Mobbing Landesbank Bayern & eh. Stasi-Leute

Abfrage vom 23.12.2013, 16.00 Uhr
Abfrage vom 23.12.2013, 16.00 Uhr

Frau Dorit Köhn klagte 2004 - und verlor...

Abfrage vom 23.12.2013

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Mobbing-Newsbote

16.06.2004, 12:11

"Freies-Wort" vom 11.06.2004


THÜRINGER LANDESARBEITSGERICHT
Mobbing-Klage abgewiesen


ERFURT – Mit der Abweisung einer Klage der 37-jährigen Dorit K. wegen Verletzung der Persönlichkeitsrechte durch Mobbing gegen zwei Banken endete gestern das Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht Thüringen.

Die Klägerin ist eine der beiden ehemaligen Bankangestellten, die nach Fusion der Bayerischen Landesbank und der Deutschen Kreditbank einen nach ihrer Meinung nach ungünstigeren Arbeitsvertrag bei der Niederlassung in Erfurt ablehnten. Die Entscheidung der 4. Kammer im Fall der 42-jährigen Gabriele S. fällt Ende Juni.

In ihrer Klage gingen beide Frauen davon aus, dass ihre Vorgesetzten es darauf anlegten, sie mit gezielten und systematisch wiederholten Maßnahmen aus dem Arbeitsverhältnis zu verdrängen. Nach der Freistellung Ende 1997 war Frau K. nach München versetzt worden, obgleich sie in Erfurt für ein zehnjähriges Kind verantwortlich war. Eine Weiterbeschäftigung in Erfurt war kategorisch abgelehnt worden. Sie ist seit Anfang 1999 arbeitsunfähig erkrankt.

In dem sich über Jahre hinweg ziehenden Verfahren ging es in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) um Geldentschädigung wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts und infolge ihrer Erkrankung um Schmerzensgeld in Höhe von mehreren hunderttausend Euro. In der Urteilsbegründung formulierte Richter Klaus Feser, dass die Klägerin „aus Rechtsgründen, also auch dann, wenn ihre Behauptung, es liege ein Mobbingverhalten vor, als zutreffend unterstellt wird, keine Entschädigung wegen Verletzung ihres allgemeinen Persönlichkeitsrechts verlangen kann und auch keinen Anspruch auf Schmerzensgeld hat.“ Als Rechtsgründe bewertete er, dass sich die Klage gegen die Banken, nicht gegen Vorstandsmitglieder gerichtet habe, sie hätten keine Kenntnis von den Mobbingvorwürfen gehabt. Das Gericht wertete es nicht als Mobbing, „wenn sich der Arbeitgeber rechtswidrig verhält, wie es bei der völlig unerwarteten Freistellung“ geschehen sei. Die Revision gegen diese Entscheidung zum Bundesarbeitsgericht hat das LAG nicht zugelassen. Die Anwälte der Klägerin wollen dagegen eine Nichtzulassungsbeschwerde einreichen. Notfalls würden sie zum Verfassungsgericht gehen.
ILSE HOLZ


http://www.freies-wort.de/nachrichten/archiv/resyart.phtm?id=640855

aus Erfurt

17.06.2004, 19:01

Pressemitteilung
Dezernat/Amt Bereich Oberbürgermeister Ihre Ansprechpartnerin
Gleichstellungsstelle/Frauenbüro Birgit Adamek
E-Mail Telefon Fax Datum
frauenbuero@erfurt.de (03 61) 6 55 1040 (03 61) 6 55 1119 17.06.04


„Wenn sie weitergehen will, werden wir sie unterstützen“.
Eine Kampagne ist in Vorbereitung

Nach der Urteilsverkündung am Landesarbeitsgericht in Erfurt im Mobbingprozess von Dorit Köhn ist das Telefon im Frauenbüro der Stadt Erfurt zeitweise besetzt. „Insgesamt 23 Anfragen innerhalb von zwei Stunden aus Thüringen und Sachsen- das ist mein Re-kord,“ scheint die Gleichstellungsbeauftragte Birgit Adamek, scher-zen zu wollen. Viele der Anruferrinnen und Anrufer wollten wissen, wie der Prozess ausgegangen war und wie es nun weitergeht, hat-ten so auf ein Urteil gehofft. Neben dem Unverständnis für die Ent-scheidung wurde große Enttäuschung ausgesprochen. Frau Köhn schien doch viele Beweise vorlegen zu können, hatte bekräftigende Zeugenaussagen, einen Richter Feser, der in der Vernehmung vor einem Jahr eindringliche Fragen stellte?

Bislang gibt es mehr das Problem Mobbing betreffende wissen-schaftliche Abhandlungen als entsprechende Gerichtsentscheidun-gen. Nur in ganz wenigen Einzelfällen haben Arbeitsgerichte ihre Entscheidung auf das Vorliegen eines als Mobbing zu kennzeich-nenden Vorfalls gestützt. In der Rechtsprechung der Arbeitsge-richtsbarkeit ist es bislang nicht zu einer grundsätzlichen Klärung aller der im Zusammenhang mit Mobbing stehenden Rechtsfragen gekommen. Deshalb ist es für Betroffene schwer, das Vorliegen sol-cher Zusammenhänge nachvollziehbar in ihrer Kausalität von Ge-sundheitsbeeinträchtigungen und Persönlichkeitsrechtsverletzungen darzulegen.

