SHG Mobbing erhielt den Beschluss des Presserates, dass die Beschwerde als unbegründet zurückgewiesen wird (Beschluss auf Wunsch einsehbar).
Gegen den Beschluss des Presserates wird Einspruch erhoben:
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Presserat!
Sehr geehrter Herr Mag. Ringer!
Sehr geehrte Frau Mag. Komar!
Besten Dank für Ihre Rückmeldung und Beschluss-Übermittlung.
Da für mich die Beschlussfassung nicht mit der von mir dargestellten Situationsschilderung in Einklang zu bringen ist, lege ich innerhalb der Frist Einspruch gegen den Beschluss
bzw. dessen Beschlussentscheidung ein.
Begründung:
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1. Meiner Meinung nach habe ich nie gegen
Forenregeln verstoßen.
2. Meine Anfrage, gegen welche Forenregeln ich (angeblich) verstoße, wurde nicht beantwortet -
jedoch wiederum geschrieben, ich dürfe nicht dagegen verstoßen.
(Ich habe dieses Posting sehr genau auf Forenregeln überprüft, es verstieß in KEINER Weise gegen
die Regeln, offenbar wurde es auch deswegen nicht von derStandard-MitarbeiterInnen beantwortet).
Es handelte sich um dieses Posting:
Es scheint so, als würden derStandard-Mitarbeiter einfach LeserbriefschreiberInnen,
wenn sie nicht "gefallen", Mails schreiben, die Forenregeln zu missachten, um diese dann bei Bedarf praktisch entledigen zu können.
3. Auffallend ist auch eine themenmäßige Zensur meiner Leserbriefe zu beobachten, zu den Themen:
- Täterschutz - Rechtslage in Ö
- Kritische Leserbriefe zu AK, BM Hundstorfer
- Leserbriefe, die gesetzlichen Schutz vor Mobbing anregen bzw.
- solche, die auf die Petition im NR für ein Anti-Mobbing-Gesetz hinweisen
- bzw. solche, die die österr. Gesetzeslage zu Mobbing als defizitär beschreiben
Darin sehe ich sehr wohl einen Akt der bewussten Zensur, um solcherart Wissen nicht publik zu machen, mögl.weise um die Bevölkerung Wissen mangelnden Gesetzesschutzes nicht
zugänglich zu machen?
4. Dass Mitarbeiter von derStandard auf Fooding oder Spamming hingewiesen haben, ist richtig.
Flooding und Spamming ist jedoch das vermehrte Posten von Leserbriefen identen oder fast
gleichlautenden Inhaltes.
Dies wurde von mir NIE gemacht, trotzdem wurde mir dies seitens derStandard unterstellt.
Dass ich zu themenbezogenen Artikeln in derStandard zu Mobbing selbstverständlich
vermehrt poste, da dies naturgemäß das Thema ist, das die Selbsthilfegruppe Mobbing
betrifft, sollte keinen Einwand darstellen, insbesondere, da in den Forenregeln keine
Limitierung der Anzahl von Postings zu einem
Thema beinhaltet. Meine Postings waren
speziell auf den jeweiligen Einzelbeitrag des Lesers, dem ich geantwortet habe, gerichtet.
Ein Flooding oder Spamming habe ich nie betrieben, wurde mir jedoch seitens
derStandard unterstellt, wenn ich zu einem Thema (Mobbing) mehrere Postings gesendet
habe.
5. Bei manchen Postings habe ich einen Link zu meinem Register zum SPEZIELLEN Thema mit im
Leserbrief veröffentlicht, das ist richtig, inbesondere wenn es die Möglichkeit der
Bürgerbeteiligung gab (Petition im Nationalrat "Anti Mobbing Gesetz", Link über AK-
Schriftverkehr etc.). Keinesfalls habe ich dies bei jedem Posting gemacht, auch die Postings
ohne Link wurden zensuriert (zum diesbez.Inhalt siehe Punkt 3.).
6. Zu ihrem Hinweis in der Begründung im Beschluss:
Ein Medium ist sowohl bei der Auswahl der Themen, über die berichtet werden soll, als auch bei der Auswahl der Leserbriefe, die veröffentlicht werden, frei.
a) wenn Leserbriefe zu spezifischen Themen generell zensuriert werden, ist dies mEn Zensur und
bewusstes Verhindern, dass gewisse Fakten an die Öffentlichkeit gelangen.
