auch nicht das gemeinsame Ziel der Bundesregierung, bis 2016 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, aus den Augen verlieren. Jedes Kind, das in Österreich zur Welt kommt hat bereits heute Euro 32.803,- an Staatsschulden im "Rucksack". Es ist im Interesse der Kinder, dass wir aufhören mehr Geld auszugeben als wir haben. Die Schulden die wir heute machen, müssen unsere Kinder und Enkelkinder zahlen. Gerade in Anbetracht des strikten Budgetkurses der Bundesregierung ist die Erhöhung der Familienleistungen ein wichtiges Signal, das wir für die Familien geben.
Dass Müttern, deren Kinder vor 2005 geboren wurden, keine Beiträge in der Pensionsversicherung angerechnet werden, ist unrichtig. Die Beiträge sind jedoch niedriger, was damit begründet wurde, dass für Personen, die vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, das neue Pensionsrecht gemäß Allgemeinem Pensionsgesetz bei der Einführung noch nicht vollständig galt (Parallelrechnung zwischen altem und neuem Pensionsrecht). In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns sowohl für die Angleichung des gesetzlichen Frauenpensionsalters an jenes der Männer als auch für die Anhebung des faktischen Pensionsalters an das gesetzlich aussprechen und dies auch bereits mehrfach kundgetan haben. Wir leben immer länger und arbeiten immer kürzer, das ist eine Entwicklung die langfristig nicht tragbar und finanzierbar ist.
Obwohl Österreich im OECD-Vergleich einen sehr hohen Anteil seines BIP in Familienleistungen investiert, liegt die Geburtenrate bei 1,44 Kindern pro Frau. Hingegen zeigen Studien einen Wunsch nach 2 Kindern. Beim Vergleich der Familienleistungen zeigt sich, dass in Österreich die Sachleistungen (mit 0,57% gemessen am BIP) und Steuerleistungen (0,04% des BIP) nur sehr gering ausgebaut sind. (Frankreich: Sachleistungen 1,76%, Steuerleistungen 0,78%; Deutschland: Sachleistungen 0,89%, Steuerleistungen 1,01% jeweils gemessen am BIP). Hingegen haben wir bei den direkten Geldleistungen im OECD-Vergleich bereits einen sehr hohen Anteil (80% der gesamten Familienleistungen, das sind 2,34% des BIP, zum Vergleich: Deutschland: 1,16%; Frankreich: 1,44%). Dennoch stagniert die Geburtenrate. Wir sind daher der Meinung, dass es zusätzliche Instrumente braucht, damit sich Familien wieder mehr für Kinder entscheiden. Dazu gehören eine tatsächliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, denn viele Frauen wollen sich sowohl ihren Kinderwunsch erfüllen als auch im Beruf verwirklichen. Deshalb wird der Überhang von Geld- zu Sachleistungen bei der neuen Aufteilung der Offensivmittel (Ausbau Kinderbetreuung und Tagesbetreuung vs. Familienbeihilfe) berücksichtigt: Die Aufteilung der neuen Mittel erfolgt im Verhältnis 50:50.
Für den Ausbau der Kinderbetreuung wurde mit Bundesländern eine Art.15a-Vereinbarung abgeschlossen, durch die der Bund 305 Mio. Euro bereitstellt, die von den Ländern noch kofinanziert werden. Das Barcelona Ziel von 33%, an dem wir uns für die Betreuungsquote der Unter 3-Jährigen orientieren, lässt noch genug Raum für die häusliche Betreuung von Kleinkindern. Im Moment stehen wir bei 22%. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass noch immer zwei Drittel der Unter-Drei-Jährigen Kinder familiär betreut werden. Zusätzlich werden 400 Millionen für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung bereitgestellt. Kinderbetreuung – vor allem bei den Unter-Drei-Jährigen – ist niemals als Zwang zu verstehen, sondern immer als Angebot. Echte Wahlfreiheit heißt aber auch, dass dieses Angebot tatsächlich zur Verfügung stehen muss. Familiäre und institutionelle Kinderbetreuung sind dabei kein „entweder oder“, vielmehr geht es um eine individuell bestmögliche Verzahnung von beidem zur optimalen Förderung und Unterstützung des Kindes.
