Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, 8020 Graz, 0699.190 36 155
==============================================
Sehr geehrte Oppositionspartei-Führung!
Sehr geehrte Oppositionspartei-Mitglieder!
Wie heute medial zu erfahren war, wurde wiederum ein neuerlicher Hypo-Schaden größeren Ausmaßes belegt (und wie "österreichisch" üblich noch vor 1 Woche dementiert wurde...).
Zudem berichtete "diePresse" bereits am 29.08.2014 von einem NEUERLICH aufgetretenen Schaden IM ERSTEN HALBJAHR 2014 (!) über 1,4 bis 1,6 Milliarden EURO und betitelt
diesen Vorgang
als "kriminelle Vorgänge".
Jetzt sitzen lt. Standard-Bericht wieder die Personen im U-Ausschuss, die im gesamten Geschehen involviert waren und sind - jedoch KEINE EXTERNEN EXPERTEN - bereits im Griss-Bericht wurde
mehrmals darauf hingewiesen, dass es äußerst unprofessionell ist, KEINE EXPERTEN VON EXTERN hinzuzuziehen!
Als besten Kenner im Finanzwesen darf ich hiermit Herrn Harvey Friedman vorschlagen, der sicherlich im U-Ausschuss eine wesentliche Bereicherung darstellen würde:
Des Weiteren ergeht die Anfrage, warum - wenn ich mich auf "diePresse" und die Schilderung von "kriminellen Vorgängen" beziehen darf - bisher keine strafrechtliche Verfolgung von
Beteiligten geprüft wurde, und verweise diesbezüglich auf die Wiener Zeitung:
2011 Wiener Zeitung - Ministeranklage:
http://www.wienerzeitung.at/nachrichten/archiv/55367_Wissen-Ministeranklage.html
Eine Ministeranklage kann gegen bestimmte Amtsträger beim VfGH wg. schuldhafter Rechtsverletzungen einsch.
strafbarer Handlungen, die mit der Amtstätigkeit zusammenhängen, erhoben werden. Geregelt ist sie in den Artikeln 142 u. 143 Bundes-Verfassungsgesetz sowie im
Verfassungsgerichtshofgesetzt.
Ministerklagen können sich gegen den Bundespräsidenten, Mitglieder der Bundesregierung oder Mitglieder einer
Landesregierung richten.
Das Staatsoberhaupt kann per Beschluss der Bundesversammlung (Nationalrat u. Bundesrat) wegen Verletzung der
Bundesverfassung geklagt werden.
Weiters ergeht an die Oppositionsparteien die Anfrage, welches Stundenhonorar die im Untersuchungsausschuss befassten Mitglieder beziehen, dies wäre eine sehr wichtige
Information für die Bürger in Österreich. Da es bereits Hypo-Honorare in "horrendem" Ausmaß von EUR 450,- PRO STUNDE gab- siehe:
ergeht die Anfrage, ob die U-Ausschussmitglieder ebenfalls Abgeltungen in dieser Höhe (oder mehr) erhalten?
Sollte eine Beantwortung der Honorarfrage NICHT möglich sein, ersuche ich die Oppositionsparteien um Einbringung einer PARLAMENTARISCHEN ANFRAGE dazu.
Abschließend darf ich meine persönlichen Meinung noch kundtun, dass ich es nicht nachvollziehen kann, dass im Untersuchungsausschuss Personen sitzen, die im Vorfeld bereits 22 x den
U-Ausschuss abgelehnt haben - da meiner Meinung nach die Gefahr besteht, dass wiederum sämtliche Vorgänge vertuscht werden könnten (schließlich ist - wie es sich ja schon herumgesprochen
zu haben scheint - Österreich ein HOCHkorruptionsland
http://www.laenderdaten.de/indizes/cpi.aspx ).
Im Voraus vielen Dank für die geschätzte Beantwortung,
mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler
für Demokratie u. Rechtsstaatlichkeit
gegen Amtsverschwiegenheit u. Korruption