-->  Parlamentarische Petition Österreich<--
"Wertschätzung Familienarbeit - Faire Kinderbetreuungsfinanzierung für alle"

 

 

_____________________________________________________________________

 

derStandard: 15 07 2015 BM Karmasin finanzierte Werbung für ÖVP-Bundesländer

_____________________________________________________________________

INSERATENAFFÄRE - ANFRAGE AN BM F FINANZEN

Von:
nadeschda@gmx.at
An:
hans-joerg.schelling@bmf.gv.at, beate.seidl@bmf.gv.at, christine.strobl@bmf.gv.at
CC:
sophie.karmasin@bmfj.gv.a, Harald.Nagl@bmfj.gv.at
Datum:
15.07.2015 19:36:44
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
Sehr geehrter Herr Bundesminister Dr. Schelling!
 
In Kenntnis der aktuellen Berichterstattung: BM Karmasin finanzierte Werbung für ÖVP-Bundesländer
sowie mit Verweis auf meine Schreiben vom 14.07.2015 als auch vom 13.07.2015 und 06.07.2015 ersuche ich um umgehende staatsanwaltliche Anzeige betreffend der mehr als ersichtlichen Steuergeldveruntreuung sowie um genaueste Prüfung von Inseratenschaltung von Frau BM Karmasin (mögliche Ausweitung des Schadens?).
 
Weiters ersuche ich um Stellungnahme, was das BM f Finanzen betreffend EFFEKTIVER Prüfungen der Inseratenschaltungen der öffentlichen Hand unternehmen wird.
Laut Medienbericht fordern "nur" die Oppositionsparteien eine Änderung der Kontrolle.
 
Persönlich erscheint es, dass gesetzliche Grundlagen offenbar für die öffentliche Hand keine Relevanz haben, wie kann es sonst sein, dass nach wie vor 1/3 bis 1/2 der Inseratenkosten nach wie vor nicht einmal vom Rechnungshof prüfbar und ersichtlich sind? Daher sind die Wünsche nach Änderung der Parteienfinanzierung in Hinblick auf die Kontrolle frömmlich, aber mEn nicht ausreichend. Ich darf anregen, dass von Ministerklagen Gebrauch gemacht wird. 
 
Möglicherweise habe ich die Stellungnahme übersehen, wo das BM für Finanzen sich umgehend dafür einsetzen wird, dass die Transparenz der Inseratenkosten - trotz gesetzlicher Grundlage 2012 - nach wie vor nicht eingehalten wird! 
 
Mit dem Ersuchen um Information betreffend Ihrer weiteren Schritte in dieser Causa zeichne ich
 
mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler
 
Kopie:
Oppositionsparteien
Familiennetzwerk

Schreiben an BM Schelling & BM Karmasin vom 14.07.2015

Ihre Beantwortung offener Brief an BM Dr. Karmasin

Von:
nadeschda@gmx.at
An:
"Nagl, Harald" <Harald.Nagl@bmfj.gv.at>, sophie.karmasin@bmfj.gv.at, Birgit.Ball-Buerger@bmfj.gv.at, Claudia.Riebler@bmfj.gv.at, Alexandra.Pongratz@bmfj.gv.at,
                     Johannes.Peterlik@bmfj.gv.at, hans-joerg.schelling@bmf.gv.at, beate.seidl@bmf.gv.at,
                     christine.strobl@bmf.gv.at
Datum:         14.07.2015 22:38:18


Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
AN DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR FAMILIE und an das BUNDESMINISTERIUM FÜR FINANZEN

 
Sehr geehrter Herr BM Schelling!
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Karmasin!
Sehr geehrter Herr Mag. (FH) Nagl!
 
 
Der Zusammenhang ist insoferne sehr einfach zu erkennen (verweise auf mein Schreiben vom 13.07.2015), als dass Hunderte Millionenbeträge für Inseratenschaltung*)  seitens der öffentlichen Hand ausgegeben werden, während andererseits auf dem Rücken der Bürger - insbesondere der Familien und Kinder - eingespart werden soll. 
 
In Ihrem Schreiben vom 06.07.2015 konstatieren Sie dankenswerterweise:
 
Doch wir dürfen auch nicht das gemeinsame Ziel der Bundesregierung, bis 2016 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, aus den Augen verlieren. Jedes Kind, das in Österreich zur Welt kommt hat bereits heute Euro 32.803,- an Staatsschulden im "Rucksack". Es ist im Interesse der Kinder, dass wir aufhören mehr Geld auszugeben als wir haben. 
 
Da nunmehr auch laut RH-Bericht offengelegt wurde (RH Bericht zum freien Download),
dass seitens der Bundesregierung kostbares Steuergeld - nämlich ein Drittel bis die Hälfte der ohnehin horrenden belegten Inseratenkosten nicht einmal aufscheinen - was gesetzwidrig ist (!), und Sie mit mir konform gehen, dass es im Interesse der Kinder ist, dass wir aufhören, mehr Geld auszugeben, als wir haben, ersuche ich um Einleitung eines umgehendes Prüfverfahren, wer die Verantwortlichen des Inseratenskandals sind, damit diese zur Anklage gelangen.
 
Zudem darf die Anzeige an die Staatsanwaltschaft(en) angeregt werden, denn ich nehme an, dass weder das BM für Finanzen, als auch das BM für Familie, Interesse daran haben, dass Steuergeld  - in nicht einmal für den Rechnungshof nachvollziehbarer Höhe, also unprüfbar! und somit ungesetzlich -  jedenfalls aber in Hunderten-Millionen-EUR-Beträgen!! - förmlich verschleudert werden.
 
