Der Verein "Aktive Arbeitslose Österreich" ist auch immer wieder mit schikanösen Ablehnungen von Anträgen auf Invaliditätspension konfrontiert, die jedem gesunden Empfinden von Rechtsstaatlichkeit und Menschenrecht nur widersprechen. Daher leiten wir die Aussendung von Rechtsanwalt Dr. Herbert Pochieser gerne auch an unseren Verteiler weiter. Rückfragen bitte an diesen direkt stellen!
Das Gerichtsurteil entnehmen Sie bitte dem PDF-Attachment.
Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen
Mag. Ing. Martin Mair
Obmann "Aktive Arbeitslose Österreich"
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Beiliegend übermittle ich ein Judikat aus einem Verfahren, in dem ich in den Unterinstanzen vertreten habe (der Verfahrenshelfer, der von meiner Mandantschaft für den Gang zum OGH in Anspruch genommen werden musste, hat aber offensichtlich sehr gute Arbeit geleistet und alles versucht, was nur möglich war).
Der OGH lässt auf seiner Homepage (http://www.ogh.gv.at/de ) wie folgt grüßen:
»Der OGH. Die oberste Instanz in Zivil- und Strafsachen. Rechtssicherheit, Fairness und korrekte Verfahren sind Existenzgrundlagen unserer Gesellschaft und bilden eine Säule der Demokratie. Sie zu hüten ist unsere Aufgabe. Willkommen auf den Informationsseiten des Obersten Gerichtshofs.«
Das Wort „Gerechtigkeit“ kommt nicht vor.
„Rechtssicherheit über alles“ ist das Motto des OGH. Wenn ein Verfahren zu ist, bleibt es zu. Eine Wiederaufnahme geht auch dann nicht, wenn sich eingeholte Gutachten als Falschgutachten herausstellen. In dieser Causa war es so, dass der Gerichtsgutachter Krankenstände in einem geringfügigen Ausmaß prognostiziert hat, die der Realität widersprachen. Wenn ein Gutachter vielleicht 5 Wochen Krankenständeprognostiziert, aber in der Realität – sogar chefärztliche bestätigt – solche im Ausmaß von beinahe einem Jahr (knapp unterhalb der sogenannten Aussteuerung durch die GKK) eintreten, spielt das keine Rolle. Wenn ein Gutachter Krankenstände geringer als nach der Realität prognostiziert, haben Sie gefälligst gesund zu sein. Sie sind dann eben gesund. Die wundersame Genesung gibt es in der Bibel und im Verfahren vor dem Arbeits- und Sozialgericht. Nur funktioniert letztere nicht ganz so gut. Daran soll die Sozialversicherung genesen. Ist ja auch Genesung. Man darf das eben nicht so eng sehen.
Ein Urteil gilt und sei es noch so falsch.
Diese Judikatur ist an sich nicht im Gesetz so vorgesehen oder gedeckt. Es wird eben so judiziert. Im Kartenspiel gilt ja auch: “Was liegt, dass pickt.“
Wo käme man denn hin, wenn man vielleicht noch Gerechtigkeit walten ließe.
Kafkas „Türhüter des Rechts“ war dagegen ein Humanist. Er ließ den Mann vom Land, der Einlass in das Gesetz suchte, wenigstens den Glanz des Gesetzes (des Rechts) sehen.
In Fällen, wie diesem, kommt allerdings infrage, gegen den Falschgutachter Schadenersatzsansprüche geltend zu machen. Ist das der ferne Glanz des Rechts?
Es ist bedauerlich, dass man in der anwaltlichen Beratung Mandanten sagen muss: „Verwenden Sie nie das Wort Gerechtigkeit vor Gericht oder dass Ihnen die Sache aus prinzipiellen Gründen wichtig sei. Sie machen sich mehr als nur unbeliebt.“
Mit freundlichen (kollegialen) Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Herbert Pochieser eh.
Schottenfeldgasse 2-4
A-1070 Wien
Tel.: ++43 1 5238667
Fax: ++43 1 5238667-10
s1@hpochieser.at <mailto:ra@hpochieser.at>
Rechtsanwaltscode: R110832