Keine Antwort vom Leiter der Rechtsabteilung AK Graz  Dr. Nagelschmied

Hier der besagte Brief, zu dem Frau X. eine Anfrage an Dr. Nagelschmied sandte:

From: Frau X
Date: 2015-04-26 19:44 GMT+02:00
Subject: Fwd: Rechtliche Anfrage
To: wolfgang.nagelschmied@akstmk.at
 
 
ABS: Frau X .......... 
 
An Herrn
Dr. Nagelschmied AK Graz Steiermark
Rechtsabteilung
 
Sehr geehrter Herr Dr. Nagelschmied!
 
Ich ersuche freundlich um SCHRIFTLICHE Rechtsauskunft, aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die PVA nach 4 Monaten einen Antrag auf Berufsunfähigkeit fordern darf sowie aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage die PVA bei Nichteinbringen des Antrages die laut DO.A. gesetzlich festgelegte Gehaltsfortzahlung von 12 Monaten auf die Hälfte kürzen darf.
 
Aus dem Schreiben der PVA und den erwähnten Paragraphen, worauf sich die Pensionsversicherung bezieht, ist dies nicht ersichtlich.
 
Mit der freundlichen Bitte um möglichst umgehende Bearbeitung wegen der bereits zur Hälfte abgelaufenen 4-Wochen-Frist zeichne ich
 
mit vorzüglicher Hochachtung
Frau X e.h.
 
Im Brief angeführte Paragraphen:
§ 271 ASVG
 
§ 60 (1) DO.A 
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Von AK Dr. Nagelschmied keine Antwort auf die dringliche Anfrage der Dienstnehmerin über 13 Tage.
Nachfolgend das Schreiben an Dr. Nagelschmied von SHG Mobbing  

Fwd: Rechtliche Anfrage von Frau X. 

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
wolfgang.nagelschmied@akstmk.at
BCC:
Datum:
07.05.2015 19:35:15
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr Mag. Nagelschmied!
 
Bedauerlicherweise hat Frau X. auf ihre Anfrage bis dato keine Nachricht erhalten (sie ist seit Jahrzehnten AK- und ÖBG-Mitglied).


Die Rechtsfrage wurde mittlerweile von unserer Selbsthilfegruppe beantwortet.
 
Persönlich darf ich anmerken, dass das Engagement der AK offenbar mit dem LOGO
 
"AK - für Dich da"   nicht synchron einhergeht.
 
Mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler
_______________________________________
Selbsthilfegruppe Mobbing
& psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

DARAUFHIN erfolgte dann doch eine Antwort vom Leiter der Rechtsabteilung in der AK...... 

AW: Fwd: Rechtliche Anfrage von Frau X.

Von:
"Nagelschmied Wolfgang" <Wolfgang.Nagelschmied@akstmk.at>
An:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
CC:
Frau X.
Datum:
13.05.2015 09:57:19

Sehr geehrte Frau Pichler, 

nach eingehenden Recherchen unserer EDV-Abteilung darf ich Ihnen mitteilen, dass die E-Mailanfrage von Frau X. an mich – aus welchen Gründen immer – nicht angekommen bzw. in Verstoß geraten ist.  Möglicherweise ist die Anfrage nicht an die E-Mail -Adresse Arbeitsrecht@akstmk.atgerichtet gewesen bzw.  außerhalb unserer Dienstzeiten erfolgt.

Mein PC war nämlich leider einige Zeit von einem Computervirus befallen und es ist sehr wahrscheinlich, dass daher nicht gesicherte Daten verloren gegangen sind.  Unsere Recherchen haben Ergeben, dass die Anfrage offenkundig leider auch nicht in unserer Mobbing- bzw. Sozialversicherungsabteilung angekommen ist.

Ich bedauere diesen Zwischenfall, darf aber Frau X. einladen – sofern noch ein Bedarf besteht – weitere Anfragen an die obige E-Mail-Adresse zu richten. 

Hochachtungsvoll ,

Dr. Wolfgang Nagelschmied

Aw: AW: Fwd: Rechtliche Anfrage von Frau X.

Von:
"SHG Mobbing Graz" <shg-mobbing-graz@gmx.at>
An:
"Nagelschmied Wolfgang" <Wolfgang.Nagelschmied@akstmk.at>
Datum:
13.05.2015 14:05:30
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz Graz
Eva Pichler, Feuerbachgasse 30C/31, 8020 Graz, 0699.190 36 155
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Sehr geehrter Herr Dr. Nagelschmied!
 
Danke für Ihre Stellungnahme. Die Rechtsfrage war an Sie persönlich namentlich gerichtet.
Eine Fehlermeldung oder eine Abwesenheitsmeldung ist nicht erfolgt, somit kann man davon ausgehen, dass das Mail auch ordnungsgemäß angekommen ist.
Laut Auskunft unseres Anwaltes gilt auch vor Gericht ein E-Mail als zugestellt (idem zu Einschreiben).
 
Zu Ihrer Stellungnahme
Möglicherweise ist die Anfrage außerhalb unserer Dienstzeiten erfolgt.
ist festzustellen, dass  Mails, die nicht IN der Dienstzeit geschrieben werden, trotzdem ankommen. Das ist ja der besondere Vorteil an Mails, dass man sich nicht an Dienstzeiten zu richten braucht, denn der Empfänger sieht üblicherweise beim nächsten Dienstantritt in den Posteingang.
 
Zu Ihren Stellungnahmen
Möglicherweise ist die Anfrage nicht an die E-Mail -Adresse Arbeitsrecht@akstmk.at gerichtet gewesen
..., dass die Anfrage offenkundig leider auch nicht in unserer Mobbing- bzw. Sozialversicherungsabteilung angekommen ist.
Dass ein namentlich an Sie gerichtetes Mail plötzlich auf anderen Mailadressen ankommen könnte, erscheint mir wenig realistisch.
 
Ich hoffe sehr, dass sich Ihr Computerviren-Problem bald lösen lässt, denn es ist ja sehr bedauerlich, dass Anfragen von Arbeitnehmern - überhaupt in so wichtigen Fällen, wo es um Fristen geht - plötzlich verschwinden. 
 
Mit vorzüglicher Hochachtung
Eva Pichler 
 
Selbsthilfegruppe Mobbing & psychosozialer Stress am Arbeitsplatz
www.selbsthilfegruppe-mobbing-graz.at

 (siehe auch "AK-für Dich da"?).

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.