09 2017: Warum verweigert AK OÖ eine Mitglied Hilfestellung
Personen, denen ein ähnliches Schicksal widerfahren ist, können sich unter „kontakt@dreimalentlassen.at“ melden.
Zur Vorgeschichte:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20170524_OTS0102/
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160421_OTS0098/
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diePresse.com: 30.10.2017 Kammern nehmen jährlich eine Millidarde Euro ein
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AUS GEGEBENEM ANLASS DÜRFEN WIR MOBBINGBETROFFENEN bzw. AK-Rechtssuchenden FOLGENDE TIPPS FÜR DEN AK BESUCH ZUR VERFÜGUNG STELLEN:
VERTRAUENSPERSON
Nehmen Sie zu jedem Beratungstermin eine Vertrauensperson mit (Unterstützung für Sie sowie Zeugenfunktion). Falls Sie niemanden haben sollten, fragen Sie gerne bei uns an. Die Vertrauensperson kann während des Gespräches bzw. der Rechtsberatung die wichtigsten Dinge mitschreiben.
Wenn Sie niemanden mithaben, ist es leider so, dass letztendlich "Aussage gegen Aussage" steht. Somit ist die Anwesenheit einer Vertrauensperson sicherlich hilfreich. Da sich bei Beschwerden/Aufzeigen von ev. Konflikten von (insbes. bei beeinträchtigten oder duruch Mobbing kranken) Menschen gegenüber Ärzten, Ämtern, Behörden oder Interessensvertretungen gerne die Tendenz entwickelt, die Beschwerden nicht ernst zu nehmen, bzw. den Beschwerdeführer als querulatorisch einzustufen, empfehlen wir KEINE ALLEINGÄNGE zur AK zu machen.
IN JEDEM FALL RECHTSSCHUTZ SCHRIFTLICH BEANTRAGEN:
Wenn Sie vom AK-Arbeitsrechtler die Aussage/Einschätzung hören:
"Keine Chance vor Gericht, unzureichende Gesetzeslage bei Mobbing, da haben Sie keine Aussicht auf Erfolg." bzw. "Von uns können wir keinen Rechtsbeistand stellen."
BESTEHEN SIE DARAUF, einen Antrag auf Rechtschutz schriftlich zu stellen (es mag für Sie ggf. "eigenartig" erscheinen, entgegen das Rates des Juristen einen Antrag zu stellen, ist aber vonnöten, um - wenn sie die Ablehnung des Rechtsschutzes erhalten - beweisen können, dass auch in Ihrem Fall die AK keinen Rechtsbeistand gestellt hat.
Möglicherweise wird der Arbeitsrechtsjurist dies nicht wohlwollend zur Kenntnis nehmen (wenn entgegen seines Rates der Antrag schriftlich gestellt werden soll), im Gegenzug dürfen wir anmerken, dass wir Mobbingopfer es ebenfalls nicht wohlwollend zur Kenntnis nehmen, wenn wir nach jahre- oder jahrzehntelangen Zwangsbeitragszahlungen "sitzen gelassen" werden - obwohl wir Job, Existenzgrundlage und Gesundheit verloren haben!
Es soll auch transparent gemacht werden, wie (immens) viele Mobbingopfer seitens der GESETZLICHEN Arbeitnehmervertretung im Stich gelassen werden - und dazu brauchen wir schriftlich den Beweis der Ablehnung der AK. Schreiben Sie uns, wenn Sie diese haben, wir stellen sie gerne (auch anonym) online!
Bisher wurde dies im "vertraulichen" Gespräch und mit bedauernder Mine des Arbeitsjuristen einfach so "nebenbei" erledigt. Mit dieser Vorgangsweise sollte es sich jetzt endgültig aufhören.
BESTÄTIGUNG DER VORSPRACHE / RECHTSBESTÄTIGUNG
Verlangen Sie beim Gehen eine Bestätigung Ihrer Vorsprache in der AK. Sie ersparen sich damit ggf. Komplikationen, wenn sie eine solche nachfolgend anfordern. Sollte ihr Fall zu Gericht gehen, haben Sie schon diese Unterlagen zur Hand.
ANWALTLICHE BERATUNG ZUSÄTZLICH EINHOLEN:
Nehmen Sie die Rechtsberatung eines Anwaltes in Anspruch - möglicherweise besteht hier eine andere Rechtseinschätzung. Wenn ja - nutzen Sie diese!
INFORMIEREN SIE UNS über diskrepante Einschätzungen von gesetzlicher Interessensvertretung und anwaltlicher Auskunft! shg-mobbing-graz@gmx.at
Zudem darf ich mitteilen, dass KEINE Anfrage der AK betreffend ihres Engagements zum Einbringen eines Anti-Mobbing-Gesetzes in Ö bisher beantwortet wurde, es liegt nahe, dass diesbezüglich noch nichts gemacht wurde - obwohl die AK selbst angibt (2011), dass 18 % aller unselbständig Erwerbstätigen von Mobbing betroffen sind (!).