Das immense Einsparungspotenzial, das durch die Inseratenschaltungen gewonnen wird, kann umgehend der Kinder- und Familienförderung budgetär zur Verfügung gestellt werden. 
 
Mit dem Ersuchen an Herrn BM Dr. Schelling sowie an Frau BM Dr. Karmasin, umgehend in Handlung zu treten, und über die durchgeführten Prüfverfahren bzw. Anzeigen an die Staatsanwaltschaft(en) zu informieren,
zeichne ich
 
mit vorzüglicher Hochachtung,
Eva Pichler
 
*) Verfassungsrechtler Prof. Dr. Mayer zu Inseratenschaltungen der öffentlichen Hand:
Mayer (ab 22 min.) : "...dass man sich eine genehme Berichterstattung kaufen kann für Inserate (überschlagsmäßig 220 Mill. EUR jährlich) für in Wahrheit parteipolitisch motivierte Inserate und zwar aus Steuergeldern.. ff. das ist wirklich eine Katastrophe - unter dem Vorwand, dass man den Bürger informiert, halte ich für völlig degoutant.  Das fällt unter das Kapitel LÜGEN. Außerdem hat jedes BM eine Website, wo man informieren kann."   
 
 
Gesendet: Dienstag, 14. Juli 2015 um 17:47 Uhr
Von: "Nagl, Harald" <Harald.Nagl@bmfj.gv.at>
An: "'nadeschda@gmx.at'" <nadeschda@gmx.at>
Betreff: AW: Nachtrag zu: Ihre Beantwortung offener Briefs an BM Dr. Karmasin

 Sehr geehrte Frau Nadeschda, 

bezüglich Ihrer Schreiben und die darin formulierten Fragen dürfen wir auf die Zuständigkeit der einzelnen Ressorts gemäß Bundesministeriengesetzes in der geltenden Fassung verweisen. 

Ein durchgängig schlüssiger und kausaler Zusammenhang zwischen den vorgebrachten Themen kann jedenfalls nicht gefunden werden. Hinsichtlich der Finanzierung von Familienleistungen und familienverwandten Leistungen dürfen wir darauf verweisen, dass diese durch den Familienlastenausgleichsfonds, der eine Zweckwidmung vorsieht, getätigt werden. Die Finanzierung des Fonds wiederum erfolgt abhängig von der Lohnsumme durch einen Dienstgeber-Beitrag. Die budgetären Mittel für Familienleistungen sind daher unabhängig von der Höhe der Budgetansätze in andere Bereichen. 

Mit freundlichen Grüßen 
Harald Nagl  

UPDATE - DANK DOSSIER! 


Nachtrag zu: Ihre Beantwortung offener Brief an BM Dr. Karmasin

Von:
nadeschda@gmx.at
An:
harald.nagl@bmfj.gv.at, sophie.karmasin@bmfj.gv.at, Birgit.Ball-Buerger@bmfj.gv.at, Claudia.Riebler@bmfj.gv.at, Alexandra.Pongratz@bmfj.gv.at, Johannes.Peterlik@bmfj.gv.at
Datum:
13.07.2015 12:18:18
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
 
OFFENES SCHREIBEN AN: BM f Finanzen, BM f Familie  
 
Zu den Inseraten der öffentlichen Hand darf ich wie folgt nachreichen: Wirkungslose Transparenz
 
Auszug: RUND 500 MILL EUR wurden bisher gemeldet - die Dunkelziffer dürfte wesentlich höher sein (!).
 
Es scheint somit nicht zu verwundern, wenn man da bei Kindern und Familien sparen muss, nicht wahr?
 
 

Ihre Beantwortung offener Brief an BM Dr. Karmasin

Von:
nadeschda@gmx.at
An:
harald.nagl@bmfj.gv.at, sophie.karmasin@bmfj.gv.at
CC:
familiennetzwerk@googlegroups.com, Birgit.Ball-Buerger@bmfj.gv.at, Claudia.Riebler@bmfj.gv.at, Alexandra.Pongratz@bmfj.gv.at, Johannes.Peterlik@bmfj.gv.at
Datum:
06.07.2015 22:09:37
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~~
OFFENES SCHREIBEN AN:
Mag. (FH) Harald Nagl
Kabinett der Bundesministerin
Referent Bürgerservice, Generationen und Nachhaltigkeit
Bundesministerium für Familien und Jugend
Hintere Zollamtsstraße 2b • 1030 Wien
t: +43-1-71100-3416
 
 
Sehr geehrte Frau BM Dr. Karmasin!
Sehr geehrter Herr Mag. (FH) Nagl!
 
Zu Ihrem Antwortschreiben betreffend des offenen Briefs an Frau Bundesminister Dr. Karmasin darf ich auszugsweise zu Ihrer Stellungnahme:
 
... Doch wir dürfen auch nicht das gemeinsame Ziel der Bundesregierung, bis 2016 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, aus den Augen verlieren. Jedes Kind, das in Österreich zur Welt kommt hat bereits heute Euro 32.803,- an Staatsschulden im "Rucksack". Es ist im Interesse der Kinder, dass wir aufhören mehr Geld auszugeben als wir haben. Die Schulden die wir heute machen, müssen unsere Kinder und Enkelkinder zahlen. Gerade in Anbetracht des strikten Budgetkurses der Bundesregierung ist die Erhöhung der Familienleistungen ein wichtiges Signal, das wir für die Familien geben.
 
antworten:
 
Die öffentliche Hand gibt im JAHR ca. EUR 201 Mill EUR für INSERATE aus.
 