Der Richter, der gestern das Urteil verkündete, war kein Wegbereiter für ein dringend notwendiges Grundsatzurteil. Es schien so, als ob er sich in seiner Haut nicht wohl fühlte. Birgit Adamek saß unter den Zuhörern: „Während seines Vortrags hatte sich eine ungewöhnliche Stille im Raum ausgebreitet, bei einzelnen Passagen wurde gemur-melt, der Kopf geschüttelt, fragende Blicke ausgetauscht. Heute weiß ich, das war die Ruhe vor dem Sturm!“

Aus den Anruferrinnen und Begleiterinnen ist eine Gruppe entstan-den, die Frau Köhn begleiten wird, weil sie tapfer und mutig weiter-gehen will. „Und wenn es sein muss, dann eben bis zum Europäi-schen Gerichtshof“, ist sich Dorit Köhn sicher. 

Jetzt sind Ideen gefragt und viele Unterstützer. Und ob sich die Gruppe für eine Vereinsgründung entschließt, mit welchen Slogans sie um Beteiligung werben wird, ist noch unklar und auch nicht vor-dergründig.
Birgit Adamek spricht zur Zeit für die Gruppe: „Wir sind uns einig, dass wir Dorit Köhn gerade jetzt nach so einem unglaublichen Urteil nicht allein lassen dürfen, weil sie unschuldig durch Mobbing krank wurde. Wir glauben ihr.“

Dorit Köhn wird nicht nur ideellen Beistand, sondern auch finanzielle Unterstützung brauchen, wenn sie ihr Recht einklagen will. Dazu soll ein Spendenkonto eingerichtet werden. 
Vielleicht meldet sich schon eine Bank demnächst im Frauenbüro?
„Da würde ich mit Freude die ersten 100 Euro einzahlen", verspricht Birgit Adamek.

Die Gruppe lädt Interessierte bereits für den 21. Juni ein. Die Infor-mationen laufen vorerst im Büro der Gleichstellungsbeauftragten zusammen. Alle Mitarbeiterinnen sind aussagekräftig unter 0361-655-1040 /1041 und 1042.


Gez. Birgit Adamek

Thüringer Allgemeine

17.06.2004, 19:03

Thüringer Allgemeine 11.06.04
AUS DEM GERICHTSSAAL
(K)Ein Fall für das Bundesarbeitsgericht

Klage abgewiesen: Nach gut drei Jahren gin in Erfurt ein Mobbing-Prozess zu Ende

Als die Klägerin in den Saal kommt, muß sie zunächst viele Hände schütteln.
Ehemalige Arbeitskollegen waren gekommen, Freunde, Verwandte, aber auch Menschen, die sich an ihren Arbeitsstellen gemobbt fühlen. Der Prozess der 42-jährigen Bankangestellten war immer gut besucht. Auch gestern reichen im saal des Thüringer Landesarbeitsgerichtes die Stühle nicht. Es wird das Urteil verkündet.

Die Klägerin verliert ihren Fall zum zweiten Mal. Nach dem Arbeitsgericht Erfurt entscheidet auch die zweite Instanz gegen die Bankkauffrau, die wegen fortgesetzten Mobbings eine Entschädigung von ihrem Arbeitgeber einklagen wollte. 
Schmerzensgeld und Schadenersatz wegen erheblicher Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts hatte die Frau gefordert. Insgesamt 215 000 Euro.
Sie sei erniedrigt und schikaniert worden, trugen ihre Anwälte im Prozess vor. Sie habe niedrige Tätigkeiten verrichten müssen, dann habe man sie sogar von der Arbeit freigestellt und mit Hausverbot belegt.
Der Hintergrund der Geschichte: Die Filiale in der die Klägerin arbeitete war von eienr anderen Bank übernommen worden. Die Angestellten sollten einen neuen Arbeitsvertrag unterschreiben. Nicht alle kamen dieser Forderung nach, darunter auch die Klägerin. Mit den Schikanen sollten sie gezwungen werden zu kündigen oder den neuen Vertrag zu unterschreiben, ist sie sich deshalb sicher. Seit Jahren ist sie krank – eine Folge dessen, was ihr am Arbeitsplatz widerfuhr, so die Begründung der Klage.
Gut drei Jahre dauerte das Verfahren vor dem Landesarbeitsgericht. Es mussten dabei dutzende von Zeugen angehört werden. Dassman die Klägerin zeitweise unter Druck setzte, daran hat das Gericht letztlich keinen Zweifel. Systematisches Mobbing lag nach Ansicht der Richter nicht vor.
Es gäbe lediglich Anzeichen für ein einmaliges Fehlverhalten von nachgeordneten Mitarbeitern. Eine Bank hafte aber nur für Fehler ihres Vorstands, argumentiert das Gericht.
Die Klägerin habe auch nicht eindeutig nachgewiesen, dass ihre Erkrankung eindeutig auf das Mobbing zurückgehe, heißt es im Urteil. Eine Revision lässt das Gericht nicht zu.
Nur mühsam konnte die Frau ihre Tränen zurückhalten. Ihre Anwälte haben Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht angekündigt, um doch noch Revision einlegen zu können. Wenn es sein muß, gehen wir bis zum Bundesverfassungsgericht, sagte
Die Rechtsanwältin Beate Hänsch. /Paula PETER

(Anmerkung: Frau Köhn ist 38 Jahre, ihre Kollen. 42, die am 30.6.04 weiterverhandelt)

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Wolfgang Lindenlaub auch Wirtschaft und Sozial
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Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.