Wikipaedia Generationenvertrag:
Auszug:
Der Begriff Generationenvertrag ist nicht juristisch, sondern bildlich zu verstehen, da zwischen den Generationen kein juristisch einklagbarer Vertrag geschlossen werden kann.
Indem Eltern die zukünftigen Arbeitskräfte aufziehen, welche die Renten auch der Kinderlosen durch ihre Beiträge werden finanzieren müssen, finanzieren sie über ihren Beitrag zur Humankapitalbildung indirekt die Renten der Kinderlosen mit, die zudem im Durchschnitt vergleichsweise höhere Rentenanwartschaften erwerben können. Die so genannte „Transferausbeutung der Familien“ lässt sich in weniger krasser Form auch in den übrigen Transfersystemen nachweisen.
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Dr. Fred Brande, Jurist, Verfassungsrecht, Wien
Arbeit - Kinder - Pension: Versuch einer Gesamtbetrachtung
Auszug:
Die nachstehenden Überlegungen nahmen, soweit es das Verhältnis Kinder und Pension betrifft, ihren Ausgang von jenem Unterbrechungsbeschluss, der dem VfGH-Erkenntnis G188/91 = VfSlg 12940/1991 zu Grunde lag. Darin heißt es: "Erst durch die Leistungen der folgenden Generation wird der weitere Fortbestand der Volkswirtschaft gesichert und die Versorgung im Alter ermöglicht. Dass Eltern aus ihrem Einkommen Unterhaltslasten für Kinder tragen, kommt demnach auch Steuerpflichtigen zugute, die für keine Kinder zu sorgen haben. Es scheint daher verfassungrechtlich nicht zulässig zu sein, die nach den Bestimmungen des bürgerlichen Rechs (§ 140 ABGB) nach ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt verpflichtenden Eltern diese Last im Wesentlichen allein tragen zu lassen. weiterlesen
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04 2019: Rubikon: Die Gleichstellungslüge
https://www.rubikon.news/artikel/die-gleichstellungs-luge
Auszug: Die im Hintergrund stehende Vorstellung, dass Gleichberechtigung ohne „gleiche Teilhabe am Erwerbsleben“ nicht möglich sei, beruht auf der Überbewertung der Erwerbsarbeit zu Lasten der Erziehungsarbeit, die im Rentenrecht überdeutlich zum Ausdruck kommt. Schließlich führt diese Fehlbewertung beider Arbeitsbereiche zu der absurden Folge, dass Eltern gegenüber ihren eigenen Kindern in der Regel weniger Rentenansprüche haben als ihre kinderlosen Nachbarn, weil die Renten von den im Rahmen des Erwerbslebens geleisteten Beiträgen abgeleitet werden, die aber ausschließlich die Renten der vorangegangenen Generation finanziert haben.
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13 07 2018: orf.at: Generationenvertrag: Absehbares Ende der Finanzierbarkeit
Dem Generationenvertrag und damit dem Pensionssystem droht der Kollaps: Eine europaweite Vergleichsstudie der Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) belegt, dass die Transferleistungen zwischen Jung und Alt nicht mehr im nötigen Gleichgewicht stehen - und dass die Kluft noch größer zu werden droht.
http://orf.at/stories/2446794/2446793/
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diesubstanz.at: 12 2015
In Österreich sind erwerbstätige Frauen und Männer um die 60 in der Minderheit. Ganz im Gegensatz zu Nachbarländern wie der Schweiz und Deutschland. Das läuft naturgemäß dem Generationenvertrag zuwider und ist das wohl deutlichste Argument für eine Anhebung des Pensionsantrittsalters.
https://www.diesubstanz.at/content/österreich-generationenvertrag-gebrochen
Da in Ö diesbezüglich wenig Artikel zu finden sind, dürfen wir auf die Rechtslage in D hinweisen (und situativ ziemlich ähnlich ist):
Artikel und Studien zum Thema:
04/2014 Wirtschaftsblatt: Inflationsrate effektiv wesentlich höher als offiziell (Link nicht mehr auffindbar)
01/2014 Die Welt: Das dt. Rentensystem beutet Familien aus
Bertelsmann-Stiftung: Familien in der gesetzlichen Rentenvers. - Umlageverfahren auf dem Prüfstand
2014
2015
01/2014 FOCUS: Das dt. Rentensystem beutet unsere Kinder aus
11/2014 APA: BM Hundstorfer setzt alles daran, dass unser umlagefinanziertes Pensionssystem erhalten bleibt
11/2014 APA: NEOS schätzen Pensionloch bis Jahresende auf 580 Mill. Euro
Leserbrief zum Standard-Artikel: 03 08 2018 Pensionskommission versucht seit 1,5 Jahren, sich zu gründen:
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