Das Einsparungspotenzial seit Abschaffung der befristeten Pension in Ö unter 50 seit 01.01.2014 bringt EUR 210 Mill EUR (ab Jahr 2018).
 
Laut Verfassungsrechtsexperten Prof. DDR. Heinz Mayer ist die Steuergeldbenutzung für INSERATE nicht rechtens (ganz abgesehen davon, dass Ö die HÖCHSTE Parteienförderung der EU hat).
Mayer (ab 22 min.) : "...dass man sich eine genehme Berichterstattung kaufen kann für Inserate (überschlagsmäßig 220 Mill. EUR jährlich) für in Wahrheit parteipolitisch motivierte Inserate und zwar aus Steuergeldern.. ff. das ist wirklich eine Katastrophe. unter dem Vorwand, dass man den Bürger informiert, halte ich für völlig degoutant. Das fällt unter das Kapitel LÜGEN. Außerdem hat jedes BM eine Website, wo man informieren kann."
 
Somit könnte man auch zusammenfassend sagen, dass es überhaupt kein Pensionsloch gibt - sondern dieses von der Bundesregierung gemacht wird?
 
Weiters sind wir gesegnet mit Regierungsparteien, die sage und schreibe 22 Mal einen Untersuchungsausschuss zur HYPO ablehnen, was zeigt, dass weder SPÖ, noch ÖVP Interesse daran haben, dass die Staatsverschuldung auf zwei Generationen AUFGEKLÄRT wird. Meiner persönlichen Meinung nach haben solche Regierungsvorstände damit ihr Recht, im Amt zu bleiben, verwirkt.
 
Aber nicht nur das, es haben sich sogar noch einige Personen ordentlich an der Hypo bedient - und zwar NOCH im ERSTEN HALBJAHR 2014 (!).
diePresse 29.08.2014: Kriminelle Vorgänge - neuerlicher Mrd.-Schaden im ERSTEN HALBJAHR 2014  (wieder 1,5 Mill EUR "verschwunden"...)

Siehe auch HYPO ALPE ADRIA

 
Es ist wahrlich im Interesse der Kinder, dass die Bundesregierung NICHT NUR NICHT MEHR  Geld ausgibt, als sie hat, sondern anfängt, das anvertraute Steuergeld für die Bürger zu verwenden, und deren Familien!, statt für Inserate.  

Siehe auch: WIE TICKT ÖSTERREICH?
 
Des Weiteren darf ich auf IM ZENTRUM hinweisen:
 

IM ZENTRUM 08 03 2015Verfassungsrechtler Dr. Heinz Mayer spricht klare Worte:, u.a.: "Finanzminister Fekter hat, als das Hypo-Desaster nicht mehr zu vertuschen war, gefordert, der Bund muss die Möglichkeit haben, zu verhindern, dass Länder solche Risken eingehen."

Daraufhin hat Landeshauptmann Pröll gesagt:  "Die Finanzautonomie der Länder wird nicht angetastet." 


 

Interessanterweise hat es noch keine Ministeranklagen gegeben? Warum wird von dieser Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht? Siehe:

2011: Wiener Zeitung: Ministeranklage

Eine Ministeranklage kann gegen bestimmte Amtsträger beim VfGH wg. schuldhafter Rechtsverletzungen einsch. strafbarer Handlungen, die mit der Amtstätigkeit zusammenhängen, erhoben werden. Geregelt ist sie in den Artikeln 142 u. 143 Bundes-Verfassungsgesetz sowie im Verfassungsgerichtshofgesetzt.

Ministerklagen können sich gegen den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung oder Mitglieder einer Landesregierung richten. Das Staatsoberhaupt kann per Beschluss der Bundesversammlung (Nationalrat u. Bundesrat) wegen Verletzung der Bundesverfassung geklagt werden. 

 
Herr BP Dr. Heinz Fischer hat sich medial geäußert, über die Nichtstellungnahme von Pröll, Fekter u Spindelegger:
http://www.bundespraesident.at/newsdetail/artikel/ich-bin-selber-sehr-zornig/  (interessanterweise wurde dieser Bericht von der BP-Seite schon gelöscht...)
 
orf.at/stories: 19.12.2014 Bundespräsident Fischer rügt Ex-Minister: Wenig erfreut zeigt sich Fischer davon, dass sich Josef Pröll, Maria Fekter und Michael Spindelegger (alle ÖVP) nach wie vor nicht zum Hypo-Bericht der Griss-Kommission geäußert haben.
 
Zu ihren Zeilen: 
Jedes Kind, das in Österreich zur Welt kommt hat bereits heute Euro 32.803,- an Staatsschulden im "Rucksack". Es ist im Interesse der Kinder, dass wir aufhören mehr Geld auszugeben als wir haben.  DARF ICH HERZLICH GRATULIEREN, dass die das BM f Finanzen diesen grandiosen Schluss gezogen hat - und hoffen, dass die die Bundesregierung betreffend Geldausgaben unrechter Art wesentlich besser geprüft wird, als dies jetzt der Fall zu sein scheint.
 
An Familien oder dem Bürger selbst zu sparen, halte ich für völlig verfehlt - und wird auch sicherlich nicht zuträglich sein, wenn Ö 2025 das familienfreundlichste Land sein soll.
 
Ich ersuche daher um Beantwortung folgender Fragen:
 
- Was unternimmt das BM für Finanzen, dass die Inseratenschaltungen der öffentlichen Hand
  unterbunden werden?

