„Eines Rechtsstaates unwürdig“

Quelle: http://orf.at/stories/2391014/2391032/ 

Einmal im Jahr widmen sich die heimischen Rechtsanwälte (ÖRAK) in einem „Wahrnehmungsbericht“ kritischen Bemerkungen zum Justizwesen. Kaum je ist diese Kritik jedoch so scharf ausgefallen wie im heurigen Bericht, der am Donnerstag vorgestellt wurde. Angeprangert wird etwa „unausgegorene Anlassgesetzgebung“, die ihren Zweck vor allem in „fragwürdiger Abschreckung“ haben soll.

Die Grund- und Freiheitsrechte jedes Menschen in Österreich seien durch „massive Eingriffe“ betroffen, so die Anwälte. Der Gesetzgeber solle „endlich von den grundrechtswidrigen und ewiggestrigen Überwachungsfantasien Abstand nehmen“. Die Exekutive, aber - vor allem im Fremdenrecht - auch Personen außerhalb des hoheitlichen Bereichs bekämen zunehmend „unverhältnismäßige, verfassungswidrige und nachweislich ungeeignete Befugnisse“.

„Gefährliche Placebos“ für das Wahlvolk

Fast wöchentlich würden neue Vorhaben präsentiert oder gefordert, kritisieren die Anwälte. Die Politik missbrauche die Angst der Bevölkerung und verabreiche ihr ein „gefährliches Placebo mit enormen Nebenwirkungen, die jedoch verschwiegen werden“. „Übertriebene Anlassgesetzgebung“ und schwammige Gesetzesbegriffe hätten schon jetzt „fatale Auswirkungen“, etwa im berüchtigten Tierschützerprozess, bei dem sich die Angeklagten für organisierte Kriminalität verantworten mussten.

Bei einigen Vorschlägen - aber auch bereits beschlossenen oder schon gültigen Vorschriften - nimmt der Gesetzgeber nach Ansicht der Anwälte die Rechtswidrigkeit schlicht in Kauf, etwa bei einem Burkaverbot, das „die Gewissensfreiheit und die Freiheit des Privatlebens in verfassungswidriger Weise einschränken“ würde. Gleiches gelte wohl für den Plan einer Fußfessel für „Gefährder“ ohne jegliche Verurteilung.

Ernüchternde Zahlenvergleiche

Nicht nur die Gesetzgebung, auch die Justiz selbst liegt laut den Anwälten im Argen, vor allem durch zu geringe finanzielle Mittel. Gerade in Österreich seien die Gerichtsgebühren außerordentlich hoch und würden sogar Überschüsse für das Budget abwerfen, während die Gerichtsgebühren im europäischen Schnitt nicht einmal ein Viertel des Systems finanzieren würden und der Rest vom Staat bezahlt werde.

Trotzdem ist die personelle Ausstattung in Österreich außerordentlich ausgedünnt. Im europäischen Schnitt gebe es etwa 11,3 Staatsanwälte pro 100.000 Einwohner. In Österreich sind es nur vier. Ähnlich verhält es sich bei der Zahl der Richter (Ö: 18,9; Europa: 20,7) und den Gerichtsbediensteten (Ö: 54,8; Europa: 70). Als unmittelbare Folge der personellen und budgetären Situation zählt der Bericht eine Reihe von Missständen im Gerichtswesen auf.

Wenn das Internet am Nachmittag zusperrt

In der Berichterstattung über einzelne Praxisfälle dominieren Schilderungen von Anwälten, die - zulasten ihrer Klientel - mit langen Wartezeiten, umständlichen Prozeduren und veralteten Vorschriften zu kämpfen haben. So sind etwa Onlineeingaben nach wie vor nur bis 15.00 Uhr möglich, „während die um 23.59 Uhr zur Post am Hauptbahnhof gebrachte Beschwerde als rechtzeitig eingebracht gilt“.