DER STANDARD ist ein liberales Medium. Es ist unabhängig von
politischen Parteien, Institutionen und Interessengruppen und wendet sich an alle Leserinnen und Leser, die hohe Ansprüche an eine gründliche und umfassende Berichterstattung sowie an eine
fundierte, sachgerechte Kommentierung auf den Gebieten von Wirtschaft, Politik, Kultur und Gesellschaft stellen.
Themenzensurierte Leserbriefe zeugen nicht von unabhängiger Gesinnung, ebensowenig von fundierter sachgerechter Kommentierung (denn es ist bewusstes Auslassen, Negieren und "Untenhalten"
von Inhalten).
DER STANDARD tritt ein: für die Wahrung und Förderung der parlamentarischen Demokratie und der republikanischpolitischen Kultur.
Wahrung und Förderung der parlamentarischen Demokratie kann ich bei zu Themen zensurierten Leserbriefen ebensowenig erkennen.
für die Gleichberechtigung aller StaatsbürgerInnen und aller Bundesländer der Republik Österreich.
Ich frage mich, wie die Blattlinie eines Mediums für Wahrung der Rechtsstaatlichkein eintritt, und für Gleichberechtigung aller StaatsbürgerInnen, wenn bei berechtigter Kritik am Medium der Benutzeraccount sang- und klanglos gelöscht wird.
Auch diese Art des Umgangs mit LeserInnen, die gegen KEINE Forenregeln verstoßen haben, ist mEn ein Akt der bewussten Ausgrenzung - nämlich der, mündige Bürger, die sich für Menschenrechte
einsetzen, einfach medial auszuschalten. Gepaart mit den Unterstellungen des Forenregelverstoßes wegen Flooding und Spamming ein offenbar effizientes Mittel, die Meinung von LeserInnen
aktiv zu ignorieren und solche, die nicht gewünscht sind, praktischerweise gleich abzuservieren.
Zudem sehe ich es als Armutszeichen für eine Zeitung, wenn sie Kritiker einfach ausschaltet - das macht ebensowenig den Eindruck von Rechtsstaatlichkeit. Gemeinhin sollte man meinen, dass ein
Blatt wie derStandard mit Kritik umgehen kann.
Dass ich jedoch so seitens des Standard ausgeschalten wurde mit Löschung des Accounts, lässt vermuten, dass ich den "Punkt getroffen" habe, und deshalb eine konstruktive Diskussion darüber nicht
geführt werden will.
Er trennt zwischen Bericht und Kommentar, gewichtet die Ereignisse und
lässt seinen Lesern den nötigen Spielraum für die eigene Meinung. So fördert er, was zugleich sein Ziel ist: eine mündige Leserschaft.
Im aktuellen Beschwerdefall können Sie ersehen, dass der Standard "seinen Lesern" wohl kaum der nötige Spielraum für die eigenen Meinung gelassen wird, und dass er augenscheinlich keinesfalls die
mündige Leserschaft fördert, wenn a) zensuriert nach Thema wird und b) Benutzeraccounts ohne Angabe von Gründen gelöscht werden. (Der Benutzeraccount wurde
gelöscht, als ich derStandard über meine Kritik an der Zensur der Leserbriefe informierte, nicht
wegen der angeblichen "Forenverstöße", die stattgefunden haben sollten).
c) Niemand kann einem Medium verbieten, Leserbriefe zu einem bestimmten Thema oder mit
einer bestimmten Meinung zu veröffentlichen.
Das ist richtig, jedoch kann der Presserat betreffend Beschwerden
von LeserInnen bei
gerechtfertigter und dokumentiertem Zensurverdacht sehr wohl einschreiten (wenn er
wollte?).
7. Zu Ihrer Begründung betreffend:
Im vorliegenden Fall ist zu betonen, dass die Postings der Beschwerdeführerin deshalb nicht veröffentlicht wurden, weil diese gegen die Forenregeln verstoßen haben.