Ein weiterer, im Zusammenhang mit Kinderbetreuung mindestens ebenso wichtiger Bereich, ist die frühkindliche Bildung. In der elementaren Bildungseinrichtung können Kinder im Zusammenleben mit anderen etwa gleichaltrigen Kindern Erfahrungen sammeln und Fähigkeiten verbessern, die sie in der Familie oft nicht in gleicher Weise erwerben können. Die gesamte Palette an sozialen, sprachlichen, mathematisch-technischen, physischen und kreativen Kompetenzen kann gut gefördert werden, sofern die Qualität des Betreuungsangebots den kindlichen Bedürfnissen entspricht. Diesbezüglich dürfen wir auf eine Meta-Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung verweisen, die zahlreiche wissenschaftliche Studien zum Thema über einen längeren Zeitraum zusammenfasst. Wir übermitteln Ihnen die Studie in der Anlage.
In Zukunft muss der Fokus beim weiteren Ausbau der Kinderbetreuung auf flexible, individuelle Betreuungsformen und noch stärker auf bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten gelegt werden. Zu denken wäre dabei beispielsweise an alle Formen der Betreuung durch Tagesmütter und -väter, Leihomas und -opas in deren Haushalt, im Wohnraum der Eltern, in Betrieben - aber auch an gemeindeübergreifende und betriebliche Betreuungsformen. In diesem Zusammenhang bedauern wir die Kürzung der Förderung Ihres Leihoma-Dienstes außerordentlich. Wir unterstützen ausdrücklich individuelle und vielfältige Lösungen bei der Kinderbetreuung. Ein weiteres Thema ist der Männeranteil in der institutionellen Kinderbetreuung, der in Österreich bei nur 1,4% liegt. Hier braucht es eine Bewusstseinsänderung und es geht auch darum bestehendeRollenbilder aufzubrechen, um das Bild des männlichen Kindergartenpädagogen in der Öffentlichkeit besser zu verankern.
Damit sich wieder mehr Paare für Kinder entscheiden braucht es auch einen gesamtgesellschaftlichen Wandel für mehr Familienfreundlichkeit in Österreich. Eine repräsentative Umfrage in zehn europäischen Ländern aus 2013 ergab, dass nur 32% der Österreicher der Meinung sind, dass unser Land familienfreundlich ist, während die Dänen zu 90% dieser Meinung sind. Es besteht also Aufholbedarf, nicht nur was die konkreten Fragen der Familienpolitik, sondern auch was die öffentliche Wahrnehmung betrifft. Familienpolitik ist eine Querschnittsmaterie. Sie betrifft viele Politikbereiche – von der direkten Familienförderung, einem familienfreundlichen Steuersystem, dem Familienrecht, der institutionellen Kinderbetreuung in Kindergärten, Schulen und Horten, den sozialen Sicherungssysteme für Familien in Not bis hin zu einer familienfreundlichen Wirtschaft mit Arbeitsplätzen, die Familie und Beruf besser vereinbar machen. Deshalb braucht es auch einen breiten Ansatz in dem alle an einem Strang ziehen: die Politik, die Wirtschaft und damit einhergehend ein Wandel des gesellschaftlichen Bewusstseins was die Bedürfnisse von Familien betrifft. Denn Familienfreundlichkeit ist nichts was die Politik alleine schaffen oder gar verordnen oder beschließen kann. Hier muss das ganze Land mitmachen – vom Lokalbesitzer der sein Café für Eltern mit Kindern attraktiv macht, von den Reaktionen in öffentlichen Verkehrsmitteln wenn Eltern mit ihren Kindern hineinkommen bis hin zur Arbeitswelt. Kinder im öffentlichen Raum dürfen nicht als Störfaktor empfunden werden, wie es in der unsäglichen Diskussion um „Kinderlärm“ der Fall war. Kinder sind unsere Zukunft, um die Perspektiven einer Gesellschaft, die Kinder aus dem öffentlichen Bewusstsein drängt, ist es schlecht bestellt. Auch hier setzen wir an, etwa mit der „Family Lane“ einer Initiative, in Ämtern und Behörden einen eigenen Schalter für Familien mit Kindern einzurichten. In die gleiche Kerbe schlägt die Initiative Unternehmen für Familien an, die Familienfreundlichkeit in Unternehmen vor den Vorhang holt und damit zu einer besseren Bewusstseinsbildung und Mitmacheffekten in der Wirtschaft führen soll. Denn für uns ist klar: Nicht die Familien müssen wirtschaftsfreundlicher werden, sondern die Wirtschaft familienfreundlicher.