 
- Warum ist der Bundesrechnungshof diesbezüglich NICHT TÄTIG? Wird dieser vom BM für
  Finanzen dahingehend beauftragt? Warum wurde dies nicht schon längst gemacht?

(Ob der Bundesrechnungshof jedoch genug Prüfer haben wird, wenn er selbst unter Präsident Dr. Moser beste Prüfer vom Prüfdienst abzieht, ist fraglich:
Auszug aus dem Parteiengehör:

Auszug der Stellungnahme des Beamten:

"Weiters habe ich als Prüfungsleiter der Prüfung Opferschutz eine Einsparungsmöglichkeit bis zu 170 Mio EUR jährlich aufgezeigt (ein Vielfaches meiner Lebensverdienstsumme). Bei der Behandlung dieses Berichts im Parlament im Jahr 2008 wurde dieser vom Präsidenten ausdrücklich gelobt, weil 100 Prozent der Empfehlungen vom BM für Justiz anerkannt wurden. Dieses Lob oder eine Belohnung hat mich als Prüfungsleiter aber bisher nicht erreicht und ich habe davon auch nur durch eigene Recherche im Internet erfahren.

Weiters:

Es hat sich nämlich gezeigt, dass mich Vorgesetzte meist dann nicht verstehen, wenn ich den Verdacht einer strafbaren Handlung insbesonders im BM für Inneres (BMI) aufdecke. Das BMI bleibt derart von ernsthaften Kontrollen durch den Rechnungshof verschont.

Der Prüfungsleiter Mag. X, der solche Verdachtsfälle nicht weiter untersuchen wollte und meine dem BMI vorhersehbar unangenehmen Berichtspunkte gestrichen hat (wahrscheinlich weil ich den Verdacht strafbarer Handlungen nicht 'rüberbringen' konnte), ist mittlerweile zum Direktor des Bundesamtes zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung ernannt worden. Dagegen wurde ich vom Prüfdienst abgezogen.

 
- Wer ist für den 1,5 EUR MILLIARDENSCHADEN im ersten Halbjar 2014 bei der Hypo verantwortlich? Falls dies nicht beantwortet werden kann, muss sich jeder Bürger die Frage stellen, ob sich nicht nach wie vor hier weiterhin Personen bedienen.
 
Im Voraus vielen Dank für Ihre geschätzte Beantwortung,

Eva Pichler,
Mutter zweier Kinder, die ebenfalls schon dank der Hypo und
Co zu jeweils 32.803,- verschuldet sind.

 

 

01.07.2015 Beantwortung BM f Familie & Jugend: Büro Dr. Sophie Karmasin, Herrn Mag. (FH) Nagl

AW: Nachtrag zur Pressekonferenz 24.06.15 Klagenfurt - Offener Brief an BM Dr. Sophie Karmasin

-----Weitergeleitet von Gudrun Kattnig/DZGURK/AT am 06.07.2015 10:34 -----
An: "'Gudrun.Kattnig@kath-kirche-kaernten.at'" <Gudrun.Kattnig@kath-kirche-kaernten.at>
Von: "Nagl, Harald" <Harald.Nagl@bmfj.gv.at>
Datum: 01.07.2015 10:47
Kopie: "Ball-Bürger,Birgit" <Birgit.Ball-Buerger@bmfj.gv.at>, "Riebler, Claudia" <Claudia.Riebler@bmfj.gv.at>, "Pongratz, Alexandra" <Alexandra.Pongratz@bmfj.gv.at>, "Peterlik, Johannes" <Johannes.Peterlik@bmfj.gv.at>
Betreff: AW: Nachtrag zur Pressekonferenz 24.06.15 Klagenfurt - Offener Brief an BM Dr. Sophie Karmasin

Sehr geehrte Frau Geschäftsführerin Kattnig! 

Vielen Dank für Ihr Schreiben an Bundesministerin Karmasin, die mich gebeten hat, Ihnen zu  antworten. 

Familien ihren Wunsch nach Kindern zu ermöglichen, ist uns ein wichtiges Anliegen. Dazu wollen wir die Wahlfreiheit der Familien stärken, damit sie ihr eigenes Modell wählen können: staatliche oder auch private Kinderbetreuungseinrichtungen oder familiäre Betreuung der Kinder. Politik soll die Menschen nicht bevormunden, sondern die Möglichkeiten eröffnen, frei zu wählen. Wir setzen daher sowohl auf Maßnahmen, die die Vereinbarkeit von Familie und Beruf tatsächlich ermöglichen (z.B. Ausbau der Kinderbetreuung), als auch auf Maßnahmen, die Familien finanziell entlasten. 

Erst kürzlich wurde die Familienbeihilfe in einem Stufenmodell erhöht: Mit 1.7.2014 kam es zu einer Erhöhung um 4%, und ab 1.1.2016 sowie am 1.1.2018 zu weiteren Erhöhungen um je 1,9%. In dieser Legislaturperiode werden 830 Mio. Euro für die Erhöhung der Familienbeihilfe ausgegeben. Und die häusliche Kinderbetreuung wird auch weiterhin mit dem Kinderbetreuungsgeld von 1 Mrd. Euro pro Jahr abgesichert. In diesem Zusammenhang wollen wir darauf hinweisen, dass Familienleistungen aus dem Familienlastenausgleichsfonds gezahlt werden, der durch einen Dienstgeberbetrag bei Beschäftigungsverhältnissen finanziert wird. Es kommt hier also zu einer Umverteilung von Erwerbstätigen ohne Kinder zu allen Eltern mit Kindern. 