Überhaupt scheinen die Gerichte noch nicht auf der Höhe der Zeit angekommen. In Innsbruck musste ein Anwalt zwei Jahre warten, bis das Gericht eine zur Beweisaufnahme nötige Videokonferenz mit dem Gericht im deutschen Köln zustande bekam. In einem Fall aus St. Pölten verbot ein Richter einem Anwalt die berufliche Nutzung von Smartphones während der Verhandlung, weil „das Berühren eines Touchscreens aufgrund des dadurch verursachten Lärms den Vorsitzenden stören würde“.

Sexismusproblem in Richterschaft?

Für einige Probleme im Gerichtswesen gibt es jedoch keine Entschuldigung, vor allem unangemessenes Verhalten von Richtern. Auffällig ist dabei die Häufung von bedenklichen Aussagen älterer männlicher Richter gegenüber jüngeren Anwältinnen. In dem Bericht aufgeführt werden etwa Zitate wie „Die kapiert es eh nicht“, „Werde mir Ihren Namen merken“ und „Sie werden schon einmal wieder bei mir verhandeln“. In einem Fall „ermahnte“ ein Richter eine Anwältin, sie solle nicht „blöd lachen“.

Manchmal findet das skurrile Verhalten der Justiz aber auch beim anwaltlichen Visavis eine Entsprechung: Aufgelistet wird etwa ein Fall, in dem eine Anwältin 15,12 Euro an Wegkosten verrechnete. Das Gericht kam nach eingehender Konsultation mehrerer Routenplaner aber zum Schluss, der Juristin stehe um 1,09 Euro weniger zu. Das war wiederum der Anwältin die - ebenfalls mit Routenplaner belegte - Replik wert, dass das Gericht bei der Berechnung die nötigen Umwege durch Einbahnen außer Acht gelassen habe.

Schlimmste Missstände im Fremdenrecht

Ohnehin vergleichsweise glücklich schätzen kann sich aber nach Einschätzung der Juristen, wer nur solche Probleme mit der Justiz hat. Schlicht „beschämend“ sei die Lage im Asyl-, Fremden- und Staatsbürgerschaftsrecht, und zwar nicht nur in der Gesetzgebung, sondern auch im Vollzug. Unrühmlich oft wird in diesem Zusammenhang etwa die Wiener Magistratsabteilung 35 (MA 35) genannt, zuständig für die Erteilung von Staatsbürgerschaften.

„Vorgegebene Vorsprachetermine vor 9.00 Uhr seien grundsätzlich unmöglich, weil etliche Referenten erst um 9.30 Uhr oder 10.00 Uhr erscheinen, dann ihre Frühstückspause halten und vollkommen ungehalten seien, wenn man ihnen die geforderten Unterlagen aushändigt“, wird der Alltag in der MA 35 geschildert. Beschwerden führten „in vielen Fällen zu einer gänzlichen Verweigerung der Weiterbehandlung der Verfahren“. Überhaupt hinterlasse das Verhalten der Beamten „einen verheerenden Eindruck“.

„Untragbare Zustände“

Noch schlechter als Einbürgerungswilligen ergeht es offenbar jenen, die noch über gar keinen Aufenthaltstitel verfügen, vor allem Asylwerbern. Erinnert wird etwa daran, dass sogar das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) festhielt, dass die Außenstelle des Bundesasylamts (BFA) in Wiener Neustadt bewusst in rechtswidriger Weise die Länderzugehörigkeit von Asylwerbern festgestellt habe, mit entsprechenden Auswirkungen auf deren Verfahren.

In der BFA-Außenstelle sei „über einen längeren Zeitraum geltendes Recht – allem Anschein nach im Wissen um die Rechtsverletzung – missachtet“ worden, hält der Bericht fest. Im gesamten Rechtsbereich jedoch gehe es um Willkür statt Rechtsstaatlichkeit und „systematische Missstände“. Das seien „untragbare Zustände, die eines Rechtsstaates unwürdig sind“ - und das nicht nur für die Betroffenen: Schließlich bemesse sich die Qualität eines Rechtsstaates „insbesondere daran, wie der Staat mit den Schwächsten in der Gesellschaft umgeht“.

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RECHTSSTAAT ODER ÜBERWACHUNGSSTAAT ÖRAK 2017
43. WAHRNEHMUNGSBERICHT
Rechtsstaat od Überwachungsstaat ÖRAK.pd
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welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

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Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.