Im Foyer der AK dürfen keine Folder der SHG Mobbing aufgelegt werden, ich wollte diesbezüglich (und auch um mich vorzustellen) in der Direktion der AK vorsprechen. Meine Bitte wurde ohne Angabe von Gründen abgelehnt, ich wurde auf Herrn Getto Johann verwiesen. Dieser sagte mir, da könne man nichts machen.
Angesprochen darauf, ob die AK auf ihrer Website mit einem Link auf unsere Selbsthilfegruppe hinweisen könnte, oder diese in einem der vielen Newsletter der AK vorstellen könnte, wurde dies als unmöglich abgetan.
Ein starkes Stück - wenn man bedenkt, dass jeder 5. Suizid auf Mobbing zurückgeht.
Soviel zum "Engagement" der AK zur Zusammenarbeit.
Im Nov. 2012 habe ich mich in der AK als Gruppengründerin und Selbstbetroffene bei Herrn Johann Getto vorgestellt, der mir seitens der AK empfohlen wurde, da er der "Mobbingbeauftragte" der AK ist. (Diesbezüglich habe ich mich in der Vorgeschichte ebenso schon an die AK gewandt, da ich der Meinung bin, dass EIN Mobbingbeauftragter in Graz SEHR wenig ist, für all die Betreuung der Mobbingopfer...).
Herr Johann Getto bekam von mir mind. 300 Folder der SHG Mobbing Graz.
Bis dato (von 11/2012 bis heute) wurde KEIN EINZIGER Mobbingbetroffener von der AK bzw. von Herrn Getto an unsere SHG verwiesen (ich frage JEDEN, der zu uns in die Gruppe kommt, WIE er uns gefunden hat, da es für uns wichtig ist, zu wissen, welche Maßnahmen der Bekanntmachung der SHG zum Erfolg geführt haben. Kein einziger kam je von der AK!).
Da ich dies unglaublich gefunden habe, habe ich Herrn Johann Getto auch zwischendurch einmal ein Schreiben geschickt, wie er es mit seinem Gewissen vertreten kann, dass er keinen einzigen Mobbingbetroffenen (laut Presseartikel hat Herr Getto mind. 40 Mobbingberatungen im Monat) zu uns in die Gruppe schickt, wo doch jeder 5. Suizid auf Mobbing zurückgeht.
Ich habe keine Antwort erhalten. Und weiterhin - niemanden geschickt bekommen.
HIER DAS ORIGINALSCHREIBEN AN HERRN GETTO - blieb unbeantwortet:
Wir danken der AK WIEN für die Zusendung Ihres Schreiben (Originalschriftverkehr kann eingesehen werden):
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich begrüße, dass sich Ihre Selbsthilfegruppe auch per Newsletter intensiv mit dem Thema Mobbing und psychosoziale Gewalt am Arbeitsplatz beschäftigt. Mit Verwunderung habe ich allerdings in Ihrem letzten Newsletter den Beitrag zur AK und dem Thema Mobbing gelesen.
Ihre Behauptung, dass die Arbeiterkammern Mobbing-Betroffene nicht unterstützen würden, entspricht nicht den Tatsachen. In der AK Wien gibt es pro Jahr rund zehn Verfahren, in deren Rahmen wir ArbeitnehmerInnen, die von Mobbing betroffen waren, vor Gericht vertreten.
AK-Mitglieder, die von Mobbing betroffen sind, erhalten darüber hinaus bei uns nicht nur eine rechtliche Beratung. Die AK Wien bietet auch fachkundige psychologische Unterstützung für Mitglieder, die sich an uns wenden.
Zuletzt möchte ich Sie darauf hinweisen, dass auch das erste OGH-Urteil, in dem festgestellt wurde, dass „vom Arbeitgeber zugefügte seelische Qualen Körperverletzung sind“ auf ein Verfahren zurückzuführen ist, das von der AK Kärnten für die betroffene Arbeitnehmerin geführt wurde.
Anbei finden Sie den Link zur Presseaussendung der AK Kärnten zu dem erwähnten Fall, der in ExpertInnenkreisen durchaus bekannt ist, nachdem es sich um ein für diesen Sachverhalt wichtiges und richtungsweisendes Urteil handelte.
Mit freundlichen Grüßen
ANTWORTSCHREIBEN an die AK WIEN
AK: "Erweiterungen" bei Rechtsschutzversicherungen wenig wert
http://derstandard.at/2000026253364/AK-Erweiterungen-bei-Rechtsschutzversicherungen-wenig-wert?ref=rec
Nun, wenn man bedenkt, dass man als Mobbingopfer oft jahrzehntelang AK-Zwangsbeitrag bezahlt hat, und ebenso KEINEN Rechtsbeistand bei Mobbingklage bekommt.. stellt sich die Frage, was NOCH WENIGER WERT ist ....
siehe: