Quelle: http://www.wienkav.at/kav/gd/ZeigeAktuell.asp?ID=26062

 

KAV: Krankenanstaltenverbund Wien

Beitrag vom: 10.03.2017

Studie: Kinder und Jugendliche mit Behinderungen in der Wiener Psychiatrie von 1945 bis 1989

Das erschütternde Ergebnis zeigt völlig inadäquate Versorgungs- und Betreuungsverhältnisse auf

Die 2014 vom Wiener Krankenanstaltenverbund in Auftrag gegebene zeithistorisch-sozialwissenschaftliche Studie wurde jetzt von Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger gemeinsam mit den StudienautorInnen präsentiert. In diesem 632 Seiten umfassenden Werk (5.3MB-PDF) wird eine „dunkle Seite“ in der Wiener Medizingeschichte beleuchtet: die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Wiener Psychiatrie im Otto-Wagner Spital (Steinhof) und am Rosenhügel. Das beauftragte Institut für Rechts- und Kriminalsoziologie legte Anfang 2017 nach zweijähriger Recherchearbeit und mehr als 100 Interviews mit Betroffenen, Angehörigen und ehemaligen MitarbeiterInnen die zum Teil menschenunwürdigen Verhältnisse in der Betreuung von Kindern und Jugendlichen offen. „Es ist erschütternd, welche Zustände in dieser Zeit im Pavillon 15 im Otto-Wagner-Spital und am Rosenhügel in der ‚Rett-Klinik‘ geherrscht haben. Ich bin sehr dankbar, dass die StudienautorInnen mit ihrer akribischen Arbeit Licht in diesen dunklen Teil der Wiener Psychiatrie gebracht haben. Von Pflege oder Betreuung der Kinder und Jugendlichen, vor allem im Pavillon 15, kann man in dieser Zeit keineswegs reden, bestenfalls von Verwahrung “, sagt Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger.  „Die Studie hatte zum Ziel, die medizinische Behandlungspraxis und pflegerische sowie psychosoziale Betreuungssituation in den beiden stationären Einrichtungen umfassend auf breiter Datenbasis zu rekonstruieren“, erläutert die Studienautorin Hemma Mayrhofer.

Erschütternde Ergebnisse

Die Studie lässt den Pavillon 15 im Otto-Wagner-Spital als umfassendes Gewaltsystem sichtbar werden, das über den gesamten Untersuchungszeitraum (1945-1983/84) völlig inadäquate Versorgungs- und Betreuungsverhältnisse aufwies. „Solche Zustände in der Versorgung von Menschen mit Behinderungen waren bis weit in die 1970er Jahre hinein großteils hingenommene Realität auf politischer und gesellschaftlicher Ebene. Sie waren aber weit entfernt von seinerzeit geltenden fachlichen Standards“, so Mayrhofer. Zu diesen menschenunwürdigen Zuständen trug auch ein ungenügender personeller und ideologischer Bruch mit der NS-Zeit bei. Hinzu kam eine generell schlechte Ressourcenausstattung der Psychiatrischen Krankenanstalten.

Die „Rett-Klinik“ am Rosenhügel

Die sogenannte „Rett-Klinik“ bzw. Abteilung für entwicklungsgestörte Kinder war 1956 explizit als Alternative zur Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in Heil- und Pflegeanstalten bzw. Altersheimen geschaffen worden. Sie ist als Vorreiterin eines Wandels weg vom Prinzip der reinen Verwahrung, hin zu Förderung und Rehabilitation jener Menschen mit Behinderungen zu betrachten, die als „förderbar“ klassifiziert worden waren. Die Abteilung war zunächst im Pavillon XVII des Altersheimes Lainz und ab 1975 in dem neu errichteten Pavillon C im Neurologischen Krankenhaus Rosenhügel untergebracht. 
Die Klinik bot ein für damalige Verhältnisse vergleichslos breites Spektrum an medizinischen und therapeutischen Angeboten – auch wenn nur der geringere Teil der stationär untergebrachten Personen therapeutische Betreuung erhielt. An der „Rett-Klinik“ wurden auch zahlreiche klinische Studien durchgeführt und diverse Psychopharmaka erstmals an Kindern getestet. Vermutlich zumeist – wie damals in der Medizin üblich – ohne Einholung einer Einwilligung der Eltern.