Auch bei der Steuerreform konnten wir für Familien Verbesserungen erreichen. Neben der regulären Tarifsenkung im Volumen von 4,9 Mrd. Euro, die allen Steuerzahlern zu Gute kommt, wird der Kinderfreibetrag auf 440 Euro pro Kind und Jahr verdoppelt. Familien mit Kindern profitieren daher durch die Steuerreform ab 1.1.2016 doppelt. Wir verstehen den Wunsch, nach noch mehr Geld für die Familien. Doch wir dürfen auch nicht das gemeinsame Ziel der Bundesregierung, bis 2016 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt zu erreichen, aus den Augen verlieren. Jedes Kind, das in Österreich zur Welt kommt hat bereits heute Euro 32.803,- an Staatsschulden im "Rucksack". Es ist im Interesse der Kinder, dass wir aufhören mehr Geld auszugeben als wir haben. Die Schulden die wir heute machen, müssen unsere Kinder und Enkelkinder zahlen. Gerade in Anbetracht des strikten Budgetkurses der Bundesregierung ist die Erhöhung der Familienleistungen ein wichtiges Signal, das wir für die Familien geben. 

Dass Müttern, deren Kinder vor 2005 geboren wurden, keine Beiträge in der Pensionsversicherung angerechnet werden, ist unrichtig. Die Beiträge sind jedoch niedriger, was damit begründet wurde, dass für Personen, die vor 2005 Versicherungszeiten erworben haben, das neue Pensionsrecht gemäß Allgemeinem Pensionsgesetz bei der Einführung noch nicht vollständig galt (Parallelrechnung zwischen altem und neuem Pensionsrecht). In diesem Zusammenhang möchten wir darauf hinweisen, dass wir uns sowohl für die Angleichung des gesetzlichen Frauenpensionsalters an jenes der Männer als auch für die Anhebung des faktischen Pensionsalters an das gesetzlich aussprechen und dies auch bereits mehrfach kundgetan haben. Wir leben immer länger und arbeiten immer kürzer, das ist eine Entwicklung die langfristig nicht tragbar und finanzierbar ist. 

Obwohl Österreich im OECD-Vergleich einen sehr hohen Anteil seines BIP in Familienleistungen investiert, liegt die Geburtenrate bei 1,44 Kindern pro Frau. Hingegen zeigen Studien einen Wunsch nach 2 Kindern. Beim Vergleich der Familienleistungen zeigt sich, dass in Österreich die Sachleistungen (mit 0,57% gemessen am BIP) und Steuerleistungen (0,04% des BIP) nur sehr gering ausgebaut sind. (Frankreich: Sachleistungen 1,76%, Steuerleistungen 0,78%; Deutschland: Sachleistungen 0,89%, Steuerleistungen 1,01% jeweils gemessen am BIP). Hingegen haben wir bei den direkten Geldleistungen im OECD-Vergleich bereits einen sehr hohen Anteil (80% der gesamten Familienleistungen, das sind 2,34% des BIP, zum Vergleich: Deutschland: 1,16%; Frankreich: 1,44%). Dennoch stagniert die Geburtenrate. Wir sind daher der Meinung, dass es zusätzliche Instrumente braucht, damit sich Familien wieder mehr für Kinder entscheiden. Dazu gehören eine tatsächliche Vereinbarkeit von Familie und Beruf, denn viele Frauen wollen sich sowohl ihren Kinderwunsch erfüllen als auch im Beruf verwirklichen. Deshalb wird der Überhang von Geld- zu Sachleistungen bei der neuen Aufteilung der Offensivmittel (Ausbau Kinderbetreuung und Tagesbetreuung vs. Familienbeihilfe) berücksichtigt: Die Aufteilung der neuen Mittel erfolgt im Verhältnis 50:50. 

Für den Ausbau der Kinderbetreuung wurde mit Bundesländern eine Art.15a-Vereinbarung abgeschlossen, durch die der Bund 305 Mio. Euro bereitstellt, die von den Ländern noch kofinanziert werden. Das Barcelona Ziel von 33%, an dem wir uns für die Betreuungsquote der Unter 3-Jährigen orientieren, lässt noch genug Raum für die häusliche Betreuung von Kleinkindern. Im Moment stehen wir bei 22%. Im Umkehrschluss bedeutet es, dass noch immer zwei Drittel der Unter-Drei-Jährigen Kinder familiär betreut werden. Zusätzlich werden 400 Millionen für den Ausbau der schulischen Tagesbetreuung bereitgestellt. Kinderbetreuung – vor allem bei den Unter-Drei-Jährigen – ist niemals als Zwang zu verstehen, sondern immer als Angebot. Echte Wahlfreiheit heißt aber auch, dass dieses Angebot tatsächlich zur Verfügung stehen muss. Familiäre und institutionelle Kinderbetreuung sind dabei kein „entweder oder“, vielmehr geht es um eine individuell bestmögliche Verzahnung von beidem zur optimalen Förderung und Unterstützung des Kindes. 

Ein weiterer, im Zusammenhang mit Kinderbetreuung mindestens ebenso wichtiger Bereich, ist die frühkindliche Bildung. In der elementaren Bildungseinrichtung können Kinder im Zusammenleben mit anderen etwa gleichaltrigen Kindern Erfahrungen sammeln und Fähigkeiten verbessern, die sie in der Familie oft nicht in gleicher Weise erwerben können. Die gesamte Palette an sozialen, sprachlichen, mathematisch-technischen, physischen und kreativen Kompetenzen kann gut gefördert werden, sofern die Qualität des Betreuungsangebots den kindlichen Bedürfnissen entspricht. Diesbezüglich dürfen wir auf eine Meta-Studie des Österreichischen Instituts für Familienforschung verweisen, die zahlreiche wissenschaftliche Studien zum Thema über einen längeren Zeitraum zusammenfasst. Wir übermitteln Ihnen die Studie in der Anlage. 

