Aufgrund der Tatsache, dass heute ein Mobbingopfer von der AK die Fehlauskunft bekam, dass sie im Krankenstand das Telefon abzuheben hat, wenn der Dienstgeber anruft (!), wird hier festgehalten, dass dies eine rechtlich FALSCHE Information der AK ist.
Sie brauchen im Krankenstand weder telefonisch noch per Mail erreichbar zu sein!
ZU ALLERERST: DER ARBEITNEHMER MUSS NICHT IM KRANKENSTAND (tel. oder pers. oder mailmäßig) ZUR VERFÜGUNG STEHEN!
Entgegen aller Schlagzeilen, die uns diverse Medien Glauben machen wollen - und somit nicht nur alle Arbeitnehmer komplett verunsichern (Kontrolleanrufe im Krankenstand..., bei Mobbing weiterschikanieren im Krankenstand etc..).
Das OGH-Urteil besagt LEDIGLICH (Auszug):
derStandard: Angestellte müssen Chef im Krankenstand zur Verfügung stehen
Heute: Angestellte müssen auch im Krankenstand erreichbar sein
Demgegenüber gibt es bereits Berichtigungen, dies
OGH-Urteil kein Freibrief: GPA-Katzian: für dienstliche Telefonate im
Krankenstand
diePresse: AK kritisiert OGH-Urteil zur Erreichbarkeit im Krankenstand
Also:
für alle Chefs, die sich schon gefreut haben: LEIDER NICHT
für alle ArbeitnehmerInnen, die sich fürchten: KEIN GRUND ZUR SORGE
Im Übrigen - nach Kenntnis des Urteils - ist nachvollziehbar, dass die Entlassene offenbar längere Zeit vom Chef (Anwalt) gemobbt wurde, und dies in der schikanösen Kontaktierung und Unter-Druck-Setzen während des Krankenstandes seinen Fortgang gefunden hat.
Erreichbar müssen sie AUSSCHLIESSLICH im speziellen Sonderfall sein, aber auch nur dann, wenn es den Genesungsprozess NICHT beeinträchtigt:
zur Bekanntgabe unbedingt erforderlicher Informationen, deren Vorenthaltung zu einem wirtschaftlichen Schaden des Arbeitgebers führen würde
Jedoch muss der Arbeitgeber das begründen und konkretisieren:
Man fragt sich dann schon, wie ein Rechtsanwalt und Arbeitsrechtler die Gesetzeslage medial so (verquer?) wiedergibt, das die Nichtannahme eines Telefonates und Entlassungsgrund in einem Atemzug erwähnt werden!
http://derstandard.at/2000005576766/Krank-im-Bett-und-der-Chef-ruft-an?ref=rec
Auszug:
Abschließend und zusammenfassend kann daher gesagt werden, dass der Krankenstand grundsätzlich der Genesung dient, es einem Dienstnehmer allerdings zu empfehlen ist, auf Kontaktversuche durch den Dienstgeber zu reagieren, um keinen Entlassungsgrund zu setzen. (Stephan Nitzl, derStandard.at, 15.9.2014) - derstandard.at/2000005576766/Krank-im-Bett-und-der-Chef-ruft-an