Die Beschwerdeführerin ist mehrmals aufgefordert worden, keine derartigen Postings zu verfassen, sie ist dieser Aufforderung jedoch nicht nachgekommen.
Hier muss man sich fragen, ob der Schriftverkehr, den ich mitgesandt habe, überhaupt GELESEN WURDE. Bereits im ersten Beschwerdeschreiben habe ich darauf hingewiesen, gegen keine Forenregeln verstoßen zu haben, dies wurde mir aber seitens derStandard UNTERSTELLT.
Ich ersuche freundlich um nochmalige Begutachtung des mitgesandten Gesamtschriftverkehrs zwischen derStandard, um GENAU BEGUTACHTUNG DER ZENSURIERTEN LESERBRIEFE in Hinblick auf angeblich
verstoßene Forenregeln sowie und mir sowie um nochmalige Prüfung meiner Beschwerde durch den Senat des Presserates, da der Beschluss in der vorliegenden
Fassung meinerseits entschieden beinsprucht wird.
Vorzügliche Hochachtung,
Eva Pichler
für freie Meinungsäußerung, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit
Beilage:
Schriftverkehr mit derStandard gesamt
Aufstellung der zensurierten Leserbriefe
auch zu finden unter:
_______________________________________
Betreffend des Artikels:
http://derstandard.at/1389859627800/Wien-Anklaeger-haelt-Buben-in-Haft?seite=3#forumstart
habe ich folgende Leserbriefe geschrieben und gesendet (die allesamt nicht freigeschalten wurden).
ANMERKUNG SHG:
Nach Absenden meines Mails an die Standard-Redaktion wurden sämtliche Leserbriefe von mir zu 100 % zensuriert und mein Account gänzlich
gesperrt (meines Erachtens nach ein sehr schwaches Zeichen für eine liberale Zeitung, die laut Blattlinie die "mündige Leserschaft" fördert...).
Nach Haftandrohung: Bub nach Freilassung abgängig gemeldet
08.02.2014, 16:51 Uhr, 2. Versuch 17:47 Uhr
Zensur im Standard
Sg. Lord of Dawn!
Auch ich stelle gehäuft Zensur im Standard fest... deshalb habe ich ein Register gemacht, dass die zensurierten Leserbriefe veröffentlicht.
Wenn Sie möchten, können Sie gerne IHRE zensurierten Beiträge zu den verschiedenen Artikeln gerne per Mail senden: ich werde sie online stellen.
http://www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at/zensur-in-%C3%B6/
08.02.2014, 15:54 Uhr
Die Altersgrenze der Strafmündigkeit ist in den Staaten verschieden
In der Schweiz und England ist diese Altergrenze bei 10 Jahren:
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafm%C3%BCndigkeit
Dass ein Mensch mit 14 Jahren nicht wissen soll, dass man andere nicht körperlich schädigen darf (niederstechen, bewusstlos schlagen..), nun, das halte ich pers. für äußerst
verwunderlich. In gewissen religiösen Kreisen ist es auch Usus, den jüngsten Sohn für Ehrenmorde anzuheuern, da dieser dann straffrei ausgeht?
Über weitere "Opfer der falsch verstandenen Menschlichkeit" gibt es noch einiges zu sagen, was in den Medien so gut wie nie publik wird...
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
08.02.2014, 15:58 Uhr
Dieses "Schlupfloch" wird offenbar von gewissen Kreise sehr gerne genutzt...
Weiß auch ein 13-Jähriger, dass er keine Leute überfallen und bestehlen darf?
Das könnte man einmal zur Diskussion stellen...
08.02.2014, 16:03 Uhr
Gelten die Menschenrechte denn NICHT für die Opfer auch?
Muss man sich das gefallen lassen, bestohlen, ausgeraubt und körperlich angegriffen zu werden, weil der Täter weiß, dass ihm unter 14 "eh nix passieren" kann? Es ist irrelevant, ob dieser
In- oder Ausländer ist.
08.02.2014, 16:07 Uhr
Würde das Alter der Strafmündigkeit herabgesetzt werden, könnten diese Täterkreise diese "Gesetzeslücke" nicht mehr nutzen.