In Zukunft muss der Fokus beim weiteren Ausbau der Kinderbetreuung auf flexible, individuelle Betreuungsformen und noch stärker auf bedarfsgerechte Öffnungs- und Betreuungszeiten gelegt werden. Zu denken wäre dabei beispielsweise an alle Formen der Betreuung durch Tagesmütter und -väter, Leihomas und -opas in deren Haushalt, im Wohnraum der Eltern, in Betrieben - aber auch an gemeindeübergreifende und betriebliche Betreuungsformen. In diesem Zusammenhang bedauern wir die Kürzung der Förderung Ihres Leihoma-Dienstes außerordentlich. Wir unterstützen ausdrücklich individuelle und vielfältige Lösungen bei der Kinderbetreuung. Ein weiteres Thema ist der Männeranteil in der institutionellen Kinderbetreuung, der in Österreich bei nur 1,4% liegt. Hier braucht es eine Bewusstseinsänderung und es geht auch darum bestehendeRollenbilder aufzubrechen, um das Bild des männlichen Kindergartenpädagogen in der Öffentlichkeit besser zu verankern. 

Damit sich wieder mehr Paare für Kinder entscheiden braucht es auch einen gesamtgesellschaftlichen Wandel für mehr Familienfreundlichkeit in Österreich. Eine repräsentative Umfrage in zehn europäischen Ländern aus 2013 ergab, dass nur 32% der Österreicher der Meinung sind, dass unser Land familienfreundlich ist, während die Dänen zu 90% dieser Meinung sind. Es besteht also Aufholbedarf, nicht nur was die konkreten Fragen der Familienpolitik, sondern auch was die öffentliche Wahrnehmung betrifft. Familienpolitik ist eine Querschnittsmaterie. Sie betrifft viele Politikbereiche – von der direkten Familienförderung, einem familienfreundlichen Steuersystem, dem Familienrecht, der institutionellen Kinderbetreuung in Kindergärten, Schulen und Horten, den sozialen Sicherungssysteme für Familien in Not bis hin zu einer familienfreundlichen Wirtschaft mit Arbeitsplätzen, die Familie und Beruf besser vereinbar machen. Deshalb braucht es auch einen breiten Ansatz in dem alle an einem Strang ziehen: die Politik, die Wirtschaft und damit einhergehend ein Wandel des gesellschaftlichen Bewusstseins was die Bedürfnisse von Familien betrifft. Denn Familienfreundlichkeit ist nichts was die Politik alleine schaffen oder gar verordnen oder beschließen kann. Hier muss das ganze Land mitmachen – vom Lokalbesitzer der sein Café für Eltern mit Kindern attraktiv macht, von den Reaktionen in öffentlichen Verkehrsmitteln wenn Eltern mit ihren Kindern hineinkommen bis hin zur Arbeitswelt. Kinder im öffentlichen Raum dürfen nicht als Störfaktor empfunden werden, wie es in der unsäglichen Diskussion um „Kinderlärm“ der Fall war. Kinder sind unsere Zukunft, um die Perspektiven einer Gesellschaft, die Kinder aus dem öffentlichen Bewusstsein drängt, ist es schlecht bestellt. Auch hier setzen wir an, etwa mit der „Family Lane“ einer Initiative, in Ämtern und Behörden einen eigenen Schalter für Familien mit Kindern einzurichten. In die gleiche Kerbe schlägt die Initiative Unternehmen für Familien an, die Familienfreundlichkeit in Unternehmen vor den Vorhang holt und damit zu einer besseren Bewusstseinsbildung und Mitmacheffekten in der Wirtschaft führen soll. Denn für uns ist klar: Nicht die Familien müssen wirtschaftsfreundlicher werden, sondern die Wirtschaft familienfreundlicher. 

Unser Ziel: Österreich 2025 das familienfreundlichste Land in Europa

Unser Ziel ist, dass Österreich bis zum Jahr 2025 zum familienfreundlichsten Land in Europa wird. Wie familienfreundlich ein Land eingeschätzt wird ist oftmals eine emotionale Frage, bewertet wird zumeist die subjektiv wahrgenommene Atmosphäre Familien und Kindern gegenüber. Um jedoch politische Zielsetzungen erreichen und evaluieren zu können, muss dieser Begriff konkretisier und messbar gemacht werden. Dazu haben wir in Zusammenarbeit mit der Universität Wien und unter Einbeziehung vergleichbarer internationaler Modelle wir jene aus Deutschland und Estland einen Familienfreundlichkeits-Monitor entwickelt, der anhand klarer Indikatoren das Ziel überprüfbar macht. Der Familienfreundlichkeits-Monitor enthält 10 Indikatoren die das gesamte familienpolitische Spektrum abdecken: Familienfreundlichkeit, Anzahl der Familien mit Kindern, Fertilitätsrate und Kinderwunsch, Verteilung familienpolitischer Leistungen, Kinderbetreuung, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Familienunternehmen, Partnerschaftlichkeit, Risikofaktoren wie erlebte Gewalt in der Kindheit sowie die Bekanntheit und Inanspruchnahme von Familienleistungen. Diese Indikatoren wurden als Ausgangspunkt ausgewertet. Dabei fiel besonders die mangelnde Vereinbarkeit von Familie und Beruf ins Auge. Nur 21% der Befragten sind der Meinung, dass Familie und Beruf sehr gut oder gut vereinbar sind, während 71% diese Meinung nicht teilen. Dazu kommt, dass 89% die Wichtigkeit von Familie und Beruf bei der Jobwahl mit sehr wichtig oder wichtig beurteilen. In der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf liegt daher der Schlüssel zu mehr Familienfreundlichkeit und gleichzeitig zu einer höheren Erwerbstätigkeit von Frauen. Einmal jährlich wird das Familienministerium die verfügbaren Daten aus dem Monitor aktualisieren und die Ergebnisse der Öffentlichkeit vorstellen. Mit diesem Instrument stellen wir uns jedes Jahr der Evaluierung in wie weit politischen Maßnahmen auch die gewünschte Wirkung erzielen und machen die Ergebnisse transparent. 

