Auskunft AK Leiter der Rechtsabteilung betreffend "begründeter Fall"

KURZFASSUNG

 

  • es gibt keine Definition in der DO. A, was ein begründeter Fall ist.
  • reine KANN-Bestimmung des jeweiligen Dienstgebers. 
  • bei Vorliegen von Mobbing gibt es keine Regelung, dass Abs. (5) in Kraft tritt.
  • dem Kollektivvertrag ist von einer Verpflichtung des Dienstgebers, (auch im Falle von Mobbing-Vorliegen)
    auf eine Aufforderung zur Pensionsantragstellung zu verzichten, nicht zu entnehmen.

Hier dürfen wir die Anfrage-Beantwortung eines Mobbingopfers veröffentlichen:

Springermedizin: 2012 Sozialversicherung will in psychische Gesundheit investieren: Prävention & Rehabilitation (Anmerkung SHG: aber offenbar keinesfalls in den eigenen Reihen?!)

Volksbegehren

Hier geht es zu den aktuellen Volksbegehren:

 

https://www.bmi.gv.at/411/

welche am Gemeindeamt/Magistrat und über die Handysignatur unterstützt werden können.

Relevantes Volksbegehren für Mobbingbetroffene

Auf das Volksbegehren von

Martin Wabl:

 

"STOP DER PROZESSKOSTENEXPLOSION"

http://www.martinwabl.at/STOP-DER-PROZESSKOSTENEXPLOSION.html

 

wird für Mobbingbetroffene besonders hingewiesen.

Jeder kann etwa nach Mobbing, einem Arbeitskonflikt,  einem Verkehrsunfall, einer Scheidung oder nach einem Verlassenschaftsverfahren mit einem Gerichtsverfahren konfrontiert sein.

 

Daher verdient dieses Volksbegehren, nach Meinung von Mobbingbetroffenen, Ihre

Unterstützung.