Was hier in der Diskussion auffällt, ist, dass niemand an die Opfer zu denken scheint. Viele Opfer von Gewalttaten erleiden schwere psychische Schäden, da ein tätlicher Angriff oft auch
posttraumatische Belastungsstörungen oder Angststörungen verursacht. Aber Opfer von Gewalttaten scheinen hier wenig wahrgenommen zu werden. Über weitere "Opfer falsch verstandener
Humanität" sowie über die allg. Notwehrbestimmungen in Ö kann man hier so einiges entdecken, was in den Medien kaum veröffentlicht wird...
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
08.02.2014, 16:12 Uhr
Ob dieses Strafrecht in Ö einmal angepasst gehört?
Glauben Sie nicht, dass auch ein 13-jähriger weiß, dass Menschen zu überfallen, auszurauben oder tätlich anzugreifen gesetzeswidrig ist? Aber solange es straffrei bleibt, ists ja
wurscht... Kann ihm ja nix passieren!
Das Alter der Strafmündigkeit ist in verschiedenen Staaten anders geregelt als in Ö. In England und Schweiz bereits ab 10 Jahren. Man muss ja nicht übertreiben ;-). Aber warum sollte
das Alter der Strafmündigkeit nicht gesenkt werden? Straffreiheit bis 14 fördert mEn die (oft geplante) Gewaltausübung von gewissen Täterkreisen SEHR.
08.02.2014, 16:27 Uhr
Danke für Ihren praktischen Erfahrungsbericht...
Auch mir wurden Informationen zugänglich, wo erwachsene Straftäter über ihren Lebenslauf berichteten, und rückblickend selbst gesagt haben: "Wenn sie mich beim ersten Mal eingesperrt
hätten, wäre mir das alles erspart geblieben.." Aber die Gewaltausübung wurde toleriert, nicht bestraft, und so ging es alles immer weiter....
08.02.2014, 16:24 Uhr
Rechtlosigkeit und Willkür beanstanden Sie?
Was ist mit der Willkür und Rechtlosigkeit gegen die Menschen, die dieser schon angegriffen, bestohlen und körperlich attackiert hat?
Selbst 12-J. wissen, dass dies ungesetzlich ist. Oder meinen Sie nicht?
Solange 14-j. Täter straffrei ausgehen, warum sollen sie denn nicht weitermachen?
Und ein Opfer nach dem anderen produzieren? Kann doch nichts passieren - außer einer guten Jugend-WG, wo sie noch versorgt werden?
Ich bin nicht dagegen, dass Täter resozialisiert werden, im Gegenteil, aber es sollte doch eine Möglichkeit gegen, gesetzlicherseits, weiteren SCHADEN FÜR WEITERE OPFER ZU
VERHINDERN!
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
08.02.2014, 16:31 Uhr
Das Alter der Strafmündigkeit in Ö sollte überdacht werden...
Täter unter 14 dürfen nicht strafrechtlich sanktioniert werden - sprich, sie haben freie Hand für ihre Taten. Dass hier - insbes. in diesen Täterkreisen - ein Opfer nach dem anderen
produziert wird, liegt auf der Hand.
Die Menschenrechte des Täters verteidigen alle - aber was ist mit den Menschenrechten der OPFER? Sie würden sich wohl bedanken, wenn ihre Oma niedergestoßen, -geschlagen und beraubt
wird, vlt. einen Schock u. Angststörung entwickelt, sich nicht mehr auf die Straße traut, abgesehen vom etwaigen finanziellen Schaden... Und der Täter? Ach - da kamma nix
machen..
Siehe auch: "Opfer falsch verstandener Humanität"
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
08.02.2014, 16:41 Uhr
@j.h.k
Danke für Ihre Beiträge.
Darf ich fragen, was Sie persönlich davon halten,
a) das Strafmündigkeitsalter zB auf 12 Jahre herabzusetzen
(solange 14-j. Täter wissen, dass ihnen nichts passieren kann, können sie schließlich ein Opfer nach dem anderen weiter produzieren...)
b) Jugendstrafvollzugsanstalten mit Resozialisierung auszubauen
Zudem darf ich auf den juristischen Fachartikel von HOZA hinweisen:
Die Opfer falsch verstandener Menschlichkeit -
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
08.02.2014, 16:44 Uhr
Jugendstrafvollzug
Dann wäre die erste Maßnahme, den Jugendstrafvollzug zu verbessern.