Mit diesen Maßnahmen wollen wir Österreich bis 2025 zum familienfreundlichsten Land in Europa machen. Wir schaffen damit die besten Rahmenbedingungen für alle Familien mit Kindern: für Alleinerziehende und Paare, für Familien mit einem, mehreren und vielen Kindern. 

Mit familienfreundlichen Grüßen 

Harald Nagl 

Mag. (FH) Harald Nagl

Kabinett der Bundesministerin

Referent Bürgerservice, Generationen und Nachhaltigkeit 

bmfi_Logo_rechts_weiss 

Bundesministerium für Familien und Jugend

Hintere Zollamtsstraße 2b • 1030 Wien

t: +43-1-71100-3416

harald.nagl@bmfj.gv.at

www.bmfj.gv.at

fb logofacebook.com/karmasin.sophie

2015 06 25 Offene Anfrage an Frau Bundesministerin Dr. Karmasin von Gudrun Kattnig, Geschäftsführerin Katholischer Familienverband Kärnten

 
Sehr geehrte Frau Bundesministerin Dr. Karmasin!

Die Wirtschaft befindet sich in einem geradezu beneidenswerten Zustand: Sie hat nicht nur das Glück einen Wirtschaftsminister für ihre Belange zu haben, sondern auch eine Familienministerin, die sich intensiv bemüht, die Interessen der Wirtschaft zu fördern.
Als Geschäftsführerin einer großen Familienorganisation, vor allem aber als Mutter und Familienfrau möchte ich einige Anmerkungen machen, die mir schon lange auf dem Herzen liegen.
 
- Auf die an Sie gerichtete Frage, ob Kinderbetreuung innerhalb und außerhalb der Familie für Sie zwei gleichwertige Modelle sind, antworteten Sie zunächst ausweichend und betonten, dass es Studien gibt, die die frühkindliche familienexterne Betreuung als für die Kinder sehr gute Betreuung im kognitiven, sozialen und Bildungsbereich bestätigen. Auf welche Studie beziehen Sie sich konkret? 

Anerkannte Hirn- und Bindungsforscher angefangen von John Bowlby bis Gerald Hüther nennen völlig andere Ergebnisse. 

Was Kinder in den ersten Lebensjahren brauchen, ist in erster Linie liebende Bindung und Geborgenheit. Viele Mütter wollen dies den Kindern gern geben. 
Wieso ist Ihr konkretes familienpolitisches Ziel, dies zu ändern, anstatt Frauen diese Möglichkeit langfristig zu sichern?
 
 
- Es ist Ihnen ein großes Anliegen die sog. Barcelona-Ziele in Österreich möglichst rasch umzusetzen - langfristig sollen 33 % alles Kinder unter drei Jahren institutionell betreut werden. Abgesehen davon, dass diese Maßnahme in den skandinavischen Vorzeigeländern bei Kindern unter einem Jahr (Schweden) ein absolutes No-Go (!) ist, werden die Barcelona-Ziele in der Diskussion auffallend einseitig zitiert:

Frage: Setzen Sie sich genauso intensiv dafür ein, dass das Pensionsalter auf 65 Jahre angehoben wird, wie es die Barcelona-Ziele fordern?
 
 
- Wenn wir Ihre Aussage ernst nehmen dürfen, dass Betreuung innerhalb und außerhalb der Familie in Ihren Augen gleichwertige Modelle von Kinderbetreuung sind, so stellt sich die Frage, warum fraglos und einseitig nur die institutionelle Betreuung gefördert wird? Ein Betreuungsplatz kostet pro Kind und Monat Minimum (!) zwischen 850 und 1200 €. Frauen, die ihre Kinder selbst betreuen möchten, bekommen nichts. Kinderbetreuung wird nur gefördert, wenn die zu betreuenden Kinder nicht die eigenen sind. Warum?

Sehr viele Mütter sind aus wirtschaftlichen Gründen gegen ihren Willen in Lebensmodelle gezwungen, die sie nicht wollen und die ihnen zusätzlich die Realisierung weiterer Kinderwünsche erschweren. 

Frustrierender Weise verdienen sie vielfach deutlich weniger, als die externe Betreuung ihrer Kinder in Wirklichkeit kostet.
 
 
- Sie sagten, Sie hoffen, dass das Land Kärnten die 305 Mio € in voller Summe abrufen wird. Institutionelle Kinderbetreuung ist in erster Linie Förderung der Wirtschaft. Familien wünschen sich Anerkennung ihrer Leistungen, die sie für die Gesellschaft erbringen in Form von Erziehung, Betreuung und Pflege (auch der alten Menschen). Eltern wünschen sich vor allem Zeit mit ihren Kindern. Daher ist die Langezeitvariante des Kinderbetreuungsgeldes auch die beliebteste Form. Es ist grotesk, das gerade diese Variante ständig in Frage gestellt wird.