Unser Ziel: Österreich 2025 das familienfreundlichste Land in Europa
Unser Ziel ist, dass Österreich bis zum Jahr 2025 zum familienfreundlichsten Land in Europa wird. Wie familienfreundlich ein Land eingeschätzt wird ist oftmals eine emotionale Frage, bewertet wird zumeist die subjektiv wahrgenommene Atmosphäre Familien und Kindern gegenüber. Um jedoch politische Zielsetzungen erreichen und evaluieren zu können, muss dieser Begriff konkretisier und messbar gemacht werden. Dazu haben wir in Zusammenarbeit mit der Universität Wien und unter Einbeziehung vergleichbarer internationaler Modelle wir jene aus Deutschland und Estland einen Familienfreundlichkeits-Monitor entwickelt, der anhand klarer Indikatoren das Ziel überprüfbar macht. Der Familienfreundlichkeits-Monitor enthält 10 Indikatoren die das gesamte familienpolitische Spektrum abdecken: Familienfreundlichkeit, Anzahl der Familien mit Kindern, Fertilitätsrate und Kinderwunsch, Verteilung familienpolitischer Leistungen, Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familienunternehmen, Partnerschaftlichkeit, Risikofaktoren wie erlebte Gewalt in der Kindheit sowie die Bekanntheit und Inanspruchnahme von Familienleistungen. Diese Indikatoren wurden als Ausgangspunkt ausgewertet. Dabei fiel besonders die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf ins Auge. Nur 21% der Befragten sind der Meinung, dass Familie und Beruf sehr gut oder gut vereinbar sind, während 71% diese Meinung nicht teilen. Dazu kommt, dass 89% die Wichtigkeit von Familie und Beruf bei der Jobwahl mit sehr wichtig oder wichtig beurteilen. In der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt daher der Schlüssel zu mehr Familienfreundlichkeit und gleichzeitig zu einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen. Einmal jährlich wird das Familienministerium die verfügbaren Daten aus dem Monitor aktualisieren und die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellen. Mit diesem Instrument stellen wir uns jedes Jahr der Evaluierung in wie weit politischen Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung erzielen und machen die Ergebnisse transparent.
Mit diesen Maßnahmen wollen wir Österreich bis 2025 zum familienfreundlichsten Land in Europa machen. Wir schaffen damit die besten Rahmenbedingungen für alle Familien mit Kindern: für Alleinerziehende und Paare, für Familien mit einem, mehreren und vielen Kindern.
Mit familienfreundlichen Grüßen
Harald Nagl
Mag. (FH) Harald Nagl
Kabinett der Bundesministerin
Referent Bürgerservice, Generationen und Nachhaltigkeit
Bundesministerium für Familien und Jugend
Hintere Zollamtsstraße 2b • 1030 Wien
t: +43-1-71100-3416
Katholischer Familienverband Kärnten
Geschäftsführung
Tarviserstraße 30/ 9020 Klagenfurt
Telefon +43 (0) 463 5877-2445
Mobiltelefon +43 (0) 676 8772-2448
info-ktn@familie.at
www.familie.at/kaernten
ZVR-Nummer: 529718334
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