Für Sie: Tipps für die Termine Case-Management GKK

Da das Case-Management noch sehr neu ist, werden die Tipps erst im Laufe der Zeit vervollständig werden.

Was wir jedoch vorab schon sagen können:

 

VERTRAUENSPERSON

Es besteht die Möglichkeit, zu jedem Termine eine Vertrauensperson mitzunehmen.Wir empfehlen die Mitnahme einer Begleitperson (Freund/Partner/Verwandte/Nachbar). Falls Sie niemanden haben sollten, fragen Sie gerne bei uns an.

 

Es ist leider so, dass - wenn schwierige Situationen entstehen,  letztendlich "Aussage gegen Aussage" steht. Somit ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson sicherlich hilfreich. Da sich (generell, nicht nur in Case-Management-Fällen) bei Beschwerden/Aufzeigen von ev. Konflikten von (insbes.psychisch kranken) Menschen gegenüber Ärzten, Ämtern, Behörden oder Krankenhäusern gerne die Tendenz entwickelt, die Beschwerden nicht ernst zu nehmen, bzw. den Beschwerdeführer als querulatorisch einzustufen, ist bei psychiatrischen Begutachtungen jedenfalls die Mitnahme einer Begleitperson sehr empfohlen.

(Bitte beachten: die Begleit- oder Vertrauensperson darf bei der Unt. anwesend sein, jedoch das Gespräch  nicht stören).

 

Für alle, jedoch insbesondere für Menschen mit psychischen Erkrankungen bzw. Mobbingopfer:

Wenn Sie sich von Ihrem Fall-Manager

  • nicht ausreichend respektvoll behandelt werden bzw.
  • sich nicht  gut wahrgenommen fühlen,
  • Sie  zu Maßnahmen vorschnell zugesagt haben, bzw.  "überredet" wurden, die Sie doch zu sehr unter Druck setzen, und die Sie im Nachhinein  belasten,  wenn Sie
  • eine Vereinbarung zugesendet bekommen, die nicht mit dem Gespräch korrelieren sollte bzw.
  • eine Vereinbarung zugesendet bekommen, die teilweise andere Inhalte hat, als die im Gespräch genannten, oder
  • Nachweise gefordert werden, dass Sie an einer Selbsthilfegruppe teilnehmen (muss nicht erbracht werden - Selbsthilfe ist FREIWILLIG),

melden Sie sich einfach bei uns: SHG Mobbing Graz  Mail:shg-mobbing-graz@gmx.at.

 

In unserer Anfrage vom  10.04.2014 an die StGKK haben wir nachgefragt, wo man sich ggf. bei Anliegen oder Konflikten hinwenden kann, die Antwort ist noch ausständig, die Beschwerdestelle wird nach Beantwortung der StGKK auch hier angegeben.

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Infos zu Rehabilitationsgeld der StGKK bzw. Casemanagement

Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2012 (SRÄG 2012; BGBI II 013/3) wird von der Krankenkasse zukünftig das Rehabilitationsgeld jenen Personen gewährt, 

  • für die von der PVA vorübergehend eine Invalidität bzw. Berufsunfähigkeit für mind. 6 Monate mit Bescheid festgestellt wurde
  • eine berufliche Rehabilitation nicht zumutbar und zweckmäßig ist
  • die am 01.01.2014 das 50. Lj.noch nicht vollendet haben    weiterlesen                                                    Quelle: StGKK: Rehabilitationsgeld ab 01.01.2014

 

SozDok - Dokumentation des österreichischen Sozialversicherungsrechts

 

ASVG Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (gesamt)

§ 143a ASVG Rehabilitationsgeld

§ 143b ASVG Case Management

 

Siehe bitte auch unsere Hauptwebsite Register GKK.

Richtlinien zur Gutachtenerstellung SV-Bereich

RIS: RZR 2013

Richtlinien für das Zusammenwirken der Versicherungsträger untereinander und mit dem Arbeitsmarktservice bei der Durchführung der medizinischen und beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation zur Erhaltung oder Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit

 

RIS: RBG 2013

Richtlinien für die Grundsätze der Erstellung von Gutachten in Angelegenheiten der beruflichen Maßnahmen der Rehabilitation

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AKTIVE ARBEITSLOSE:

Invaliditätspension: Sozialminister Hundstorfer will Druck auf Invalide durch Sanktionspeitsche erhöhen:  Zwangsrehabilitation und strukturelle Gewalt durch Sanktionen gefährden die Gesundheit der invalide gemachten Menschen!

 

AKTIVE ARBEITSLOSE:
Stellungnahme zu "Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 - SRÄG 2012

§ 143a ASVG: Sanktionierung von Rehabilitation

Die vorgeschlagene Regelung von Sanktionen bei Verweigerung einer Rehabilitation ist als menschenrechtswidrig abzulehnen, da in jedem Fall die Existenz der betroffenen Menschen zu sichern ist. Daher darf durch eine Sanktion niemals das Existenzminimum eines Menschen gefährdet werden. Zudem wirken sich permanente Sanktionsdrohungen ausgesprochen negativ auf die Motivation der betroffenen Menschen aus!

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derStandard: 07 2015 Pensionsantrittsalter steigt dank Statistik-Trick: Kritik an Sozialminister Hundstorfer
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SEIT 2017 NEU!   --> REHA for INTEGRATION

Gilt für abeitslose Personen, zum Stichtag unter 50 Jahre, denen bei Fortsetzung der bisher durchgeführten (gleichartigen) Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen innerhalb von 5 Jahren eine dauernde Invalidität oder Berufsunfähigkeit droht, und die Interesse an einer Ausbildung in einen neuen Tätigkeitsbereich haben.
--> Seit 2017 neu: Voraussetzung dafür ist, dass die gleichartige qualifizierte oder unqualifizierte Tätigkeit in den letzten 10 Jahren
insgesamt mindestens 3 Jahre ausgeübt wurde.

zum Infoblatt (gilt bundesweit!): 
http://www.gfb.or.at/uploads/media/R4I_Produktblatt.pdf  

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derStandard 03/2017: Nur wenige Reha-Geldbezieher finden wieder Arbeit

http://derstandard.at/2000054079831/Pensionen-Nur-wenige-Bezieher-von-Rehageld-finden-wieder-Arbeit

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.