Quelle: Facebook Mag. Dr. Ferdinand Groß
Die Untreue der Pensionsversicherungsanstalt für Kärnten
In der Chronik wird ausführlich von den Malversationen bezüglich des Existenzminimums berichtet, wobei hier nur die Fortsetzung abgehandelt werden soll, damit die
Machenschaften bestimmter Behördenmitarbeiter in das Licht der Öffentlichkeit gerückt werden und nicht weiter unter den Tisch gekehrt werden können.
Mit Beschluss 1 R 152/12s des LG Klagenfurt vom 08.02.2013 unter Vorsitz des Dr. Peter Joham wurde festgestellt, dass das Existenzminimum der Frau Mag. Anneliese H.
zustehe und direkt ausbezahlt werden müsse, da es nicht in die Verfügungsgewalt des untreuen Insolvenzverwalters kommen dürfe. Begründet wird dieses Urteil mit der
Erkenntnis des OGH 1 OB 191/01x, RS 0063790; RS 0013502 vom 08.02.2013.
Wie bekannt, existieren zwei pensionsauszahlende Stellen aus unselbstständiger Tätigkeit, nämlich die PVA und das Pensionsservice der BVA. Der Millionenbetrug und die gelenkte Insolvenz werden hier der Einfachheit der Sache vorerst ausgeklammert.
Der Beschluss 1 R 152/12s wurde im September 2013 sowohl der BVA als auch der PVA übermittelt und ersucht, das Existenzminimum direkt an Frau Mag. Anneliese H.
auszuzahlen, da Mag. Hartwig Allmaier (Steuerberater, der Lohnverrechnung beherrschen sollte) und Rechtsanwalt Mag. Ulrich Nemec (nebenbei auch Feuerwehrkommandant der
FF Krumpendorf) nachweisbar Teile des Existenzminimums veruntreut haben, indem sie einen Unterhalt vorgetäuscht haben und auch der Beschluss keine Änderung wegen der
Veruntreuung von Teilen des Existenzminimums gebracht hat.
Die BVA hat nach Kenntnisnahme des Urteils umgehend gesetzeskonform mit der Überweisung des aliquoten Existenzminimums an Frau Mag. Anneliese H. begonnen, und es gab hier auch keinerlei Probleme.
Ganz anders agierte die Pensionsversicherungsanstalt für Kärnten!
Nach mehrfacher Urgenz teilte Herr Mag. Klemenjak von der PVA mit, dass die „Pensionsleistung“ in Absprache mit dem Insolvenzgericht nicht ausgezahlt werden könne! Es gab dazu keine weitere Begründung und es wurde auch geflissentlich das Wort Existenzminimum vermieden und durch „Pensionsleistung“ ersetzt. Dr. Herwig Handl ist als dritter Richter! der zuständige Insolvenzrichter.
Der Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl hat also vorsätzlich die Auszahlung des zustehenden Existenzminimum im Sinne des Urteils 1 R 152/12s verhindert, indem er die
Pensionsversicherungsleistung mündlich! ohne Beschluss! (kein Rechtsmittel möglich) verhindert und die PVA aufgefordert hat, das aliquote Existenzminimum zu
veruntreuen! Ein eindeutiger Amtsmissbrauch, der auch noch durch die PVA als Behörde schriftlich dokumentiert wurde.
Aufgrund der Sachlage wurde Herr Ernst Zlöbl, Leiter der Pensionsversicherungsanstalt für Kärnten, mit Schreiben vom 29.11.2013 persönlich aufgefordert, dafür zu
sorgen, dass das aliquote Existenzminimum ausgezahlt wird. Herr Zlöbl hat die entsprechende Aufforderung mit Ignoranz gestraft, wobei nach 14 Tagen eine Fristsetzung
für die Auszahlung gesetzt wurde, die der Leider der PVA, Herr Ernst Zlöbl, charmanterweise wieder vollständig ignoriert hat.
Aus diesem Grunde wurde am 31.12.2013 eine Sachverhaltsdarstellung zur Anzeige an die StA Klagenfurt und sicherheitshalber an die OStA Graz sowie an die WKStA in Wien
übermittelt.
Wie aber von der Klagenfurter Staatsanwaltschaft hinlänglich bekannt, wurde natürlich die Strafanzeige sofort zurückgelegt und auch Frau Mag. Anneliese H. ist für ihre
Fortführungsanträge aus begründeter Tradition der Niederlegung durch die StA Klagenfurt bei den Betroffenen bestens bekannt.