Was, wenn die Mütter das ihnen von außen aufoktroyierte Lebensmodell gar nicht wünschen, sondern eine wertschätzende Anerkennung ihrer Tätigkeit?
Zumindest möchten sie über ihr Lebensmodell selbst entscheiden dürfen.
 
Randbemerkung: der Katholische Familienverband betreibt in Kärnten in acht Bezirken einen Leih-OMADIENST mit über 200 Damen, die zur stundenweisen Kinderbetreuung vermittelt werden. Diese flexible Form der Kinderbetreuung ist überaus beliebt. Auf Grund der Sparmaßnahmen wurden sämtliche Subventionen des Landes gestrichen (Förderbedarf ca.
€ 6.000). Auch in diesem Fall ist es mehr als schade, dass eine beliebte Form der Betreuung nun in seiner Existenz gefährdet ist. Gerade auf dem Land tut eine flexible Kinderbetreuung Not und darf nicht in steife Vorlagen gezwungen sein, wenn sie wirklich familienfreundlich sein will. In Kärnten ist das Gegenteil der Fall - die verpflichtende Nachmittagsbetreuung an 5 Tagen bis 16 h kommt einer Entmündigung von Eltern gleich und ist nicht familienfreundlich.
 
 
- Immer wieder betonen Sie die angebliche Familienfreundlichkeit Österreichs. Österreich liegt im internationalen Ranking auf Platz 14. Dieses Faktum wird nicht schöner, wenn man ständig öffentlich das Gegenteil behauptet.

Wahr ist, dass es in Österreich so gut wie keine Familienförderung ist. Die sogenannte "Familienbeihilfe" ist eine Rückzahlung von zuvor zu hoch erhobener Steuer.
 
- In Österreich wird weder Kindern noch ihren betreuenden Eltern ein steuerfreies Existenzminimum zugestanden. Das ist wahrlich alles andere als familienfreundlich!
Das vielgerühmte Frankreich hat nicht deshalb eine höhere Fertilitätsrate, weil es mehr externe Betreuungsmöglichkeiten gibt, sondern weil es dort ein Familiensteuersplitting gibt, bei dem berücksichtigt wird, wie viele Personen von einem Einkommen leben müssen. 
 
- Die äußerst marginale Erhöhung der Familienbeihilfe immer wieder als einen "Erfolg" darzustellen, ist frustrierend. Während die Pensionisten zumindest eine Interessenvertretung haben, fühlen sich die Familien hier im Stich gelassen. Eine echte Valorisierung ist etwas anderes.
 
- Das Kinderbetreuungsgeld wurde seit Einführung überhaupt noch  n i e  angepasst. Dies bedeutet, dass Frauen, die es heute beziehen mehr als 3.800 € weniger erhalten, als Frauen, die es 2002 bezogen. 
 
- Mütter, deren Kinder vor 2005 geboren wurden, erhalten für die Erziehungszeiten keine Beitragsanrechnung. Allein dies ist ein Skandal, dessen sich dringend angenommen gehört. Statt immer von der drohenden Armutsfalle derjenigen Frauen/ Eltern zu sprechen, die ihre Kinder langfristig selbst betreuen möchten und sie in die Erwerbsarbeit zu drängen, wäre es an der Zeit Sorge dafür zu tragen, dass ihre Tätigkeit endlich als das anerkannt wird, was sie ist: eine unerlässlich relevante Leistung für die Gesellschaft. 

Nur starke Familien gewähren langfristig eine starke Wirtschaft! 
 
All dies sind Themen, von denen sich die Familien dringend wünschen, dass eine Familienministerin sich ihrer annimmt.

Es spricht nichts gegen einen bedarfsorientierten Ausbau von Betreuungseinrichtungen.
Die Familienfreundlichkeit eines Landes jedoch in erster Linie daran messen zu wollen, in wie weit es gelingt ureigene Aufgaben der Familie (Erziehung, Betreuung und Pflege) an Institutionen auszulagern, scheint fragwürdig.
 
Wir fordern zum Wohle des Kinder und auf Basis des Gleichheitsprinzips echte Wahlfreiheit in der Kinderbetreuung. Dies bedeutet die Anerkennung und finanzielle Gleichbehandlung der Betreuung innerhalb und außerhalb der Familie.

Sie, Frau Ministerin, sprechen sich für Wahlfreiheit aus. Eine Wahl gibt es nur, wenn mehrere Möglichkeiten gleichberechtigt neben einander stehen. 
 
In der Wahrnehmung dessen, dass die Familien mehr und mehr an Lobby verlieren, trage ich im Namen vieler Familien diese Anliegen vor.

Über eine konkrete Antwort - die wir gern an unsere Mitgliedsfamilien weiterleiten - und vor allem wirksame Maßnahmen zum Wohl der Familien, die sich nicht in der Auslagerung von Familienbelangen an Institutionen belaufen, würden wir alle uns sehr freuen.
 
 
Mit freundlichen Grüßen
Gudrun Kattnig
 
Donnerstag, 25. Juni 2015

Katholischer Familienverband Kärnten
Geschäftsführung
Tarviserstraße 30/ 9020 Klagenfurt
Telefon  +43 (0) 463 5877-2445
Mobiltelefon +43 (0) 676 8772-2448
info-ktn@familie.at
www.familie.at/kaernten
ZVR-Nummer: 529718334

 

 

 

🔴   Hinterlasse uns gerne DEINE Erfahrung oder Meinung!   🔴  

                                            🔴   Herzlichen Dank!   🔴 

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.