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Presseartikel zum Motorradunfall Wörthersee
Wienerzeitung.at: 03 06 2017 44-j. Unternehme starb bei Bootsunfall am Wörthersee
tt.com: 03 06 2017 Bootsunfall Wörthersee: Leiche des Opfers in 30 m Tiefe geborgen
Den Niederösterreicher, der betrunken am Steuer des Motorbootes gesessen war, erwartet ein Strafverfahren wegen fahrlässiger Tötung.
News.at: 24 06 2017 Eine lustige Herrenrunde am Kärntner Wörthersee. Darunter ein bekannter Medienmanager und seine reichen Freunde. Sie haben Spaß, betrinken sich, dann steigen sie in ein Motorboot. Minuten später ist einer von ihnen tot. Soll hier etwas vertuscht werden?
https://www.news.at/a/fakten-bootsfahrt-tod-8200345
Heute.at: 07 06 2017 Baumeister aus Krems, Herr Manfred Schroll, starb bei Bootsunfall
Die Staatsanwaltschaft Klagenfurt hat eine Obduktion der Leiche angeordnet. Geklärt wird, ob das Unfallopfer zusätzlich durch die Schiffsschraube verletzt worden ist.
derStandard.at: 05 2014 Erwin Pröll macht mir Angst
http://derstandard.at/1399507147551/Erwin-Proell-macht-mir-Angst
Leserbriefe zum HEUTE-Artikel: Baumeister starb bei Bootsunfall
derStandard.at: 06 07 2017 Bootsunfall Wörthersee: Todesursache vorerst nicht öffentlich
https://derstandard.at/2000060889227/Bootsunfall-in-Kaernten-Todesursache-vorerst-nicht-oeffentlich
Leserbriefe zum Standard-Artikel: Todesursache vorerst nicht öffentlich
ZIB 1 2017 08 16 Obduktionsergebnis zum Toten vom Wörthersee
https://www.youtube.com/watch?time_continue=69&v=BdnLNLtmzN4
Nationalratspräsidentin Mag. Prammer : "Die Strukturen in Österreich funktionieren noch ganz gut - bis auf die Justiz!"
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https://www.mobbing-konkret.at/rechnungshof-rh/
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WEITERE INFOS ÜBER "JUSTIZIA" IN ÖSTERREICH
https://www.mobbing-konkret.at/korruptionsstaatsanwaltschaft/
https://www.mobbing-konkret.at/justiz-eugh-egmr/
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Quelle: Wiener Zeitung: Liebe Leserinnen, liebe Leser!
vor dem Gesetz sind alle gleich. So gab es am 2. Juni am Wörthersee einen Bootsunfall, bei dem ein Mann getötet wurde, wegen der Schädelverletzungen offenkundig durch die Bootsschraube. Der Bootslenker, ein in der Öffentlichkeit bekannter 44-jähriger Unternehmer aus Niederösterreich, war betrunken, 1,2 Promille. Das gleichaltrige Opfer fiel beim fidelen Zickzackfahren aus dem Boot.
Nun gibt es beim "Mann-über-Bord-Manöver" strikte Vorschriften, beim Motorboot gehört rückwärts fahren nicht dazu. Auch beim Segeln wird ein sogenannten "Achter" gefahren, um den im Wasser befindlichen nicht zu gefährden. Der tatverdächtige Bootslenker (für ihn gilt die Unschuldsvermutung) wird namentlich nicht veröffentlicht. Der Name wird zwar bei der – wohl unvermeidlichen – Anklageerhebung bekannt, im Mediengesetz gilt aber auch der § 7a, der Tatverdächtigen bei Verletzung der Schutzwürdigkeit Entschädigungsanspruch ermöglicht. Die "Wiener Zeitung" hat sich daher entschlossen, den Namen auch weiterhin nicht zu nennen, um möglichen Schaden vom Verlag abzuwenden.
Es sei aber auf gewisse Unterschiede hingewiesen. Ein ebenso wenig angeklagter Ex-Kern-Wahlberater wird ohne Genierer mit vollem Namen genannt - parteipolitische Hinweise würde es auch beim tatverdächtigen Bootslenker geben. In anderen Fällen wiederum nennt die Polizei Vorname und den Anfangsbuchstaben des Nachnamens der Tatverdächtigen.
Im Fall des Wörthersee-Unfalls gehen die Ermittlungsbehörden mit besonderem Fingerspitzengefühl vor. Die "Wiener Zeitung" hofft nun, dass Polizei und Staatsanwaltschaften künftig auch in allen anderen Fällen mit der gleichen Behutsamkeit vorgehen. Denn vor dem Gesetz sind alle gleich, nicht nur jene, die über ausgezeichnete Kontakte verfügen.
Mit freundlichen Grüßen,
Reinhard Göweil
Chefredakteur
LESERBRIEFE DAZU:
Offenbar Alarmstufe ROT in der SPÖ-zentrale und in ihren Dependancen.
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pardon, aber der vergleich ist doch an den haaren herbeigezogen!
hätte herr silberstein bei einem bootsunfall einen seiner geschäftsfreunde privaterweise getötet, wäre 'schutz der privatsphäre, etc.' wohl ebenso gültig wie im fall des kärntner unglücks.
wär umgekehrt der unglückselige bootslenker unter betrugsverdacht in israel verhaftet, nachdem er vorher wahlkampfberater des kanzlers gewesen - na dann wollten wir aus öffentlichem interesse
doch auch seinen namen wissen!
dies sollte eigentlich zum grundverständnis journalistischer ethik gehören: die p.t. leserschaft nicht anlügen und nichts verschweigen.
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Solche Sachen dürfen's erst schreiben, wenn sie keiner mehr liest. Ich habe dasselbe gleich gepostet, weil es ja ein aufgelegter Elfmeter ist. Es ist haarsträubend, was für eine
unsinnige Verteidigungstirade da der von der SPÖ ernannte Chefredakteur auf
uns loslässt.
Noch dazu mit so einer Überschrift!
Da hätte er gleich schreiben können, liebe Lese helft mir meinen Posten zu erhalten und wählt rot. Weil sonst kann ich meine Raten nicht mehr zahlen.
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Die Haltung ist korrekt, richtig und gut so.
Spannend finde ich allerdings Ausmaß und Detailliertheit der Berichterstattung - denn die sind samt und sonders so, als ob die Identität des Bootslenkers bekannt wäre, nur halt ohne Namensnennung. Wäre der Lenker jemand x-beliebiger, hätte das allenfalls einen
kleinen Artikel nach dem Unfall ergeben, evt. noch einen weiteren nach dem Urteil.
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In Zeiten von Internet geht vertuschen eh nicht. 5 min googln und man weiß wers war. Die Heimlichtuerei macht ja erst recht neugierig.
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Danke Herr Reinhard Göweil
Wie hielt man es Früher so mit dem Persönlichkeitsrecht und der Unschuldsvermutung, ein Blick in die gute alte Arbeiterzeitung die heute mit Fug und Recht als Qualitätszeitung bezeichnet werden darf, hilft:
Schrot hin, Schrot her, statt Enten die Schützen getroffen
Dienstag, 17. August 1971, Seite 6
http://bit.ly/2fKCxo3
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