Allerdings verdient es die Begründung der Niederlegung durch die StA Klagenfurt aufgrund der enormen strafgesetzliche Kompetenz veröffentlicht zu werden:
In der Stellungnahme vom 22.1.2014 führte die PVA aus, dass Mag. Anneliese H. seit 1.6.2005 eine Alterspension beziehe. Diese Pension werde seit Juli 2005 auf das von
ihr angegeben Konto bei der BKS Bank AG überwiesen. Mit E-Mail vom 1.10.2013 habe Mag. H. um Überweisung des Existenzminimums auf ein anderes Konto ersucht. Mit
Schreiben vom 2.10.2013 sei ihr mitgeteilt worden, dass eine Überweisung auf ein anderes Konto nur aufgrund eines entsprechenden Antrages auf bargeldlose
Pensionsauszahlung über das zuständige Geldinstitut möglich sei. Nach entsprechenden Recherchen auch beim zuständigen Insolvenzgericht sei Mag. H. mitgeteilt worden,
dass die Auszahlung überdies auch aufgrund des Insolvenzverfahrens verwehrt sei. In rechtlicher Hinsicht liege die monatliche Alterspension unter dem gesetzlichen
Existenzminimum. Dennoch könne eine Ausgleichszulage gemäß § 292 ASVG nicht bezogen werden, da die weitere Pensionsauszahlung zu berücksichtigen sei (Überschreitung
des Ausgleichszulagenrichtsatzes gemäß § 293 ASVG)
Der Tatbestand der Untreue setzt sich aus drei Elementen zusammen: Der Befugnis des Täters, dem wissentlichen Missbrauch dieser Befugnis und der (vorsätzlichen)
Zufügung eines Vermögensnachteils. Der Verwirklichung des Tatbestandes scheitert sowohl am Vorliegen eines Missbrauches, als auch an der Zufügung eines
Vermögensnachteils. Aber auch ein anderer strafrechtlicher Sachverhalt liegt nicht vor, da die PVA der ihr obliegenden Leistungspflicht nachkommt. Daher war das
Ermittlungsverfahren gemäß § 190 Z 1 StPO, mangels Vorliegen eines strafbaren Sachverhaltes, einzustellen.
Bemerkenswert an dieser Stellungnahme ist die nochmalige Bestätigung der Tatsache, dass das Insolvenzgericht die Verhinderung der Auszahlung des Existenzminimums
rechtswidrig veranlasst hat. Die Staatsanwaltschaft kann sicherlich einen Beschluss für diesen Auftrag vorlegen, denn Frau Mag. Anneliese H. ist kein derartiger
Beschluss bekannt oder je zugestellt worden.
Auch die Abhandlung mit der Ausgleichszulage ist sinnbefreit, da diese nie vorher in irgendeiner Weise erwähnt worden ist.
Allerdings lässt die Staatsanwaltschaft den rechtskräftigen Beschluss 1 R 52/12 völlig außer Acht, wo auf Seite 5 Zeile 30 bis Seite 6 Zeile 5 die Direktauszahlung zu Handen Frau Mag. Anneliese H. festgestellt wurde.
Eine Zahlung zu untreuen Handen des Herrn Mag. Hartwig Allmaier und Mag. Ulrich Nemec entbindet die PVA nicht von ihrer Leistungspflicht, besonders dann nicht, wenn
diese nachweisbar Kenntnis des rechtskräftigen Beschlusses 1 R 152/12s hat!
Der Vermögensnachteil ist eindeutig erkennbar!
Man muss wissen, dass der Insolvenzrichter Dr. Herwig Handl vormals Richter am Arbeits- und Sozialgericht am LG Klagenfurt gewesen ist und daher die Betroffenen
bestens kennt.
Die Versicherungsanstalt Öffentlich Bediensteter (Pensionsservice) hat nicht wie die PVA den Rechtsmittelbeschluss ignoriert, denn sie hat daher ihren aliquoten Anteil des Existenzminimums der Frau Mag. Anneliese H. korrekt überwiesen.
Zusätzlich wird noch seit Oktober 2013 auch der Kostenersatz für regelmäßige Arztbesuche (Krebstherapie als Hochrisikopatientin – verursacht durch die vorsätzliche
Unterdrückung eines eingeschriebenen Arztbiefes vom 16. Mai 2008 durch die IV LP und 9er GmbH, Klagenfurt) durch die Herrn Mag. Allmaier und Mag. Nemec in Höhe von
monatlich € 175,56 veruntreut, wohl in der Hoffnung des baldigen Ablebens der Frau Mag. Anneliese H..
Bei der veruntreuten Summe handelt es sich nicht mehr um ein Taschengeld, denn diese beträgt schon jetzt mehr als 59.000 Euro alleine vom veruntreuten Existenzminimum
seit 2008.
Obwohl die Untreue des Herrn Mag. Allmaier und des Herrn Mag. Nemec erwiesen ist, dürfen beide ungehindert mit Unterstützung des Insolvenzrichters Dr. Herwig Handl
weiterarbeiten und weiter veruntreuen.
Der Leiter der Pensionsversicherungsanstalt Ernst Zlöbl unterstützt diese bei der Untreue nachweisbar.
Seit 7.1.2014 hat auch die Volksanwaltschaft Wien sich dieser Veruntreuung des Existenzminimums durch den Leiter der PVA, Herrn Ernst Zlöbl angenommen und den
Generaldirektor in Wien, Dr. Winfried Pinggera, zu einer Stellungnahme aufgefordert. Bis zum heutigen Tag (8 Wochen) hat dieser es nicht als notwendig erachtet, eine
Stellungnahme dazu abzugeben.
Disclaimer: Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt gewohnheitsmäßig die Unschuldsvermutung, obwohl die Beweislage eine andere Sprache spricht. Die Justizmafia
handelt nicht von der gesamten österreichischen Justiz, sondern nur von ausgewählten Personen, die jedoch den größten Teil der korrekt arbeitenden Justiz in Geiselhaft
nehmen, um sich selbst zu schützen.
BLOG Mag. Anneliese H. "Justizmafia Klagenfurt"
Die Untreue der PVA Kärnten
Offener Brief an BM Brandstetter