Sterilisierungen bei Mädchen

Die „Rett-Klinik“ war in bedeutendem Ausmaß in Sterilisierungen sowie Schwangerschaftsabbrüche bei Mädchen und Frauen mit Behinderungen involviert. Im Zentrum dieser Aktivitäten stand Andreas Rett, der sich als Arzt oberste Entscheidungsautorität zusprach. Er beriet Eltern in seiner Ambulanz diesbezüglich und vermittelte Spitäler, die die Eingriffe durchführten. In seine Begründungen flossen u.a. eugenische Argumente und schichtspezifische Vorurteile ein. In der Konsequenz wurde das gravierende Problem sexueller Gewalt gegen Mädchen und Frauen mit Behinderungen auf die damit verbundene „Gefahr“ ihrer Fortpflanzung reduziert. Als praktikable „Lösung“ propagierte Rett die Sterilisierung von Frauen in besonderen „Gefährdungslagen“, so als wäre dadurch die an Mädchen und Frauen mit Behinderungen verübte Gewalt als folgenlos zu betrachten.
Kennzeichnend für die „Rett-Klinik“ ist insgesamt eine starke Abschottung nach außen und hohe Informalität im Inneren: So war eine nicht näher bestimmbare Anzahl an MitarbeiterInnen informell beschäftigt und entlohnt worden. Auch werden gravierende Transparenzmängel bezüglich finanzieller Einnahmen und Ausgaben erkennbar. Ambulanz, Station und Boltzmann-Institut waren hierbei schwer durchschaubar verflochten.

Pavillon 15 im Otto-Wagner-Spital

Im Pavillon 15 am Steinhof gab es hingegen kaum ärztliches Personal, überwiegend waren meist gering qualifizierte Pflege(hilfs)kräfte für die Versorgung und Betreuung der Kinder zuständig. Die Pflegekräfte wurden in der Praxis oft sich selbst überlassen. Sie wurden damit zugleich auch mit überfordernden Situationen allein gelassen. Es gab den massiven Einsatz an sedierenden Medikamenten, der primär den Zweck hatte, „störendes“ Verhalten zu regulieren und den Stationsalltag zu vereinfachen. Zudem standen Netzbetten, Zwangsjacken und andere körperliche Fixierungen in hohem Maße auf der Tagesordnung. 
Für die untergebrachten Kinder hatte dies negative Konsequenzen für ihre gesamte biologisch-psycho-soziale Entwicklung, an denen sie ihr Leben lang zu tragen hatten bzw. haben. Ab 1959 konnten wenige Kinder eine Sonderschule auf Pavillon 15 besuchen, in deren Rahmen ihnen erstmals pädagogische Förderung zugänglich war. Dadurch und durch den Ende der 1970er Jahre eingerichteten Sonderkindergarten blieb aber das Gesamtsystem auf Pavillon 15 im Wesentlichen unverändert.

Unterentwickeltes Kontrollsystem nach 1945

„Die beiden untersuchten Institutionen bilden gerade in ihrer Unterschiedlichkeit das Spektrum an Abwertungen, Ausgrenzungen, Entrechtlichungen und Vernachlässigungen, aber auch vorrangig paternalistischer Hilfe ab, das Menschen mit Behinderungen in der österreichischen Nachkriegsgesellschaft widerfuhr. Die ergänzenden rechtlichen Analysen ließen zudem erkennen, dass das Rechts- und Kontrollsystem einerseits unterentwickelt war. Andererseits fehlte es an AkteurInnen, die bestehende Rechtsschutzmöglichkeiten im Interesse der Kinder und Jugendlichen genutzt hätten“, so Mayrhofer. „Insgesamt führt die Studie die Wichtigkeit funktionierender externer Kontrolle nachdrücklich vor Augen“, betont Stadträtin Frauenberger.

Hotline und Mailadresse

Für Betroffene, deren Angehörige, deren Rechtsvertretungen oder andere von Betroffenen beauftragte Personen stehen eine KAV-Hotline sowie eine Mailadresse zur Verfügung:

KAV Gesamtbericht frei zum Download
Gesamtbericht frei zum Download
Die 2014 vom Wiener Krankenanstaltenverbund in Auftrag gegebene zeithistorisch-sozialwissenschaftliche Studie wurde jetzt von Gesundheitsstadträtin Sandra Frauenberger gemeinsam mit den StudienautorInnen präsentiert. In diesem 632 Seiten umfassenden Werk (5.3MB-PDF) wird eine „dunkle Seite“ in der Wiener Medizingeschichte beleuchtet: die Unterbringung von Kindern und Jugendlichen mit Behinderungen in der Wiener Psychiatrie im Otto-Wagner Spital (Steinhof) und am Rosenhügel.
Quelle: http://www.wienkav.at/kav/gd/ZeigeAktuell.asp?ID=26062
Heim Missbrauch KAV - Bericht.pdf
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Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.