Aber Täter deswegen weiterhin freigehen zu lassen, damit sie ungeahndet weiter stehlen, rauben können und anderen Menschen körperliche Gewalt antun, kann ja wohl auch nicht die Lösung
sein???
08.02.2014, 16:56 Uhr
Das Alter der Strafmündigkeit gehört wirklich einmal zur Diskussion gestellt...
In England und Schweiz liegt dieses bei 10 Jahren.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafm%C3%BCndigkeit
Solange alles unter 14 straffrei bleibt, warum sollten die jugendlichen Täter denn aufhören? Und nicht weiter ein Opfer nach dem anderen produzieren?
Weiters gehört der Jugendstrafvollzug stark verbessert!
Zu "Opfer der falsch verstandenen Humanität" findet man hier einiges, was in den Medien nicht zu lesen ist..
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
08.02.2014, 17:01 Uhr, 2. Versuch 17:06 Uhr
Durch ein Herabsetzen des Alters für Strafmündigkeit bestünde sehr wohl die Möglichkeit.
Ja, ich finde das auch sehr bedenklich. Durch ein Herabsetzen des Alters für Strafmündigkeit bestünde sehr wohl die Möglichkeit.
http://de.wikipedia.org/wiki/Strafm%C3%BCndigkeit
Weiters gehört das Problem mit den jugendlichen Straftätern insoforne gelöst, dass es funktionierende Jugendstrafvollzugsanstalten mit Resozialisierungsprogrammen gibt.
Denn die Lösung kann ja wohl nicht sein, dass alles, was unter 14 J. ist, ungehandet stehlen, rauben und körperliche Gewalt ausüben darf, und ein Opfer nach dem anderen produziert,
egal, WARUM dieser Täter dies macht (Druck von Banden etc..).
Für das Opfer bleibt es das Gleiche!
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/
08.02.2014, 17.04 Uhr
Häftlingsstatistik
08.02.2014, 17:09 Uhr
Und wenns deine Oma ist?
Der die Handtasche entwendet wird, sie beim Angriff stürzt, sich den Oberschenkelhals dabei bricht, nach der OP nicht mehr mobilisierbar ist, und dann verstirbt? Solche Sachen
bedenken viele nicht, kommt aber häufig vor...
Abgesehen davon, dass Menschen oft nach Angriffen oder Überfällen psych. Erkrankungen entwickeln durch den Schock, zB Angststörungen oder posttraumatische
Belastungsstörungen.
Es ist interessant, dass die Täter (die wirklich nur nach rechtsstaatlichen Maßnahmen verurteilt werden dürfen) so viel Mitgefühl bekommen, aber kaum jemand wirklich an die vielen
Opfer denkt, die zB dieser Täter schon geschädigt hat.
08.02.2014, 17:40 Uhr
In England und der Schweiz ist das Alter für Strafmündigkeit 10 Jahre
08.02.2014, 17:34 Uhr
Über die Zwei Klassen Justiz hat Dr. Peter Resetarits unlängst im Schauplatz berichtet...
Ganz besonders spannend war der Fall aus dem Burgenland, wo jemand (Name vergessen ;) Millionen hinterzogen hat, aber wegen der schweren Depression nicht zur EINVERNAHME fähig ist.... Er hat
keine ärztliche Behandlung, muss auch nicht auf psychiatrische Rehab fahren, es heißt just: Er kann aus psych.Gründen das Haus nicht verlassen, und ist auch denselben psych. Gründen auch nicht
vernehmbar.
tja... DAS möchte ich mal erleben bei einem 0815-Bürger!
08.02.2014, 17:31 Uhr
Notwehrbestimmungen in Ö und deren kleine "Rechtsgeheimnisse"
sind auch gut beschrieben im Artikel "Opfer falsch verstandener Humanität"...
Ich wusste auch vieles über das Notwehrgesetz nicht.. und manches erscheint eigenartig...
http://manfred-hoza.jimdo.com/artikel/